Rechte und Lasten an Grundstücken

Zur Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben ist die Stadt Konstanz immer wieder darauf angewiesen, Rechte an Privatgrundstücken (z. B. Geh- und Fahrrechte, Leitungsrechte usw.) in Anspruch zu nehmen. Im Gegenzug ist die Stadt grundsätzlich bereit, ihre eigenen Grundstücke mit entsprechenden Lasten zu belasten, wenn dies im Interesse benachbarter Grundstückseigentümer zwingend erforderlich ist und die Stadt bei der Ausnutzung des zu belastenden Grundstücks nicht unvertretbar benachteiligt wird und sofern keine technischen Gründe entgegen stehen.

Diese Rechte bzw. Lasten werden durch den Abschluss eines Gestattungsvertrages geregelt, der - soweit dies vereinbart wird - auch die Grundlage für eine entsprechende Grundbucheintragung bildet.Wenn Sie selbst ein städtisches Grundstück durch ein Wegerecht, eine Leitung oder sonstige unterirdische bauliche Elemente (Verbauanker o.ä.) in Anspruch nehmen möchten, benötigen wir neben einer schriftlichen Beschreibung des Vorhabens einen Lageplan, in dem die Inanspruchnahme eingezeichnet und bemaßt ist, sowie ggf. eine Schnittzeichnung. Bitte legen Sie uns die Planunterlagen möglichst im Format A 4 vor. Da die Abstimmung derartiger Vorhaben innerhalb der Stadtverwaltung zunehmend elektronisch erfolgt, sind wir Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns die Planunterlagen elektronisch (im JPG- oder im PDF-Format) zur Verfügung stellen.

Ihre Ansprechpartnerin ist:

Frau Ursula Glaser
Untere Laube 24
78462 Konstanz
Telefon +49 7531 900 2588
Fax +49 7531 900 122588
Gebäude Verwaltungsgebäude Laube
Raum 3.11
Aufgaben

Grundstücksverwaltung

(An- und Vermietung unbebauter Grundstücke)

Vermietung von Kiosken

Rechte und Lasten an Grundstücken

Kommunale Vorkaufsrechte an Grundstücken