Informationen für BauherrInnen
Wichtige Voraussetzung für die Nutzung des Fahrrads ist die Möglichkeit, das Rad zu Hause, bei der Arbeit, beim Einkaufen oder am Bahnhof einfach, schnell, wettergeschützt und sicher abzustellen. Hier sind Architekten, Wohnungsbaugesellschaften, Bauherren und Planer gefragt, das Fahrrad bei der Planung von Anfang an mitzudenken. Die Landesbauordnung (LBO) Baden-Württemberg in Verbindung mit der VwV Stellplätze verpflichten BauherrInnen daher dazu, bei Neubau oder Umnutzung von Gebäuden Fahrradstellplätze zu errichten.
Flyer der AGFK zum Fahrradparken
Die LBO und die VwV finden Sie hier
Bei der Planung von Fahrradabstellanlagen können folgende Publikationen hilfreich sein:
FGSV-Hinweise zum Fahrradparken
Vom ADFC empfohlene Abstellanlagen
Leifaden der Stadt Potsdam für Fahrradabstellplätze bei Wohngebäuden
Fahrradparken in Berlin – Leitfaden für die Planung
Bei den Publikationen aus anderen Bundesländern ist darauf zu achten, dass dort ggf. andere gesetzliche Vorgaben gelten. Was eine gute Abstellanlage ausmacht, ist jedoch in jedem Bundesland gleich.