Wahl des Stadtseniorenrates am 7. Oktober 2025

Dies sind die Kandidatinnen und Kandidaten

Hier finden Sie die öffentliche Bekanntmachung der Stadtseniorenratswahl 2025 und die Wahlordnung der Stadtseniorenratswahl 2025

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle mit Hauptwohnsitz in Konstanz ansässigen EinwohnerInnen (Mindestwohndauer 3 Monate), die im Wahljahr 60 Jahre alt werden oder älter als 60 Jahre sind.

Stimmabgabe

Die Stimmabgabe erfolgt durch Briefwahl. Den Wahlberechtigten werden bis spätestens 18. September 2025 die Briefwahlunterlagen zugestellt. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis 7. Oktober 2025 um 10:00 Uhr bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.Jeder Wähler hat insgesamt 10 Stimmen und kann pro Kandidaten eine Stimme durch positive Kennzeichnung vergeben.

Kontakt:

Geschäftsstelle der Wahl des StadtseniorenratesStadt Konstanz – POA/OS – Team WahlenUntere Laube 2478462 KonstanzTel.: 07531 900-3210E-Mail: Wahlamt@konstanz.de Öffnungszeiten der Geschäftsstelle:Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr,Montag - Donnerstag 14:00 - 15:30 Uhr