Erbbaurechte: Vergabe von Grundstücken als Erbbaurecht

Die Stadt Konstanz ist Eigentümerin einiger Grundstücke, die als Erbbaurecht vergeben sind.
In diesen Fällen stellt die Stadt Konstanz das Baugrundstück der Bauherrschaft im Rahmen eines langfristigen Erbbauvertrages zur Verfügung. Das Gebäude steht danach im Eigentum der/des Erbbauberechtigten, das Grundstück verbleibt in städtischem Eigentum.

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