
Wissenswertes zur Landtagswahl am 8. März 2026
FAQs zur Landtagswahl
Hier gelangen Sie zu unseren FAQs
Informationen zur Briefwahl
Hier erhalten Sie alle Informationen zur Briefwahl
Info für im Ausland lebende Deutsche
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
1. das 16. Lebensjahr vollendet haben,
2. seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
3. nicht vom Wahlrecht infolge eines Richterspruchs ausgeschlossen sind.
Aufgrund dessen sind im Ausland lebende Deutsche nicht zur Wahl berechtigt.
Info zur Ausübung des Wahlrechts
Hier erhalten Sie nähere Informationen zum Wahlrecht und Allgemeine Hinweise zur Wahl
Wählen für Menschen mit Unterstützungsbedarf
Hier erhalten Sie nähere Informationen
Info zur Repräsentativen Wahlstatistik
Hier erhalten Sie nähere Informationen zur Repräsentativen Wahlstatistik