Richtwerte für die Grundsteuererklärung
Hier können Sie die Bodenrichtwerte für die Grundsteuererklärung abrufen: Grundsteuer-BW
Städtebauliche Richtwerte ab dem Jahr 2020
Zu den städtebaulichen Bodenrichtwerten (diese sind nicht für die Grundsteuererklärung geeignet!) ab dem Jahr 2020 gelangen Sie mit dem Link: Boris-BW
Hinweis:
In der Vergangenheit sind die Bodenrichtwerte zum 31.12. eines Jahres erstellt worden. Ab 2022 werden die Richtwerte zum 01.01. eines Jahres erstellt. Daher gibt es keine Richtwerte für das Jahr 2021.
Historische städtebauliche Richtwerte bis zum Jahr 2020
Hier können Sie die interaktive Bodenrichtwertkarte für die historischen Richtwerte öffnen. In der Karte werden die Bodenrichtwerte bis einschliesslich 2020 geführt.
Mit dem folgenden Link können Sie die Anleitung zur interaktiven Bodenrichtwertkarte herunterladen:
Bitte beachten Sie, dass die Anleitung für die interaktive Bodenrichtwertkarte nur bis 2020 gilt.
Richtwerte für Eigentumswohnungen
Gebührensatzung
Hier gelangen Sie zur Gebührensatzung: Gebührensatzung