
Bürgersaalanmietung
Hinweis: Der Bürgersaal verfügt nur über eine eingeschränkte Infrastruktur. Eine Küche für Catering sowie technische Ausstattung (z. B. für Tagungen) sind nicht vorhanden.
Anmietung
Der Bürgersaal kann durch einen formlosen Antrag per Post an
Stadt Konstanz
Amt für Stadtgesellschaft und Kommunikation
Abteilung BES
Herrn Bernd Metzger
Kanzleistraße 15
78462 Konstanz
oder per E-Mail an bernd.metzger@konstanz.de angemietet werden.
Der Antrag soll folgende Angaben enthalten:
- Name des Ansprech- bzw. Vertragspartners
- Vollständige Anschrift
- E-Mail-Adresse und Telefonnummer
- Gewünschter Nutzungszeitraum
- Zweck der Veranstaltung
Auf Grundlage der im Antrag gemachten Angaben wird ein Mietvertrag übersandt. Der unterschriebene Mietvertrag ist innerhalb von 14 Tagen an die Stadt Konstanz zurückzusenden. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rücksendung, verfällt die Reservierung. Die nachstehenden Überlassungsrichtlinien sind Bestandteil des Mietvertrags. Sie enthalten die maßgeblichen Regelungen sowie alle für die Nutzung des Bürgersaals erforderlichen Informationen.



