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Herr
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Luftaufnahme von Konstanz (Foto: Peter Allgaier)
Bild: bodenseebilder.de

Vorbereitende Untersuchungen

Bevor eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme in Gang kommen kann, müssen vorbereitende Untersuchungen (VU) durchgeführt werden, um Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Sanierung zu gewinnen.

Die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge werden festgestellt. BewohnerInnen, Haus- und GrundstückseigentümerInnen und Gewerbetreibende werden befragt, auch um etwas über die Bereitschaft zur Mitwirkung bei der Sanierung zu erfahren. Auch die Träger öffentlicher Aufgaben werden zu ihrer Einschätzung der Sanierung und ihrer Bereitschaft sich zu beteiligen befragt. Der Ergebnisbericht wird den kommunalen Gremien vorgelegt. Er enthält Feststellungen über den baulichen Zustand und das Ausmaß der städtebaulichen Missstände und Vorschläge, wie diese mit einer Sanierung zu beheben wären. Es werden konkrete Maßnahmen empfohlen, ein Vorschlag für die Gebietsabgrenzung und den benötigten Förderrahmen sowie die Wahl des Verfahrens abgegeben.

Rechtswirkungen des Beschlusses zur vorbereitenden Untersuchung

  • beteiligen und mitwirken der Sanierungsbetroffenen an der Vorbereitung der Sanierung nach § 137 BauGB („Die Sanierung soll mit den Eigentümern, Mietern, Pächtern und sonstigen Betroffenen möglichst frühzeitig erörtert werden. Die Betroffenen sollen zur Mitwirkung bei der Sanierung und zur Durchführung der erforderlichen baulichen Maßnahmen angeregt und hierbei im Rahmen des Möglichen beraten werden").
  • Auskunftspflicht der Beteiligten nach § 138 BauGB
  • beteiligen und mitwirken der öffentlichen Aufgabenträger nach § 139 BauGB
  • im Baurecht: Zurückstellungen nach § 141 Abs. 4 BauGB

Aktuelle vorbereitende Untersuchungen in Konstanz:

Zur Zeit laufen in Konstanz keine vorbereitenden Untersuchungen