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Stephan Fischer
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Ein Zug fährt über die alte Rheinbrücke, im Hintergrund die Häuser der Seestraße

Nahverkehrsplan

Der Nahverkehrsplan setzt Standards und Vorgaben, in denen Umfang und Qualität der Leistungen für den übrigen ÖPNV definiert sind.

Der Nahverkehrsplan ist das vorgegebene Planungsinstrument, mit dem die Stadt Konstanz als Aufgabenträger festlegt, welches ÖPNV-Angebot – auch in Zusammenspiel mit den anderen Verkehrsträgern – erforderlich ist, um eine ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit ÖPNV-Verkehrsleistungen als vollwertige Alternative zum motorisierten Individualverkehr (MIV) zu gewährleisten. Der Nahverkehrsplan setzt Standards und Vorgaben, in denen Umfang und Qualität der Leistungen für den übrigen ÖPNV definiert sind. Er enthält insbesondere eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Einrichtungen und Strukturen sowie der Bedienung im ÖPNV.
 
Zuständiger Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und damit für das Bahn-Angebot ist das Land Baden-Württemberg, für den übrigen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zunächst der Landkreis Konstanz. Das ÖPNV-Gesetz ermöglicht, dass Konstanz als kreisangehörige Stadt die Aufgabenträgerschaft für den Stadtverkehr selbst wahrnimmt. Den Betrieb des Stadtbusverkehrs hat die Stadt an die Stadtwerke Konstanz übertragen.
 
Schiffsverkehr zählt offiziell nicht zum ÖPNV.

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