Häufige Fragen zur Platzvergabe und zum weiteren Ablauf nach dem Anlegen der Kita-Vormerkung

Wer vergibt die Betreuungsplätze in Konstanz?

Die Kita-Vormerkung und die Einrichtungen vergeben gemeinsam die Betreuungsplätze in den Kindertageseinrichtungen. Die Betreuungsplätze werden nach den Grundsätzen zur Platzvergabe durch die Kita-Vormerkung vermittelt.
Für einen Platz in der Kindertagespflege wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Kindertagespflege. Die Plätze dort werden mit Unterstützung der FachberaterInnen vermittelt. Ihre Ansprechperson finden Sie unter www.kindertagespflege-konstanz.de.

Wann werden die Betreuungsplätze vergeben?

Es gibt eine große Vergabe der Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen im Frühjahr. Hier werden die Plätze zum neuen Kindergartenjahr vergeben. Manche Betreuungsplätze werden von den Eltern nicht angenommen. Diese Plätze werden im Nachrückverfahren vergeben. Das Nachrückverfahren dauert bis zu den Sommerferien.

Im Jahr werden immer wieder Betreuungsplätze frei. Diese werden dann direkt vergeben. Auch hier gelten die Grundsätze zur Platzvergabe.

Plätze in der Kindertagespflege werden ungefähr drei Monate vor der gewünschten Aufnahme vermittelt. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an die FachberaterInnen aus dem Fachbereich Kindertagespflege. Ihre Ansprechperson finden Sie unter www.kindertagespflege-konstanz.de.

Wie werde ich über einen Betreuungsplatz informiert?

Die Einrichtung meldet sich bei Ihnen und macht Ihnen ein Platzangebot.

Wie geht es nach dem Platzangebot weiter?

Sie müssen sich bei der Einrichtung melden. Sagen Sie der Einrichtung unbedingt Bescheid, dass Sie den Platz annehmen. Die Einrichtungsleitung informiert Sie über das weitere Vorgehen und das Aufnahmedatum.

Die Kita-Vormerkung hat keinen Einfluss auf das genaue Aufnahmedatum. Dies entscheidet die Einrichtungsleitung.

Erhält die Einrichtung keine Informationen von Ihnen, wird der Platz an ein anderes Kind vergeben. Ihr Kind kann diesen Platz dann nicht mehr bekommen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich bei der Einrichtung melden.

Kann ich ein Platzangebot ablehnen und mit einem weiteren Platzangebot für das gleiche Kindergartenjahr rechnen?

Bei einem Platzangebot ist der Rechtsanspruch zwar grundsätzlich erfüllt, er bleibt bei Ablehnung aber weiterhin bestehen. Das heißt, Sie haben weiterhin einen Rechtsanspruch auf Betreuung und Förderung für Ihr Kind.
Die Kita-Vormerkung wird für die Platzvergabe im laufende Kindergartenjahr beibehalten. Ob und wann dann ein erneutes Platzangebot erfolgen kann, kann nicht vorhergesagt werden.

Wieso erhalte ich keine Aussagen über den Platz in der Warteliste meines Kindes?

Die Kindertageseinrichtungen und die Kita-Vormerkung können keine Aussagen über Wartelistenplätze treffen. Es gibt zu viele Punkte, die die Warteliste beeinflussen. Dadurch verändert sich die Warteliste ständig.
Eine Aussage über den Wartelistenplatz stellt nur eine Momentaufnahme dar. Es gibt keine verbindliche Aussage über die anzunehmende Wartezeit auf einen Betreuungsplatz.

Sie haben eine Zwischeninformation zu Ihrer Kita-Vormerkung erhalten. Was bedeutet das?

Die Zwischeninformation erhalten Sie nach der großen Platzvergabe im Frühjahr, wenn Ihnen noch kein Betreuungsplatz angeboten werden konnte.

Wir wissen, dass jedes Kind ab dem 1. Geburtstag einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz hat.

Wir wissen, wie wichtig die Betreuung und Bildung der Kinder ist.

Wir wissen, wie wichtig die Betreuung für die Berufsausübung für Sie als Eltern ist.

Und dennoch haben Sie keinen Betreuungsplatz erhalten. Ihr Kind bleibt auf der Warteliste für einen Betreuungsplatz. Im Nachrückverfahren konnten in den vergangenen Jahren noch einige Kinder einen Betreuungsplatz erhalten. (Weitere Informationen zum Nachrückverfahren erhalten Sie hier.)

Die Stadt Konstanz baut die Kinderbetreuung immer weiter aus. Dafür brauchen wir auch das nötige Personal. Konstanz investiert mit allen Trägern der Kindertagesbetreuung in verschiedene Maßnahmen zur Personalgewinnung und Personalbindung. Trotzdem stellt der Fachkräftemangel eine große Herausforderung dar.

Was ist das „Nachrückverfahren“?

In der großen Platzvergabe der Kindertageseinrichtungen werden im Frühjahr alle Plätze des kommenden Kindergartenjahres vergeben.
Einige dieser Plätze werden von den Familien nicht angenommen. Sie sind somit wieder frei. Diese Plätze werden dann an andere Familien vermittelt. Auch dabei werden die Grundsätze zur Vergabe beachtet.
Die Vergabe dieser Plätze wird von uns „Nachrückverfahren“ genannt.

Das Nachrückverfahren endet meist zum Beginn der Sommerferien.
 
Sie können im Nachrückverfahren noch ein Platzangebot erhalten?
 
In diesem Fall wird die Einrichtung sich bei Ihnen melden. Sie müssen den Platz bei der Einrichtung bestätigen. Sagen Sie deshalb bei der Einrichtung Bescheid. Ohne Rückmeldung von Ihnen wird der Platz an ein anderes Kind vermittelt.
 
Sie können auch im Nachrückverfahren für Ihr Kind keinen Platz erhalten?
 
In diesem Fall erhalten Sie von uns eine weitere Information. Ihre Kita-Vormerkung bleibt bestehen und Ihr Kind bleibt weiterhin auf der Warteliste.

Ich habe kein Platzangebot erhalten. Wie geht es jetzt weiter?

Ihre Kita-Vormerkung bleibt bestehen
Sie müssen keine neue Kita-Vormerkung anlegen
  Ihr Kind steht auf der Warteliste
Es wird ein Betreuungsplatz frei und Sie sind nach den Vergaberichtlinien an der Reihe? Dann informiert Sie die Einrichtung.
 
Wird Ihr Kind bereits in einer Krippe betreut und Sie haben keinen Platz im Kindergarten ab 3 Jahren bekommen?

Bitte sprechen Sie mit Ihrer Einrichtung über die weitere Betreuung nach dem 3. Geburtstag. Zur weiteren Betreuung ist die Krippe aber nicht verpflichtet.
 

Gibt es alternative Möglichkeiten? Kann ich woanders einen Platz bekommen?

Nein, leider nicht. Es werden alle Betreuungsplätze vergeben. Es gibt nach der Vergabe keine freien Plätze. Nur wenn ein Betreuungsplatz frei wird, kann er an ein anderes Kind vergeben werden. Dies passiert zum Beispiel bei Kündigung eines Platzes oder Wegzug einer Familie.

Bekomme ich sicher keinen Platz im nächsten Kindergartenjahr?

Sie haben eine Zwischeninformation erhalten. Das bedeutet nicht, dass es gar keine Möglichkeit auf einen Platz gibt. Allerdings kann ein Platz nur vergeben werden, wenn er frei ist. Dies kann zum Beispiel erfolgen, wenn ein anderes Kind kündigt oder Plätze neu geschaffen werden. Erfahrungsgemäß haben in den letzten Jahren im Nachrückverfahren einige Kinder noch einen Betreuungsplatz erhalten.

Nähere Informationen zur Zwischeninformation finden Sie hier. Weiteres zum Nachrückverfahren finden Sie hier.

Wird mir auch ein Platz in einer anderen Einrichtung angeboten, die ich nicht ausgewählt habe?

Es werden auch Plätze in anderen Einrichtungen angeboten. Dafür müssen Sie der Datenweitergabe in der Kita-Vormerkung zustimmen.

Wenn Sie die Datenweitergabe in der Kita-Vormerkung abgelehnt haben, werden Ihnen keine anderen Plätze angeboten.