Informationen zur Briefwahl

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

um Ihnen Wege zu erleichtern, gibt es eine zentrale Anlaufstelle speziell für Sie.
Für alle Anliegen – unter anderem zum Wählerverzeichnis und zur Briefwahl – sind Sie im Bürgersaal, Sankt-Stephans-Platz 17, bestens aufgehoben.
 
Das Wahlbüro im Verwaltungsgebäude Laube, Untere Laube 24 ist in der Vorwahlzeit nicht mehr besetzt.


Ausnahme: Am 07.03. und 08.03.2026 hat der Bürgersaal geschlossen und Sie finden die Kolleginnen im Wahlbüro.

Wie beantrage ich Briefwahl?

ONLINE
Die schnellste und bequemste Möglichkeit ist, die Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Diese wird nach dem Versand der Wahlbenachrichtigungen freigeschaltet.

Haben Sie bereits Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten, scannen Sie einfach den QR-Code auf der Rückseite ein. Sie gelangen so direkt zu Ihrer personalisierten Antragsstellung.
Die Online-Beantragung ist bis Dienstag, 03.03.2026 um 12:00 Uhr freigeschaltet. Danach empfehlen wir eine Kontaktaufnahme per E-Mail oder persönliche Abholung im Bürgersaal.

E-MAIL
Die Beantragung per E-Mail an wahlamt@konstanz.de ist ebenfalls zulässig. Ihr Antrag muss zwingend folgende Angaben beinhalten:

Familiennamen
Vornamen
Geburtsdatum
Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
Soweit aus der Wahlbenachrichtigung bekannt, geben Sie möglichst auch die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, an.
Bitte geben Sie für eventuelle Nachfragen Ihre Telefonnummer an. Dies ermöglicht eine schnellere Bearbeitung Ihres Antrages. Bitte beachten Sie, dass es bei unvollständigen Anträgen zu Verzögerungen kommen kann.
 
Bitte beachten Sie bei der Beantragung die regulären Postlaufzeiten für den Versand der Unterlagen an Sie und die Rücksendung an das Wahlamt.
Wir empfehlen Ihnen daher nach Möglichkeit den Einwurf der Wahlbriefe in einem der städtischen Briefkästen an den Verwaltungsgebäuden oder den Ortsverwaltungen.

POST
Sie können den Antrag auch postalisch einreichen.
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Vordruck, der vollständig ausgefüllt und unterschrieben dem Wahlamt zurückgesendet werden muss. Sie können die Antragsunterlagen auch direkt in einen der amtlichen Briefkästen an den Verwaltungsgebäuden oder Ortsverwaltungen einwerfen. Bitte beachten Sie dabei, dass nur vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet werden können. Die Angabe Ihres Geburtsdatums sowie Ihre Unterschrift sind für die weitere Bearbeitung Ihres Antrags unbedingt erforderlich.
 
Bitte beachten Sie: Eine telefonische Antragsstellung ist rechtlich nicht möglich. 

PERSÖNLICH
Ab Ende Januar 2026 (genaues Datum wird noch bekanntgegeben) wird es wieder eine zentrale Briefwahlausgabestelle im Bürgersaal, Sankt-Stephans-Platz 17, geben.

Vorabwahl - Früher dran für die Demokratie

Die zentrale Briefwahlausgabe öffnet voraussichtlich Ende Januar - sobald die Stimmzettel bei uns eingetroffen sind. Das genaue Datum wird noch bekanntgegeben. 

Wo befindet sich die Briefwahlausgabestelle?
Bürgersaal
Sankt-Stephans-Platz 17
78462 Konstanz

Öffnungszeiten:
Montag, 09:00 – 18:30 Uhr
Dienstag, 07:00 – 16:30 Uhr
Mittwoch, 07:00 – 16:30 Uhr
Donnerstag, 09:00 – 18:30 Uhr
Freitag, 08:00 – 12:00 Uhr

Was kann ich dort machen?
Hier können Sie Ihre Briefwahlunterlagen persönlich beantragen und direkt mitnehmen. Sie haben vor Ort auch die Möglichkeit, sofort die Briefwahl durchzuführen.
Wer für Dritte Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen will, benötigt eine schriftliche Vollmacht.

Muss ich etwas mitbringen?
Bringen Sie bitte Ihre Wahlbenachrichtigung mit - gerne schon auf der Rückseite ausgefüllt, dass Sie die Briefwahl beantragen möchten. Alternativ reicht auch Ihr Personalausweis / Reisepass zum Abgleich.

Gibt es weiteres zu beachten?
Sollten Sie bereits auf anderem Wege Ihre Briefwahlunterlagen beantragt haben (online, postalisch etc.) können wir Ihnen nicht zusätzlich die Briefwahlunterlagen im Bürgersaal aushändigen. Seien Sie versichert, die beantragten Unterlagen sind unterwegs zu Ihnen. Wir bitten um Geduld.

Rechtliche Fristen zur Briefwahl

Ende der Frist für die Beantragung
Freitag, 06.03.2026, 15:00 Uhr

Ende der Frist für Ersatz nicht zugegangener, bzw. verlorengegangener Wahlscheine
Samstag, 07.03.2026, 12:00 Uhr
(Wahlberechtigte müssen glaubhaft versichern, dass er oder sie den Wahlschein nicht erhalten hat. Erst danach wird ein Ersatzwahlschein ausgestellt.)

Ende der Frist für die Beantragung von Wahlscheinen in besonderen Fällen
Sonntag, 08.03.2026, 15:00 Uhr
Was sind besondere Fälle?
1. Nachweis, dass ohne eigenes Verschulden die Frist auf Eintragung ins Wählerverzeichnis nicht eingehalten werden konnte (Insassen einer Justizvollzugsanstalt, Wohnsitzlose)
2. Recht auf Teilnahme ist erst nach der Ablauf der Frist entstanden für in Punkt 1 genannte.
3. Wahlrecht ist im Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren festgestellt worden
4. durch nachgewiesene plötzliche Erkrankung kann der Wahlraum nicht persönlich aufgesucht werden. Hierfür muss ein aktuelles Attest vom Arzt vorgelegt werden. Dies kann auch von einer bevollmächtigten Person mitgebracht werden.

Briefwahl in den Ortsverwaltungen

Ihre Briefwahlunterlagen erhalten Sie Ende Januar 2026 auch in den Ortsverwaltungen. Diese erreichen Sie zu folgenden Öffnungszeiten:

Dettingen-Wallhausen
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
zusätzlich montags 14:00 - 17:00 Uhr

Dingelsdorf
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
zusätzlich mittwochs 14:00 - 16:30 Uhr

Litzelstetten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
zusätzlich donnerstags 14:00 - 17:00 Uhr

Sie haben auch dort die Möglichkeit direkt vor Ort zu wählen und Ihren Wahlbrief in eine Wahlurne zu werfen.

Ich halt mich kurzfristig an einem anderen Ort auf

Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Konstanz, halten sich jedoch kurzfristig an einem anderen Ort auf?
Kein Problem. Sie können bei oben genannten Möglichkeiten der Briefwahlbeantragung eine abweichende Versandadresse angeben. Wir senden Ihnen Ihre Briefwahlunterlagen - nach Erhalt der Stimmzettel Ende Januar - gerne zu.