Leitprinzip Chancengleichheit in der Kommune
Das heißt, Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern wird in allen kommunalen Bereichen berücksichtigt, insbesondere in Beruf, öffentlichem Leben, Bildung und Ausbildung, Familie, sowie in den Bereichen der sozialen Sicherheit.
Den unterschiedlichen Lebenssituationen von Frauen und Männern wird bei allen politischen Entscheidungen Rechnung getragen, um die Chancengleichheit zu verbessern und Geschlechtergerechtigkeit zu schaffen.
Die Chancengleichheitsstelle begleitet und berät die Stadtverwaltung sowie die Kommunalpolitik bei der Umsetzung inhaltlich und fachlich.
Gesetzliche Grundlagen
Die Tätigkeit der Chancengleichheitsstelle basiert auf Grundlagen aller Gesetzesebenen, von internationalen Richtlinien, über Bundes- und Landesgesetze bis zu Vorgaben für Kommunen.
Für Kommunen wirksame Vorgaben auf Landesebene:
- Das ChancenG (Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst für Baden-Württemberg) schreibt Kommunen ab 50.000 EinwohnerInnen vor, in allen kommunalen Aufgaben Chancengleichheit zu berücksichtigen und umzusetzen, eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen und einen Chancengleichheitsplan zu erarbeiten. Informationen zum Chancengleichheitsplan der Stadt Konstanz finden Sie auf dieser Seite unter dem Abschnitt "Selbstverpflichtungen der Kommune".
Verschiedene Vorgaben auf Bundesebene sind auch für Kommunen wirksam:
- Das Grundgesetz (GG) hält in Art. 3 Abs. 2 fest: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“Das Grundgesetz (GG) verbietet zusätzlich in Art. 3 Abs. 3 Ungleichbehandlung und Benachteiligung: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
- Die Stadtverwaltung als Arbeitgeberin mit über 500 Mitarbeitenden sowie als öffentliche Dienstleisterin muss darüber hinaus das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) umsetzen, das die Möglichkeit eröffnet, gegen Benachteiligung und Diskriminierung vorzugehen.
- Zudem verpflichtet das Zweite Führungspositionengesetz (Fü-PoG II) den öffentlichen Dienst und die Wirtschaft dazu, den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen.
- Eine Orientierung bietet auch das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG).
Relevante internationale Vorgaben auf der Ebene der EU und der UN, die für den deutschen Staat bindend sind:
- Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) garantiert allen Menschen die gleichen Menschenrechte wie das Recht auf Freiheit und Sicherheit sowie den Schutz der Menschenwürde.
- Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (genannt Istanbul-Konvention) soll Frauen vor allen Arten von Gewalt schützen und die Gleichstellung von Frauen und Männern fördern.
- Das Übereinkommen der Vereinten Nationen (UN)zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) ist das wichtigste internationale Instrument, um die Rechte von Frauen zu schützen. Es erkennt Frauenrechte als fundamentale Menschenrechte an.
Selbstverpflichtungen der Kommune
Chancengleichheitsplan der Stadt Konstanz
Seit 2009 hat der Gemeinderat den Chancengleichheitsplan (32 KB) der Stadt Konstanz beschlossen. Er beschreibt die gesetzlichen Grundlagen, den Geltungsbereich, die Aufgaben der Chancengleichheitsstelle sowie Ziele und Maßnahmen zur Verwirklichung von Chancengleichheit in der Kommune und der Stadtverwaltung.
Charta der Vielfalt
Die Stadt Konstanz engagiert sich seit Jahrzehnten in der Gleichstellungspolitik. 2015 hat sie die Charta der Vielfalt unterzeichnet, eine öffentliche Selbstverpflichtung mit dem Ziel, ein Umfeld zu schaffen, in dem die Vielfalt der Menschen anerkannt, gefördert und genutzt wird. Vorurteilen, Benachteiligung und Diskriminierung soll aktiv entgegengewirkt werden.
Gleichstellungsarbeit – diversitätssensibel und intersektional
Frauen sind in unserer Gesellschaft immer noch von struktureller Benachteiligung betroffen. Sie haben nach wie vor mit Ungleichbehandlung und Diskriminierung aufgrund ihres Geschlechts zu kämpfen. In der konkreten Gleichstellungsarbeit stellt sich jedoch immer wieder die Frage, von welchen Frauen gesprochen wird? Menschen werden nicht nur durch ihre Geschlechtsidentität definiert. Eine diversitätssensible oder intersektionale Perspektive erkennt an, dass verschiedene Gruppen von Frauen über unterschiedliche Lebensbedingungen verfügen, unterschiedliche Erfahrungen machen und vor jeweils spezifische Herausforderungen gestellt sind. Sie berücksichtigt die Wechselwirkung von Geschlecht mit anderen Dimensionen gesellschaftlicher Ungleichheit – wie z.B. Alter, Behinderung, Migrationshintergrund und sexuelle Orientierung. Daher arbeitet sie gezielt auf die gleichberechtigte Teilhabe aller Gruppen von Frauen an ihren Rechten und an der städtischen Gemeinschaft hin. Ziel ist es zum einen, ein öffentliches Bewusstsein für die Problemlagen und Herausforderungen mehrfach benachteiligter Frauen, aber auch für die Chancen einer Gesellschaft zu schaffen, die ihre Vielfalt wertschätzt.
Dafür kooperiert die Chancengleichheitsstelle immer wieder gezielt mit der Stabsstelle Konstanz International sowie dem Beauftragten für Menschen mit Behinderung, aber auch mit weiteren Institutionen in der Stadt wie der lokalen Antidiskriminierungsberatungsstelle ADIB und den Gleichstellungs- und Diversity-Referaten an den beiden Konstanzer Hochschulen. Insbesondere erkennt die Chancengleichheitsstelle die gelebte Vielfalt an Geschlechtsidentitäten und sexuellen Orientierungen an und engagiert sich im Bereich der LSBTIQ*-Themen.
Nicht nur die BürgerInnen von Konstanz, sondern auch die Mitarbeitenden der Stadt selbst bilden die Vielfalt der Bevölkerung ab. Daher wirkt die Chancengleichheitsstelle auch innerhalb der Stadtverwaltung und der städtischen Betriebe auf die Anerkennung und Förderung von Vielfalt hin. Sie fungiert innerhalb der Stadtverwaltung auch als Beratungs- und Beschwerdestelle nach dem AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz).