Schneller zum Wohnraum: Der „Bauturbo" kommt nach Konstanz
Was steckt dahinter?
Der Bauturbo erlaubt es, unter bestimmten Voraussetzungen von den sonst geltenden Bauplanungsvorschriften abzuweichen – ohne dass dafür zunächst ein neuer Bebauungsplan aufgestellt oder geändert werden muss. Das spart Zeit und ermöglicht zum Beispiel die nachträgliche Aufstockung von Gebäuden, die Bebauung von ungenutzten Flächen oder die Umnutzung bestehender Gebäude zu Wohnraum.
Wie setzt Konstanz den Bauturbo um?
Der Gemeinderat hat klare Kriterien beschlossen, unter denen der Bauturbo in Konstanz angewendet werden kann. Grundsätzlich gilt er im gesamten Stadtgebiet – ausgenommen sind die denkmalgeschützte Altstadt sowie festgesetzte Industrie- und Gewerbegebiete. Voraussetzung ist unter anderem, dass mindestens zwei neue Wohneinheiten entstehen (bei Erweiterungen mindestens eine zusätzliche) und dass das Vorhaben innerhalb von drei Jahren nach Baugenehmigung fertiggestellt wird. Die Stadt Konstanz behält dabei die Kontrolle: Jedes Vorhaben bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Stadt.
Was müssen Bauherrinnen und Bauherren tun?
Wer den Bauturbo nutzen möchte, muss vor der eigentlichen Antragstellung ein Beratungsgespräch mit der unteren Baurechtsbehörde und dem Amt für Stadtplanung und Umwelt führen. Danach kann der Bauantrag eingereicht werden. Die Stadt entscheidet anschließend innerhalb von drei Monaten über die Zustimmung. Diese Entscheidung fließt dann in die spätere baurechtliche Entscheidung mit ein.