FAQ zur Wahl der Jugendvertretung 2023

Am Donnerstag, 23.03.2023, findet die zweite Wahl zur Jugendvertretung der Stadt Konstanz statt. Sei dabei!
Hier gibt‘s alle wichtigen Infos zur Wahl.

Wie kann ich Mitglied in der Jugendvertretung werden?

Die Einreichungsfrist für Bewerbungen beginnt am 13.12.2022 und endet am 08.02.2023 um 17:00 Uhr.

Deine Bewerbung muss enthalten:
Vor- und Nachname
Geburtsdatum
 Anschrift
E-Mail-Adresse
Besuchte Schule / Hochschule / FSJ-Stelle / Ausbildungs- oder Arbeitsstelle oder Berufsbezeichnung
Mitglied im Verband/Verein/KSP(Konstanzer Schülerparlament)/SMV/… (falls Du dies bist)
eigenhändige Unterschrift
Einverständniserklärung zur Veröffentlichung der Daten (bei Personen unter 18 Jahren zusätzlich von den Eltern zu unterzeichnen)

Darüber hinaus sind folgende freiwillige Angaben wünschenswert:
Telefonnummer (freiwillig)
Foto für die Kandidatenveröffentlichung (freiwillig)
 
Die Angabe des Vor- und Zunamens, des Alters sowie der besuchten Schule ist verpflichtend und wird auf dem Stimmzettel sowie der Kandidaten-Bekanntmachung veröffentlicht.
 
Bitte sende Deine Bewerbung
per Post an: Stadt Konstanz – PG Wahlen, Untere Laube 24, 78462 Konstanz
oder
per Mail an: wahl-jugendvertretung@konstanz.de

Wann findet die Bewerbervorstellung statt?

Die Planung der Bewerbervorstellung ist aktuell in vollem Gange. Sobald es hierzu nähere Informationen gibt, werden diese hier veröffentlicht.

Wie läuft die Wahl zur Jugendvertretung ab?

Die Wahlwerbung erfolgt über die sozialen Medien, die städtische Homepage sowie Plakaten in den Schulen.

Vom 13.12.2022 bis 08.02.2022 17:00 Uhr können dann Bewerbungen eingereicht werden. Unmittelbar nach Ende der Bewerbungsfrist entscheidet der Wahlausschuss über die Zulassung der Bewerbungen.

Anfang Februar erhältst Du automatisch eine Wahlbenachrichtigung mit Deinen persönlichen Zugangsdaten zur Online-Wahl. Mit diesen Zugangsdaten kannst Du bis 23.03.2023 15:00 Uhr Deine Stimme abgeben indem Du den Anweisungen auf deiner Wahlbenachrichtigung folgst.

Solltest Du bis zum 06.03.2023 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, melde Dich bitte bei uns unter 07531/900-3210 oder unter wahl-jugendvertretung@konstanz.de
Das endgültige Wahlergebnis wird nach der Wahl auf der Internetseite der Stadt bekannt gegeben.

Du hast keine Wahlunterlagen erhalten?

Solltest Du bis zum 06.03.2023 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, melde Dich bitte bei uns unter 07531/900-3210 oder unter wahl-jugendvertretung@konstanz.de

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle Jugendlichen, die

· zwischen 14 und 19 Jahren alt sind und

· in der Stadt Konstanz gemeldet sind
 
oder
 
· auf eine Konstanzer (Hoch-)Schule gehen oder einer Berufstätigkeit in Konstanz nachgehen (z.B. Ausbildung).

Achtung! In diesem Fall erhalten nur die Personen Briefwahlunterlagen, die sich bis zum 08. Februar 2023 auf Antrag in das Wählerverzeichnis haben eintragen lassen.

Was ist eine Jugendvertretung?

Die Jugendvertretung soll die Interessen und Anliegen der Jugendlichen in der Gemeinde vertreten - d.h. bei uns in der Stadt Konstanz.

Sie soll bei allen Angelegenheiten, die Jugendliche betreffen, mitwirken können: mitüberlegen, mitdenken, mitsprechen, mitmachen.

Kinder und Jugendliche haben somit die Möglichkeit, sich mit Ihren Anliegen direkt an die gewählte Jugendvertretung zu wenden.

Die Jugendvertretung der Stadt Konstanz besteht aus 12 gewählten JugendvertreterInnen.

Die Wahl findet am 23.03.2023 statt.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Mitglied der Jugendvertretung zu werden?

Du musst

· zwischen 14 und 19 Jahren alt sein und

· in der Stadt Konstanz gemeldet sein
oder auf eine Konstanzer (Hoch-)Schule gehen
oder einer Berufstätigkeit in Konstanz nachgehen (z.B. Ausbildung).

Interesse haben, dich ehrenamtlich zu engagieren

Zeit und Lust haben, um an regelmäßigen Treffen der Jugendvertretung teilzunehmen.

Wie lange dauert die Amtszeit?

Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.
Die Wahl zur Jugendvertretung findet jährlich statt, wobei jedes Jahr die Hälfte der Mitglieder neu gewählt wird.

Ist eine verkürzte Amtszeit möglich?

Da ihr Teil der ersten Jugendvertretung seid, haben sechs von euch die Möglichkeit, auf zwei Jahre gewählt zu werden. Nach einem Jahr scheiden nämlich sechs VertreterInnen automatisch aus und sechs neue werden gewählt. Wer ausscheidet, wird entweder über die Stimmenanzahl entschieden oder nach Absprache.

Du wohnst nicht in Konstanz, möchtest aber trotzdem an der Wahl teilnehmen?

Wenn du nicht in Konstanz wohnst, jedoch auf eine (Hoch-)Schule in Konstanz gehst oder einer Berufstätigkeit in Konstanz nachgehst (z.B. Ausbildung), kannst du einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen.

Der Antrag muss spätestens am 08. Februar 2023 schriftlich oder per E-Mail gestellt werden und Folgendes enthalten:
Vor- und Nachname
Anschrift
Geburtsdatum
Schule /Schulart / Hochschule / Ausbildungsstätte / Arbeitsstätte
Kontaktdaten (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse)
 
per Post an: Stadt Konstanz – PG Wahlen, Untere Laube 24, 78462 Konstanz
oder
per Mail an: wahl-jugendvertretung@konstanz.de

Ich habe mich beworben. Wann bekomme ich Bescheid, ob ich zur Wahl zugelassen bin?

Über die Zulassung entscheidet der Wahlausschuss bis spätestens 27. Januar.

Du hast noch weitere Fragen zum Thema Jugendvertretung?

Bei Fragen kannst Du Dich jederzeit bei Antje Albicker-Denkel (07531/8020955 oder 0176/10900075) oder Manuela Leirer (07531/900-3210) oder unter wahl-jugendvertretung@konstanz.de melden.