
Nahverkehrsplan
Der Nahverkehrsplan (NVP) ist das vorgegebene Planungsinstrument, mit dem der Landkreis Konstanz festlegt, welches ÖPNV-Angebot – auch in Zusammenspiel mit den anderen Verkehrsträgern – erforderlich ist, um eine ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit ÖPNV-Verkehrsleistungen als vollwertige Alternative zum motorisierten Individualverkehr (MIV) zu gewährleisten. Der NVP enthält eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Einrichtungen und Strukturen sowie der Bedienung im ÖPNV und definiert die verschiedenen Linien, die im Landkreis verkehren sollen, sowie die einzuhaltenden Standards und Vorgaben, die im ÖPNV einzuhalten sind. Er ist Grundlage für die Ausschreibung der verschiedenen Linienbündel.
Zuständiger Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und damit für das Bahn-Angebot ist das Land Baden-Württemberg, für den übrigen ÖPNV der Landkreis Konstanz. Das ÖPNV-Gesetz ermöglicht, dass Konstanz als kreisangehörige Stadt die Aufgabenträgerschaft für den Stadtverkehr selbst wahrnimmt. Den Betrieb des Stadtbusverkehrs hat die Stadt an die Konstanz Mobil GmbH (KMG) als Tochter der Stadtwerke Konstanz übertragen.
Die Stadt Konstanz gibt europaweit über die einschlägige Vergabeplattform bekannt, dass die Konzession „Stadtbusverkehr Konstanz“ gemäß Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007) zum 1.8.2027 direkt vergeben werden soll (Inhouse-Vergabe). Ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr i. S. d. § 8 Abs. 4 S. 2 PBefG ist innerhalb der 3-Monats-Frist nach § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG zu stellen. Die Frist wird durch die auf der Vergabeplattform erfolgte Vorinformation der beabsichtigten Vergabe (Linienverkehre) ausgelöst.