Erbbaurechte: Vergabe von Grundstücken als Erbbaurecht

Die Stadt Konstanz ist Eigentümerin einiger Grundstücke, die als Erbbaurecht vergeben sind.
In diesen Fällen stellt die Stadt Konstanz das Baugrundstück der Bauherrschaft im Rahmen eines langfristigen Erbbauvertrages zur Verfügung. Das Gebäude steht danach im Eigentum der/des Erbbauberechtigten, das Grundstück verbleibt in städtischem Eigentum.

Kontakt bei weiteren Fragen:

Frau Karen Brall
Untere Laube 24
78462 Konstanz
Telefon +49 7531 900 2579
Fax +49 7531 900 122579
Gebäude Verwaltungsgebäude Laube
Raum 3.18
Aufgaben

Erbbaurechte und Grundstücksverkehr