FAQ zur Landtagswahl 2026

Am Sonntag, 8. März 2026, findet die Landtagswahl Baden-Württemberg statt.
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Wahl.

Wann wird gewählt?

Die Bundestagswahl findet am Sonntag, den 8. März 2026, statt.
Die Wahllokale sind am Wahltag von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
das 16. Lebensjahr vollendet haben,
seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
 nicht vom Wahlrecht infolge eines Richterspruchs ausgeschlossen sind.

Wer kann gewählt werden?

Das passive Wahlrecht ist das Recht, gewählt zu werden. Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag
das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Nicht wählbar sind diejenigen, die
 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder
 infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder
die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen.

Was ist neu bei der Landtagswahl?

Durch das Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden‐Württemberg und des Gesetzes über die Landtagswahlen wurde das Landtagswahlrecht umfassend reformiert.
Künftig haben Wählerinnen und Wähler – wie bei der Bundestagswahl – zwei Stimmen:
Eine für ein Direktmandat im Wahlkreis (Kreiswahlvorschlag) und
eine für die Landesliste einer Partei. 

Der Landtag setzt sich aus mindestens 120 Abgeordneten zusammen.
Von den Abgeordneten werden 70 nach Wahlvorschlägen in den Wahlkreisen (Kreiswahlvorschläge) und die übrigen nach Wahlvorschlägen im Land (Landeslisten) gewählt.
In jedem Wahlkreis wird mit der Erststimme eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter direkt gewählt. Gewählt ist, wer die meisten Erststimmen erreicht hat (Direktmandat).
Für die Verteilung der nach den Landeslisten zu besetzenden Sitze werden die für jede Landesliste abgegebenen gültigen Zweitstimmen zusammengezählt.
Bei der Verteilung der Sitze auf die Landeslisten werden nur die Parteien berücksichtigt, die mindestens 5 Prozent aller im Land abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten haben.
 

Sind Auslandsdeutsche wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
1. das 16. Lebensjahr vollendet haben,
2. seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
3. nicht vom Wahlrecht infolge eines Richterspruchs ausgeschlossen sind.

Aufgrund dessen sind im Ausland lebende Deutsche nicht zur Wahl berechtigt.

Kann ich auch schon vor dem 8. März wählen?

Vorabwahl - Früher dran für die Demokratie

In der Briefwahlausgabestelle im
Bürgersaal,
Sankt-Stephans-Platz 17
können Sie Ihren Wahlschein beantragen.
Dort haben Sie auch die Möglichkeit direkt vor Ort zu wählen und Ihren Wahlbrief in eine Wahlurne zu werfen.

Der Bürgersaal öffnet voraussichtlich Ende Januar 2026. 

Wie erreiche ich das Team Wahlen?

Wahlleitung:
telefonisch 07531 900-3333
per E-Mail an wahlamt@konstanz.de


Bei Fragen zum Wählerverzeichnis wenden Sie sich bitte direkt an das
Wahlbüro:
telefonisch 07531 900-3335 oder -3336
per E-Mail an wahlbuero@konstanz.de

Adresse:
Stadt Konstanz
Personal- und Organisationsamt -Team Wahlen
Untere Laube 24
78462 Konstanz