FAQ zur Wahl der Jugendvertretung 2024

Am Donnerstag, 21.03.2024, findet die dritte Wahl zur Jugendvertretung der Stadt Konstanz statt. Sei dabei!
Hier gibt‘s alle wichtigen Infos zur Wahl.

Wie kann ich Mitglied in der Jugendvertretung werden?

Die Einreichungsfrist für Bewerbungen beginnt am 13.12.2022 und endet am 08.02.2023 um 17:00 Uhr.

Deine Bewerbung muss enthalten:
Vor- und Nachname
Geburtsdatum
 Anschrift
E-Mail-Adresse
Besuchte Schule / Hochschule / FSJ-Stelle / Ausbildungs- oder Arbeitsstelle oder Berufsbezeichnung
eventuelle Mitgliedschaft im Verband/Verein/KSP(Konstanzer Schülerparlament)/SMV/…
eigenhändige Unterschrift
Einverständniserklärung zur Veröffentlichung der Daten (bei Personen unter 18 Jahren zusätzlich von den Eltern zu unterzeichnen)

Darüber hinaus sind folgende freiwillige Angaben wünschenswert:
Telefonnummer (freiwillig)
Foto für die Kandidatenveröffentlichung (freiwillig)

Ein entsprechendes Bewerbungsformular, sowie die Einverständniserklärung findest Du hier: Bewerbungsformular (79 KB)
 
Die Angaben des Vor- und Nachnamens, des Alters sowie der besuchten Schule sind verpflichtend und werden auf dem Stimmzettel sowie der Kandidaten-Bekanntmachung veröffentlicht.
 
Bitte sende Deine Bewerbung
per Post an: Stadt Konstanz – Team Wahlen, Untere Laube 24, 78462 Konstanz
oder
per Mail an: wahl-jugendvertretung@konstanz.de

Wann findet die Bewerbervorstellung statt?

Die Planung der Bewerbervorstellung ist aktuell in vollem Gange. Sobald es hierzu nähere Informationen gibt, werden diese hier veröffentlicht.

Wie läuft die Wahl zur Jugendvertretung ab?

Die Wahlwerbung erfolgt über die sozialen Medien, die städtische Homepage sowie Plakaten in den Schulen.

Vom 21.11.2023 bis 21.01.2024 17:00 Uhr können dann Bewerbungen eingereicht werden. Unmittelbar nach Ende der Bewerbungsfrist entscheidet der Wahlausschuss über die Zulassung der Bewerbungen.

Mitte Februar erhältst Du automatisch eine Wahlbenachrichtigung mit Deinen persönlichen Zugangsdaten zur Online-Wahl. Mit diesen Zugangsdaten kannst Du vom 22.02.2024 bis 21.03.2024 15:00 Uhr Deine Stimme abgeben.
Folge hierfür einfach den Anweisungen auf deiner Wahlbenachrichtigung.

Das endgültige Wahlergebnis wird nach der Wahl auf der Internetseite der Stadt bekannt gegeben.

Du hast keine Wahlunterlagen erhalten?

Solltest Du keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, melde Dich bitte bis spätestens 07.03.2024 bei uns unter 07531/900-3214 oder unter wahl-jugendvertretung@konstanz.de

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle Jugendlichen, die

· zwischen 14 und 19 Jahren alt sind und

· in der Stadt Konstanz gemeldet sind
 
oder
 
· auf eine Konstanzer (Hoch-)Schule gehen oder einer Berufstätigkeit in Konstanz nachgehen (z.B. Ausbildung).

Achtung! In diesem Fall erhalten nur die Personen Briefwahlunterlagen, die sich bis zum 21. Januar 2024 auf Antrag in das Wählerverzeichnis haben eintragen lassen.

Was ist eine Jugendvertretung?

Die Jugendvertretung soll die Interessen und Anliegen der Jugendlichen in der Gemeinde vertreten - d.h. bei uns in der Stadt Konstanz.

Sie soll bei allen Angelegenheiten, die Jugendliche betreffen, mitwirken können: mitüberlegen, mitdenken, mitsprechen, mitmachen.

Kinder und Jugendliche haben somit die Möglichkeit, sich mit Ihren Anliegen direkt an die gewählte Jugendvertretung zu wenden.

Die Jugendvertretung der Stadt Konstanz besteht aus 12 gewählten JugendvertreterInnen.

Die nächste Wahl findet am 21.03.2024 statt.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Mitglied der Jugendvertretung zu werden?

Du musst

· zwischen 14 und 19 Jahren alt sein und

· in der Stadt Konstanz gemeldet sein
oder auf eine Konstanzer (Hoch-)Schule gehen
oder einer Berufstätigkeit in Konstanz nachgehen (z.B. Ausbildung).

Interesse haben, dich ehrenamtlich zu engagieren

Zeit und Lust haben, um an regelmäßigen Treffen der Jugendvertretung teilzunehmen.

Wie lange dauert die Amtszeit?

Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.
Die Wahl zur Jugendvertretung findet jährlich statt, wobei jedes Jahr die Hälfte der Mitglieder neu gewählt wird.

Ist eine verkürzte Amtszeit möglich?

Die übliche Amtszeit beträgt zwei Jahre. Aus triftigem Grund ist auch ein früheres Ausscheiden möglich. Ob ein triftiger Grund vorliegt, entscheidet die Jugendvertretung. 

Du wohnst nicht in Konstanz, möchtest aber trotzdem an der Wahl teilnehmen?

Du bist zwischen 14 und 19 Jahre alt?        
Du wohnst nicht in Konstanz, aber Du gehst hier zur (Hoch-) Schule, machst eine Ausbildung in Konstanz oder arbeitest hier?

Der Antrag muss spätestens am 21. Januar 2024 gestellt werden. Ein entsprechendes Formular findest Du hier (46 KB):

Bitte sende den unterschriebenen  Antrag per E-Mail an Wahl-Jugendvertretung@konstanz.de
oder postalisch an:
Stadt Konstanz
Team Wahlen
Untere Laube 24
78462 Konstanz

Ich habe mich beworben. Wann bekomme ich Bescheid, ob ich zur Wahl zugelassen bin?

Über die Zulassung entscheidet der Wahlausschuss bis spätestens 26.01.2024.

Du hast noch weitere Fragen zum Thema Jugendvertretung?

Bei Fragen kannst Du Dich jederzeit bei
Antje Albicker-Denkel (07531 8020955 oder 0176 10900075)
oder Larissa Weis (07531 900-3214)
oder unter Wahl-Jugendvertretung@konstanz.de melden.