Gewalt gegen Frauen
Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen ist ein gesamtgesellschaftliches Problem und Ausdruck eines Macht-Ungleichgewichts zwischen den Geschlechtern. Sie beginnt nicht bei strafrechtlich relevanten Taten, sondern schon bei Belästigungen, unerwünschten Berührungen oder Beschimpfungen. Das Ausmaß an Gewalt, auch in Deutschland, ist erschreckend:
- Jede dritte Frau wird mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von körperlicher und/oder sexualisierter Gewalt.
- Jede vierte Frau hat Gewalt durch aktuelle oder frühere Beziehungspartner erlebt.
- Die Zahl an Opfern häuslicher Gewalt ist im Jahr 2022 um 8,5 Prozent gestiegen im Vergleich zum Jahr 2021, davon sind 71,1 Prozent weiblich.
- Im Jahr 2022 waren 466 Frauen Opfer von Femiziden (Mord und Totschlag, inkl. Körperverletzung mit Todesfolge)
Die Gewalt geht mit schweren körperlichen, psychischen und sozialen Auswirkungen und langfristigen Folgen einher. Gewalt gegen Frauen findet in allen sozialen Schichten, unter Menschen mit verschiedensten Bildungsgraden und unterschiedlichen kulturellen Hintergründen statt. Besonders häufig betroffen sind Frauen mit Behinderung. Die Täter sind mit überwiegender Mehrheit männlich und stehen den betroffenen Frauen nahe, oft sind es aktuelle oder frühere Beziehungspartner.
Mehr dazu unter:
In Konstanz findet regelmäßig ein institutionenübergreifender Runder Tisch zum Thema Häusliche Gewalt und Wohnungsverweis statt, koordiniert von der Chancengleichheitsstelle. Weitere Informationen zum Runden Tisch finden Sie unter Aktiv mitgestalten: Netzwerke und Kooperation.
Auch der Landkreis Konstanz engagiert sich unter dem Leitspruch „Null Toleranz bei Gewalt gegen Frauen – hinschauen statt wegschauen“ zu dem Thema. Mit dem Projekt „FRAUEN STÄRKEN“ setzt er sich besonders für Prävention und Schutz für Frauen und Mädchen mit Behinderung ein. Diese und weitere Aktionen des Landkreises finden Sie hier:
Landkreis Konstanz | Gewalt gegen Frauen
Hilfe für betroffene Frauen
- Frauen helfen Frauen in Not e.V.
Telefon: +49 7531 679 99
beratung@gewaltgegenfrauen.de - Frauenhaus Konstanz
Telefon: +49 7531 157 28 - Polizei
Telefon: +49 7531 995 - 0 oder 110 - Bundesweites Rund-um-die-Uhr-Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" unter der 116 016 .
Das Hilfetelefon bietet Beratung in 18 Sprachen - HateAid
Beratung für Betroffene von digitaler Gewalt: Hate Aid-Betroffenenberatung
Informationen zum Recht auf Hilfeleistungen finden Sie in folgender Broschüre:
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Gesetzliche Grundlagen
Frauen haben ein Recht auf ein Leben frei von Gewalt. Das Grundgesetz garantiert ihnen das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit und auf körperliche Unversehrtheit. Schutz vor Gewalt bietet allen Menschen in Deutschland das Gewaltschutzgesetz. Es zielt durch verschiedene Maßnahmen darauf ab, eine gewalttätige Person von ihrem Opfer fernzuhalten, z.B. durch einen Verweis der gewalttätigen Person aus der gemeinsamen Wohnung (Wohnungsverweis). Von Gewalt betroffene Personen können zudem verschiedene Möglichkeiten es Opferschutzes in Anspruch nehmen, beispielsweise (finanzielle) Unterstützung im Strafverfahren oder finanzielle Entschädigung. Strafrechtlich kann Gewalt gegen Frauen unter verschiedene Straftatbestände fallen, z.B. Bedrohung, Körperverletzung, sexueller Missbrauch oder Stalking. Häusliche Gewalt bildet keinen eigenen Straftatbestand.
2018 hat Deutschland die Istanbul-Konvention (1,1 MB), eine internationale Menschenrechtskonvention zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen in Kraft gesetzt, sie hat damit Gesetzesstatus in Deutschland. Auf europäischer Ebene verpflichtet die Istanbul-Konvention zur Umsetzung des Schutzes von Frauen gegen Gewalt. Die aktuellen Zahlen zeigen allerdings, dass noch viel zu tun ist, damit alle Frauen ein gewaltfreies Leben führen können.
Mehr Informationen zur Istanbul-Konvention und zum Gewaltschutzgesetz finden Sie in folgenden Publikationen:
- GREVIO. Erster Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland. 2020 (3,5 MB)
- Bündnis Istanbul-Konvention. Alternativbericht zur Umsetzung. 2021 (2,4 MB)
- Deutscher Städtetag. Umsetzung der Istanbul-Konvention für die kommunale Praxis. 2021 (1,6 MB)
- BMFSFJ. Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt. 2019 (496 KB)
25. November - Internationaler Tag zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen
Seit 1999 findet jährlich am 25. November der Aktionstag der Vereinten Nationen zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen statt. Ziel ist es, Gewalt gegen Frauen sichtbar zu machen und zu bekämpfen. Dabei sollen Frauen überall auf der Welt, die von Gewalt betroffen sind, bedacht werden und auf ihre jeweilige Situation aufmerksam gemacht werden. Frauen sind in kriegerischen Auseinandersetzungen besonders durch Gewalt betroffen, zum Beispiel durch systematische Vergewaltigungen, ihnen wird der Zugang zu Bildung verwehrt oder dürfen nicht selbst über sich bestimmen. Damit werden ihre grundlegenden Menschenrechte verletzt.
Die Chancengleichheit führt jedes Jahr zum Aktionstag Veranstaltungen durch, um auf die Problematik geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen aufmerksam zu machen, sich mit den Betroffenen zu solidarisieren und sie zu unterstützen. Einen Rückblick über ehemalige Veranstaltungen und Informationen zu aktuellen Veranstaltungen finden Sie unter Aktuelles & Öffentlichkeitsarbeit
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Formen von Gewalt gegen Frauen
Zur Gewalt an Frauen gehören verschiedene Formen der Gewalt:
- häusliche Gewalt (z.B. Schläge durch den Partner)
- sexualisierte Gewalt (z.B. Vergewaltigung)
- Stalking (z.B. Verfolgung)
- digitale Gewalt (z.B. Veröffentlichen von Nacktfotos)
- Femizide (Ermordung von Frauen)
- weibliche Genitalverstümmelung (auch Beschneidung genannt)
- Menschenhandel (z.B. zur Ausbeutung in der Prostitution)
- Zwangsverheiratung
Zudem kann unterschieden werden in körperliche, psychische und strukturelle Gewalt. Die Arten der Gewalt können gemeinsam auftreten und sind nicht immer eindeutig voneinander zu trennen.
Das zeigt sich am Beispiel häusliche Gewalt, womit Gewalt innerhalb von Paarbeziehungen oder im häuslichen oder persönlichen Nahfeld gemeint ist. Diese kann als körperliche Gewalt (z.B. Schläge), sexualisierte Gewalt (z.B. Vergewaltigung), psychische Gewalt (z.B. Einschüchterung) und wirtschaftliche Gewalt (z.B. Zugang zum gemeinsamen Konto verweigern) ausgeübt werden, entweder einzeln oder mehrere Formen zusammen. Betroffen von häuslicher Gewalt sind vor allem Frauen, aber auch Männer können häusliche Gewalt erfahren. Die Täter sind mit überwiegender Mehrheit männlich.
- Mehr dazu unter: BMFSFJ - Frauen vor Gewalt schützen
Antifeminismus
Antifeminismus ist eine Haltung, die Feminismus zum Feindbild erklärt und oft die Form einer organisierten Bewegung hat. Dieser Haltung zum Beispiel die Vorstellung zugrunde, dass Männer und Frauen aufgrund biologischer Eigenschaften verschiedene natürliche Rollen zukämen. Feministische Anliegen wie der Schutz von Frauen gegen Gewalt oder die Förderung der beruflichen und politischen Teilhabe von Frauen, aber auch geschlechtliche und sexuelle Vielfalt sowie vielfältige Familienformen werden abgelehnt. Häufig tritt Antifeminismus im Bereich extrem rechter, rechtspopulistischer und religiös fundamentalistischer Ideologien und in Verbindung mit Rassismus und Antisemitismus auf.
Um Antifeminismus in der Gesellschaft aufzudecken und einschätzen zu können, wie die Bewegung und ihre Einstellungen verbreitet sind, hat die Amadeu Antonio Stiftung eine Antifeminismus-Meldestelle eingerichtet. Hier können antifeministische Vorfälle, z.B. verbale oder körperliche Angriffe oder abwertende Bemerkungen, online eingereicht werden.
- Hier geht’s zur Meldestelle: antifeminismus-melden.de