Fahrradstellplätze (Foto: Stadt Konstanz)

Informationen für BauherrInnen

Die Landesbauordnung (LBO) schreibt die Schaffung von Fahrradstellplätzen bei Neu- bzw. Umbau vor. Wir haben hilfreiche Handreichungen und Links zusammengestellt.

Wichtige Voraussetzung für die Nutzung des Fahrrads ist die Möglichkeit, das Rad zu Hause, bei der Arbeit, beim Einkaufen oder am Bahnhof einfach, schnell, wettergeschützt und sicher abzustellen. Hier sind Architekten, Wohnungsbaugesellschaften, Bauherren und Planer gefragt, das Fahrrad bei der Planung von Anfang an mitzudenken. Die Landesbauordnung (LBO) Baden-Württemberg in Verbindung mit der VwV Stellplätze verpflichten BauherrInnen daher dazu, bei Neubau oder Umnutzung von Gebäuden Fahrradstellplätze zu errichten.

Flyer der AGFK zum Fahrradparken

Die LBO und die VwV finden Sie hier


Bei der Planung von Fahrradabstellanlagen können folgende Publikationen hilfreich sein:

FGSV-Hinweise zum Fahrradparken
Vom ADFC empfohlene Abstellanlagen
Leifaden der Stadt Potsdam für Fahrradabstellplätze bei Wohngebäuden
Fahrradparken in Berlin – Leitfaden für die Planung

Bei den Publikationen aus anderen Bundesländern ist darauf zu achten, dass dort ggf. andere gesetzliche Vorgaben gelten. Was eine gute Abstellanlage ausmacht, ist jedoch in jedem Bundesland gleich.