Parkraumkonzept Petershausen West

Im Stadtteil Petershausen lag in den letzten Jahren der Schwerpunkt auf der städtebaulichen Nachverdichtung im Umfeld des Bahnhaltepunkts Petershausen. Durch die Ausweitung der Stellplatzbewirtschaftung im Stadtteil Paradies konnten zudem Verdrängungseffekte beobachtet werden. Aus diesen Gründen wurde eine Parkraumuntersuchung im Stadtteil Petershausen West durchgeführt. Das Untersuchungsgebiet (Plan 1) wird durch folgende Straßen begrenzt:

  • Wollmatinger Straße im Norden,
  • Schneckenburgstraße im Westen,
  • Seerhein im Süden,
  • Luisenstraße – Mainaustraße – Glärnischstraße im Osten.

  Neben der Erfassung der geltenden Parkregeln sowie der Erhebung der Auslastung des Parkraums wurde auch eine repräsentative Haushaltsbefragung und eine Befragung der Gewerbetreibenden im Gebiet durchgeführt. Die Ergebnisse (Pläne 2 bis 5) zeigen einen hoher Parkdruck bei überwiegend unbewirtschafteten Stellplätzen.

Als weitere Grundlagen für die Erstellung eines Bewirtschaftungskonzeptes wurden unter anderem die Straßen in Kategorien eingeteilt (Plan 6). Das Konzept wurde zunächst für den gesamten Untersuchungsraum entwickelt. Die straßenverkehrsrechtliche Prüfung ergab, dass die Voraussetzungen zur Einführung von Bewohnerparken im nördlichen Teil des Gebiets nicht erfüllt sind. Es wird daher nur eine Bewirtschaftung mit Bewohnerparken in einem Teilbereich (Plan 7) zur Umsetzung vorgeschlagen.
  

TypNameDatumGröße
pdf 1 Untersuchungsgebiet.pdf (2,1 MB) 24.03.2023 2,1 MB
pdf 2 Bewirtschaftung Bestand.pdf (1,7 MB) 24.03.2023 1,7 MB
pdf 3 mittlere Belegung.pdf (1,9 MB) 24.03.2023 1,9 MB
pdf 4 maximale Belegung.pdf (1,9 MB) 24.03.2023 1,9 MB
pdf 5 mittlere Parkdauer.pdf (1,8 MB) 24.03.2023 1,8 MB
pdf 6 Straßenhierarchie.pdf (1,2 MB) 24.03.2023 1,2 MB
pdf 7 Bewirtschaftung Konzept V2.pdf (1,8 MB) 24.03.2023 1,8 MB
pdf Parkraumuntersuchung Petershausen West.pdf (10,3 MB) 24.03.2023 10,3 MB

  
Zu den bereitgestellten Unterlagen (Parkraumuntersuchung + Planauszüge) kann im Zeitraum vom 25.03. bis einschließlich 30.04.2023 Stellung beziehen. Rückmeldungen können in schriftlicher oder elektronischer Form abgeben werden.

Ihr Ansprechpartner:

Herr Sebastian Nadj
Tel. 07531 900 2527
Fax 07531 900 122527
Mail: Sebastian.Nadj@konstanz.de
 
Postanschrift:

Stadt Konstanz
Amt für Stadtplanung und Umwelt
Untere Laube 24
78462 Konstanz
 

Planfeststellung Bahnhof Konstanz-Petershausen

Mit der öffentlichen Bekanntmachung am 16.12.2017 im Südkurier (2,3 MB) wurde das Anhörungsverfahren durch das Regierungspräsidium Freiburg eingeleitet und die Planunterlagen für den Bahnhof Konstanz-Petershausen, Änderung der Bahnsteige, zur Einsichtnahme ausgelegt.Das Vorhaben liegt auf der Strecke 4000, Mannheim-Basel-Konstanz, zwischen Bahn-km 412,2+54 und Bahn-km 412,4+64 auf dem Gebiet der Gemeinde Konstanz, Gemarkung Konstanz. Vorgesehen ist, den bestehende Mittelbahnsteig und die Personenunterführung zurückzubauen und durch zwei Außenbahnsteige mit einer Bestelllänge von 210 m (Haltelänge für Züge der Schwarzwaldbahn) sowie einer Systemhöhe von 55 cm zu ersetzen. Vollständig ersetzt wird somit auch die Bahnsteigausstattung. Die von den Umbaumaßnahmen direkt betroffenen Flächen stehen im Eigentum der DB-AG, bauzeitig sollen Grundstücke im Rand- und Nahbereich des Bahnhofs vorübergehend in Anspruch genommen werden. Die wesentlichen Bauarbeiten werden in nächtlichen Sperrpausen vom Gleis aus durchgeführt. Bestandteil der Planung ist neben den Baumaßnahmen auch die Durchführung von landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen auf Grundstücken im Rand- und Nahbereich der Bahnsteige.

Das Vorhaben ist Teil des Bahnhofmodernisierungsprogramms Baden-Württemberg (BMP BW). Im Rahmen des BMP BW sollen alle bestehenden Bahnsteige auf der gesamten Länge der Bahnstrecke Seehas auf standardmäßig 55 cm über Schienen-oberkante aufgehöht werden. Damit wird der barrierefreie Zugang der Reisenden zu den Zügen erzielt. Zudem soll eine gesamthafte Modernisierung der Bahnhöfe erfolgen. Der erste Bauabschnitt mit den Haltepunkten Reichenau, Hegne, Allensbach, Markelfingen und Konstanz - Wollmatingen befindet sich seit März 2017 in Bau und wird voraussichltich im März 2018 abgeschlossen sein. Ein Baubeginn des zweiten Bauabschnitts auf der Seehasstrecke, zu dem u.a. der haltepunkt Konstanz - Petershausen gehört, wird voraussichtich im September 2018 erfolgen.
 
Die Planunterlagen für das Vorhaben mit dem Erläuterungsbericht liegen
von Dienstag, dem 19.12.2017 bis einschließlich Donnerstag, dem 01.02.2018
im Verwaltungsgebäude Laube, Untere Laube 24 in 78462 Konstanz, Zimmer 6.04
während der Öffnungszeiten

Montag - Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr,
Montag, Dienstag und Donnerstag von 14:00 - 16:00 Uhr und
Mittwoch von 14:00 - 17:00 Uhr

zur Einsicht aus. Der Einsichtnahmezeitraum wurde wegen der Ferienzeit über den gesetzlich vorgesehenen Zeitraum von einem Monat hinaus verlängert.
Die ausgelegten Unterlagen können ab Beginn der Offenlage am 19.12.2017 auch auf der Internetseite www.rp-freiburg.de unter der Rubrik „Aktuelles" bzw. auf der Seite
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Abt2/Ref24/Seiten/Planfeststellung.aspx
unter der Rubrik „Eisenbahnen" eingesehen werden.

Ansprechpartner:

Daniel Knack
Daniel.Knack@konstanz.de
Telefon: +49 7531 900-2513
Telefax: +49 7531 900-2514
 

Planfeststellungsverfahren B33

Mit dem Planfeststellungsbeschluss werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Der Planfeststellungsbeschluss ist im weitesten Sinn mit einer Baugenehmigung zu vergleichen. Planfeststellungsbehörde ist das Regierungspräsidium Freiburg.

In Konstanz sind für das Straßennetz folgende Planfeststellungsverfahren abgeschlossen:

  1. B 33 neu Allensbach-West/ Landeplatz
    In Betrieb und im Bau 
  2. B 33 neu Landeplatz/Schänzlebrücke
    In Betrieb
  3. B 33 neu Schänzlebrücke/Schweizer Grenze
    In Betrieb
  4. Grenzbachstraße
    In Betrieb
  5. Westtangente L 221 neu
    In Betrieb
  6. Nordumfahrung Wollmatingen L 221 neu
    In Betrieb
  7. Verbindungsstraße Fürstenberg/Reichenaustraße
    In Betrieb
  8. N 7, Zollhof (Schweizer Verfahren)
    In Betrieb
  9. Verbindungsstraße B 33 zur Byk-Gulden-Straße
    In Betrieb

Zuständig für das Planfeststellungsverfahren ist das Regierungspräsidium Freiburg, Referat 15, 79083 Freiburg als Planfeststellungsbehörde. Auskünfte zum Verfahrensstand erteilt das RP Freiburg,  Referat 15, Tel. 0761/ 208-1088 - Ansprechpartner ist Herr Joachim Lucht.

Die Planfeststellungsunterlagen liegen auch der Stadt Konstanz vor und können dort eingesehen werden bei:

Daniel Knack
Daniel.Knack@konstanz.de
Telefon: +49 7531 900-2513
Telefax: +49 7531 900-2514
Dienstort: VG Laube
Zimmernummer: 6.04

Bahnhofplatz

Unter Berücksichtigung der Vorgaben des C-Konzepts wird der Bahnhofplatz als Aufenthaltsfläche aufgewertet. Hierbei fließen die heutigen Anforderungen an einen Mobilpunkt (Fahrradparken, Leihsysteme, Carsharing, u.a.) ein und die städtebauliche Anbindung des Bahnhofs an die Altstadt wird verbessert. Mehr Infos hier.

Busterminal Brückenquartier Nord / neue Rheinbrücke

Im ersten Schritt zur Einrichtung eines Mobilpunktes u.a. mit Fernbusbahnhof, Parkhaus, Park & Ride, Bike & Ride, Fahrrad- und E-Bikeverleih, Carsharingstation und Taxistand zur Vernetzung unterschiedlicher Verkehrsträger soll ein Busterminal gebaut werden.
Geplanter Baubeginn: Herbst 2021

Radspur auf der Alten Rheinbrücke

Auf der Rheinbrücke soll die westliche KFZ-Fahrspur zu einem Radweg umgebaut und an die Radwege Spanierstraße und Rheinsteig angebunden werden.