
Wissenswertes zur Landtagswahl am 8. März 2026
Info für im Ausland lebende Deutsche
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
1. das 16. Lebensjahr vollendet haben,
2. seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
3. nicht vom Wahlrecht infolge eines Richterspruchs ausgeschlossen sind.
Aufgrund dessen sind im Ausland lebende Deutsche nicht zur Wahl berechtigt.
Info zur Ausübung des Wahlrechts
Hier erhalten Sie nähere Informationen zum Wahlrecht und Allgemeine Hinweise zur Wahl