Wissenswertes zur Landtagswahl am 8. März 2026
Die zentrale Briefwahlausgabe hat bis Freitag, 06.03.2026 um 15:00 Uhr geöffnet!
Dies ist das gesetzliche Fristende zur Beantragung der Briefwahl. Wir bitten um Beachtung.
Information zur Kanalerneuerung, Zufahrt Sankt-Stephans-Platz
Geplanter Zeitraum: 23.02. bis 10.04.2026
Der Gehweg vor dem Bürgersaal ist nicht beeinträchtigt und während der Kanalerneuerung durchgehend zu Fuß erreichbar.
Informationen zur Briefwahl
Hier erhalten Sie alle Informationen zur Briefwahl
Info für im Ausland lebende Deutsche
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
1. das 16. Lebensjahr vollendet haben,
2. seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
3. nicht vom Wahlrecht infolge eines Richterspruchs ausgeschlossen sind.
Aufgrund dessen sind im Ausland lebende Deutsche nicht zur Wahl berechtigt.
Info zur Ausübung des Wahlrechts
Hier erhalten Sie nähere Informationen zum Wahlrecht und Allgemeine Hinweise zur Wahl
Wählen für Menschen mit Unterstützungsbedarf
Hier erhalten Sie nähere Informationen
Info zur repräsentativen Wahlstatistik
Hier erhalten Sie nähere Informationen zur Repräsentativen Wahlstatistik