Wissenswertes zur Landtagswahl am 8. März 2026

Die zentrale Briefwahlausgabe hat bis Freitag, 06.03.2026 um 15:00 Uhr geöffnet!

Dies ist das gesetzliche Fristende zur Beantragung der Briefwahl. Wir bitten um Beachtung.

Wo befindet sich die Briefwahlausgabestelle?
Bürgersaal
Sankt-Stephans-Platz 17
78462 Konstanz


Näheres unter Informationen zur Briefwahl.

Öffnungszeiten:
Montag, 09:00 – 18:30 Uhr
Dienstag, 07:00 – 16:30 Uhr
Mittwoch, 07:00 – 16:30 Uhr
Donnerstag, 09:00 – 18:30 Uhr
Freitag, 08:00 – 12:00 Uhr

Freitag, 06.03.2026 bis 15:00 Uhr

Information zur Kanalerneuerung, Zufahrt Sankt-Stephans-Platz
Geplanter Zeitraum: 23.02. bis 10.04.2026

Der Gehweg vor dem Bürgersaal ist nicht beeinträchtigt und während der Kanalerneuerung durchgehend zu Fuß erreichbar.

FAQs zur Landtagswahl

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Hier (255 KB) gelangen Sie zu unseren kompakt zusammengefassten Übersetzungen

Informationen zur Briefwahl

Hier erhalten Sie alle Informationen zur Briefwahl

Wahlhilfe in leichter Sprache

Info für im Ausland lebende Deutsche

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
1. das 16. Lebensjahr vollendet haben,
2. seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
3. nicht vom Wahlrecht infolge eines Richterspruchs ausgeschlossen sind.

Aufgrund dessen sind im Ausland lebende Deutsche nicht zur Wahl berechtigt.

Info zur Ausübung des Wahlrechts

Hier erhalten Sie nähere Informationen zum Wahlrecht und Allgemeine Hinweise zur Wahl

Wählen für Menschen mit Unterstützungsbedarf

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Info zur repräsentativen Wahlstatistik

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