Fragen & Antworten zum Fahrradparkhaus
Wer soll das Fahrradparkhaus nutzen?
Darf man weiterhin Fahrräder auf der Marktstätte abstellen?
Ja. Nach der derzeitigen Planung soll es auch künftig Möglichkeiten geben, Fahrräder für kurze Erledigungen in der Nähe des jeweiligen Ziels abzustellen. Gleichzeitig ist vorgesehen, Fahrradständer im Umfeld des Fahrradparkhauses abzubauen und die Marktstätte umzubauen. Welche Stellplätze danach konkret zur Verfügung stehen, hängt von der weiteren Platzgestaltung ab.
Für längere Aufenthalte und Wege zu mehreren Zielen soll das Fahrradparkhaus eine weitere Abstellmöglichkeit bieten. Sollten außerhalb des Fahrradparkhauses langfristig weiterhin viele Fahrräder störend abgestellt werden, können weitere Maßnahmen geprüft werden.
Welche Kosten entstehen für die Nutzung?
Nach dem Fachamtsentwurf sollen zwei Drittel der Stellplätze kostenlos und rund um die Uhr frei zugänglich sein. Ein Drittel soll sich in einem gesicherten, kostenpflichtigen Bereich befinden. Für diesen Bereich sind registrierte Nutzerinnen und Nutzer sowie eine Buchung vorgesehen.
| Fahrradstellplatz | VIP-Parken | Fahrradbox | Schließfach | |
|---|---|---|---|---|
| Tag | 1,00 € | - € | 4,00 € | 1,00 € |
| Woche | 5,00 € | - € | 20,00 € | 5,00 € |
| Monat | 10,00 € | 15,00 € | - € | 15,00 € |
| 6 Monate | 55,00 € | 80,00 € | - € | - € |
| Jahr | 110,00 € | 150,00 € | - € | - € |
Welche Kosten entstehen für Bau und Betrieb?
Investitionskosten
Die errechneten einmaligen Projektkosten betragen rund 8,7 Mio. €. Darin sind Grundstückskauf, Planungs- und Baukosten sowie ein Risikozuschlag für eventuelle Kostensteigerungen enthalten. Diese sollen so finanziert werden:
- 0,8 Mio. € wurden von der Stadt bereits für Planungen ausgegeben. Davon konnten 0,7 Mio. € durch Fördermittel finanziert werden.
- 4,3 Mio. € Fördermittel werden von Bund und Land für die Konstanz Mobil GmbH (KMG) erwartet.
- 3,6 Mio. € Eigenanteil der KMG, der über einen Kredit zu finanzieren ist.
Betriebskosten
Fahrradparkhäuser benötigen im Betrieb fast immer einen Zuschuss. Beim Konstanzer Projekt wird mit einem Defizit von ca. 374.000 € im ersten Betriebsjahr gerechnet. In den Folgejahren sinkt das Defizit voraussichtlich.
In die Summe eingerechnet sind Abschreibungen, Kreditzinsen, Gebäudeinstandhaltung und das Defizit aus dem laufenden Betrieb. Grundlage für die Zahlen ist eine Wirtschaftlichkeitsrechnung, in die Annahmen zu Kosten und Einnahmen auf Basis von Erfahrungswerten aus anderen Fahrradparkhäusern eingeflossen sind.
Es ist vorgesehen, dass das bei der KMG entstehende Defizit über eine Eigenkapitalzuführung an die Stadtwerke Konstanz GmbH aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen wird.
Wer betreibt das Fahrradparkhaus?
Der Betrieb des Fahrradparkhauses soll durch die Stadtwerke Konstanz Mobil GmbH (KMG) übernommen werden. Alle Leistungen, die die KMG nicht selbst erbringt, sollen an Dritte vergeben werden. Es ist vorgesehen, dass mit dem Mieter der Fahrradwerkstatt im Erdgeschoss ein Vertrag zur Betreuung der Fahrradparkebene geschlossen wird. Weiterhin ist davon auszugehen, dass mit einem externen Dienstleister ein Vertrag über den Betrieb des Buchungs- und Zugangssystems sowie die Abrechnung der Einnahmen aus dem Fahrradparken geschlossen wird. Schließlich können auch weitere Dienstleistungen wie die Reinigung im Fahrradparkhaus an Dritte vergeben werden. Betreiberin des Fahrradparkhauses und Ansprechpartnerin für alle Themen rund um das Fahrradparkhaus bleibt aber die KMG.
Im Erdgeschoss – also einem von der Deutschen Bahn geplanten Gebäudeteil – soll Platz sein für einen Fahrradladen. Es ist derzeit vorgesehen, dass die KMG die Fläche des Ladenlokals von der Bahn mietet und an einen Radhändler weitervermietet. So werden alle Themen rund ums Rad wie beispielsweise Fahrradparken, Fahrradvermietung, Fahrradreparatur in einer Hand gebündelt
Was passiert, wenn das Fahrradparkhaus beim Bürgerentscheid keine Zustimmung erhält?
Für das Verfahren gilt: Wird das erforderliche Zustimmungsquorum nicht erreicht, entscheidet der Gemeinderat über die Angelegenheit.
Wird das erforderliche Quorum erreicht und das Fahrradparkhaus mehrheitlich abgelehnt, brechen die Stadt Konstanz und die Stadtwerke Konstanz Mobil GmbH das Projekt ab und werden mindestens drei Jahre lang keine Planungen für ein Fahrradparkhaus am Bahnhof Konstanz verfolgen. Was die Bahn als Grundstückseigentümerin mit dem Grundstück und dem Gebäude der Ladenzeile in diesem Fall macht, wird die Bahn nach dem Bürgerentscheid entscheiden. Die Stadt Konstanz wird versuchen, die finanziellen Schäden aus einem Projektabbruch möglichst gering zu halten. Es ist möglich, dass der Fördermittelgeber bereits ausgezahlte Fördermittel in Höhe von 698.292 € zurückfordert.
Gibt es andere Fahrradparkhäuser?
Fahrradparkhäuser gibt es in zahlreichen anderen deutschen und europäischen Städten. Als Vergleichsprojekt für das in Konstanz geplante Fahrradparkhaus eignet sich unter anderem das Fahrradparkhaus in Tübingen am Europaplatz. Dort wurde ein ähnliches Tarifmodell gewählt, wie es in Konstanz geplant ist. Das Fahrradparkhaus in Tübingen ist sehr gut ausgelastet und hat dafür gesorgt, dass auf dem neu gestalteten Bahnhofsvorplatz kaum noch Fahrräder abgestellt werden. Der öffentliche Raum hat deutlich an Qualität gewonnen.
Informationen zum Tübinger Fahrradparkhaus: Start - Radstation Tübingen
Viele weitere Beispiele von Fahrradparkhäusern sind auf der Website der Infostelle Fahrradparken dokumentiert.