Behindertenbeauftragter

Stephan Grumbt
Telefon +49 7531 900-2534

Porträt Stephan Grumbt

Organisation

  • Der Behindertenbeauftragte wird vom Gemeinderat auf fünf Jahre gewählt.
  • Er ist ehrenamtlich tätig, dem 2. Beigeordneten direkt unterstellt und nimmt seine Aufgabe weisungsungebunden wahr.
  • Ein Beirat unterstützt seine Tätigkeit.

Aufgaben

Der Behindertenbeauftragte

  • vertritt die Interessen von Menschen mit Behinderungen gegenüber Rat und Verwaltung,
  • ist Ansprechpartner der Verwaltung für Belange behinderter Menschen,
  • wird bei Planungen der Verwaltung, die Belange behinderter Menschen berühren können, frühzeitig beteiligt und
  • berät die Verwaltung bei der Umsetzung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes.

Ziele

Der Behindertenbeauftragte soll insbesondere dazu beitragen, dass auf kommunaler Ebene

  • die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft gefördert wird (§ 6 Abs. 1 LBGG),
  • behinderte Menschen nicht benachteiligt werden (Art. 3 Abs. 3 GG, § 6 Abs. 2 LBGG),
  • bei Anlagen und Einrichtungen Barrierefreiheit besteht (§ 39 LBO, § 7 LBGG)
  • und das Verwaltungsverfahren behindertenfreundlich gestaltet wird (§§ 8 - 10 LBGG).

Tätigkeitsberichte

Rechtsgrundlagen

  • Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetz (GG)
  • § 39 der Landesbauordnung (LBO)
  • Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
  • Landesbehindertengleichstellungsgesetz (L-BGG)
  • Richtlinie der Stadt Konstanz für die ehrenamtliche Tätigkeit eines Beauftragten für Menschen mit Behinderung