Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 bundesweit neu berechnet werden. Hierdurch soll die Höhe der Grundsteuer auf die einzelnen Grundstücke innerhalb der jeweiligen Gemeinde gerechter verteilt werden, jedoch soll es durch die Umstellung nicht grundsätzlich zu einer Erhöhung der Gesamtgrundsteuereinnahmen der Gemeinde führen.
 
Die Umstellung ist eine Aufgabe, die Stadt und Finanzamt gemeinsam schultern. Die Vorbereitungen hierfür laufen auf Hochtouren. Zunächst sind alle 20.775 Grundstücke auf dem Gebiet der Stadt Konstanz zum Stichtag 01.01.2022 steuerlich neu zu bewerten. Die Grundsteuer B wird in Baden-Württemberg nach dem sogenannten „modifizierten Bodenwertmodell“ berechnet. Dieses basiert im Wesentlichen auf zwei Angaben:
- grundsteuerrelevanter Bodenrichtwert zum Stichtag 01.01.2022
- amtliche Grundstücksfläche
 
Das Finanzamt setzt auf Grundlage der erklärten o.g. Daten einen Grundsteuerwert und wie bisher einen Messbetrag fest. Sollten die Eigentümer der Grundstücke trotz entsprechender Verpflichtung keine Erklärung abgeben, werden die Beträge durch das Finanzamt geschätzt. Die Daten werden grundstücksbezogen der Stadt elektronisch übermittelt. Auf Basis dieser beschließt der Gemeinderat Ende 2024 einen neuen Grundsteuer-Hebesatz. Erst dann kann die Höhe der jeweiligen Grundsteuer ab 2025 ermittelt werden. Da sich der Hebesatz 2024, der durch Entscheidung des Gemeinderats vom 13.12.2022 zum 01.01.2024 auf 510 v.H. erhöht wurde, und der neu festzulegende Hebesatz ab 2025 grundlegend unterscheiden werden, führt eine Berechnung vor Bekanntgabe des neuen Hebesatzes zwangsläufig zu falschen Ergebnissen.
 
Neu ist ab 2025 auch die Möglichkeit, einen gesonderten Hebesatz für bebaubare aber nicht bebaute Grundstücke einzuführen (sog. Grundsteuer C). Derzeit werden die in Frage kommenden Grundstücke ermittelt. In 2024 wird der Gemeinderat dann auch über die Einführung des gesonderten Hebesatzes C entscheiden.