
Popbüro Konstanz
Unsere Schwerpunkte sind dabei:
Beratung und Vermittlung von Bands und Musikern
Das Netzwerktreffen Pop
Förderung von Projekten
Vermittlung und Förderung von Probenräumen
Perspektivisch/ auf Anfrage Weiterbildung und Coaching
Was wir mit "Popularmusik" meinen? Alles außerhalbe der Klassik und reiner Covermusik. Gemeinsam mit den AkteurInnen in Konstanz, Westlicher Bodensee und Hochrhein möchten wird die Zukunft der Förderung von Pop- bzw. populärer Musik in unserer Region gestalten und die Möglichkeit bieten, Ideen, Wünsche und Anregungen direkt einzubringen. Ein erstes Netzwerktreffen hat bereits stattgefunden - wer beim nächsten Mal dabei sein oder sich generell einbringen möchte, meldet sich einfach unter popbuero@konstanz.de bei uns!
Aktuelles
Come Together Concerts - KONSTANZ CALLING!

Zwei Abende, zwölf Acts aus der Region – präsentiert von Popbüro Konstanz und Kulturladen
Wenn in Konstanz die Bühne frei wird für die regionale Musikszene, heißt es: Come Together Concerts – Konstanz Calling. Am Donnerstag, 24. September, und Freitag, 25. September 2026, zeigen zwölf Bands und Soloacts aus der Region Bodensee-Hochrhein im Kulturladen (Kula), wie vielfältig und lebendig die hiesige Poplandschaft ist. Der Eintritt kostet 6 Euro, es gibt keinen Vorverkauf – die Abendkasse öffnet direkt im Kula.
Die Come Together Concerts verstehen sich nicht als Wettbewerb und nicht als klassisches Showcase, sondern als Plattform auf Augenhöhe. Newcomer treffen auf erfahrene Acts, unterschiedliche Stile aufeinander, und Bühne wie Publikum lernen neue Facetten der regionalen Szene kennen. Genau diese Offenheit ist Programm: Statt Schubladen und Erwartungen zählen Neugier, Begegnung und das gemeinsame Musikerlebnis.
Aus knapp 50 Einsendungen hat eine Jury aus VertreterInnen des Kula und des Kulturamtes das Line-up für 2026 zusammengestellt – ein konzentrierter Querschnitt der Szene zwischen Indie, Pop, Rap, Singer-Songwriter, Elektronik und mehr.
Organisiert wird das Format vom Popbüro des Kulturamts der Stadt Konstanz in Kooperation mit dem Kulturladen. Unterstützt wird das Vorhaben durch das Netzwerk und die Impulse aus einem Jahr Popbüro-Arbeit in der Region – mit dem klaren Ziel, die Szene sichtbar zu machen, zu vernetzen und nachhaltig zu stärken.
Line-up 2026 in alphabetischer Reihenfolge:
Am Donnerstag, 24. September, spielen The Cone, Die Firma dankt, doesntmatteranyone, Nude, Hardy Kenton und Ray.Jel & the Blackbeards.
Am zweiten Konzerttag, Freitag, 25. September, kommen dann Electrified Soul, JxP, OXMO, Solargras, Yasin + LateNightBand und Yele auf die Bühne.
Mehr Infos zu den Bands gibt es bei Instagram unter @popbuero_konstanz.
Mikroförderung – Popbüro Konstanz | Region Bodensee Hochrhein
Die Idee dahinter
Mit der Mikroförderung des Popbüros Konstanz | Region Bodensee Hochrhein – finanziert durch das RegioNet der Popakademie Baden-Württemberg – fördern wir kleine Vorhaben aus dem Bereich Popmusik und Popkultur. Unser Ziel: Gute Ideen aus der Region sollen umgesetzt werden können, auch wenn das Budget knapp ist.
Gefördert werden z. B.: Studioaufnahmen, Singles, EPs und Musikproduktionen
Musikvideos, Fotos, Artwork
Konzerte, Showcases und kleine Touren außerhalb der Region (Export)
Workshops, Coachings und Weiterbildungen
Die Förderung wird im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gewährt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Anträge werden nach Eingang bearbeitet – wer zuerst kommt, wird zuerst berücksichtigt (Windhundprinzip).
Die Bewerbungen können ausschließlich unter Nutzung des offiziellen Formulars, das ab dem 15.09.2026 um 10 Uhr an dieser Stelle als Download zur Verfügung steht, über die E-Mail-Adresse popbuero@konstanz.de eingereicht werden. Nochmal der Hinweis: Wer zuerst kommt, wird zuerst berücksichtigt.
Für wen ist die Förderung gedacht?
Die Mikroförderung richtet sich an Bands und Solokünstlerinnen der Popularmusik mit überwiegend selbstgeschriebener Musik aus der Region Bodensee Hochrhein.
Voraussetzungen: AntragstellerInnen sowie beteiligte KünstlerInnen (bei Bands mindestens 50 % der Mitglieder) haben ihren Hauptwohnsitz und künstlerischen Tätigkeitsschwerpunkt in der Region Bodensee Hochrhein. Hier gibt es eine Karte (5,2 MB), welche Orte, das Gebiet (grün umrandet) umfasst.
Das Vorhaben darf bei Antragstellung noch nicht begonnen haben.
Das Vorhaben muss innerhalb des Förderzeitraums 15.09. – 15.11.2026 durchgeführt werden.
Nicht antragsberechtigt sind: Projekte, die bereits über andere Programme in Baden-Württemberg gefördert werden (keine Doppelförderung)
Freizeitbasierte Musikprojekte ohne nachweisbare Professionalisierungsabsicht
Festivals und wiederkehrende Veranstaltungsreihen (Ausnahme: einzelne Veranstaltungen innerhalb einer Reihe, max. 1 pro Förderperiode)
In welchem Rahmen bewegt sich die Förderung?
Was wird gefördert – und was nicht?
Förderfähig (Auswahl): Honorare für MusikerInnen
Studio, Mix und Master
Grafik, Foto und Video
Reise- und Tourkosten
Nicht förderfähig: Langlebige Anschaffungen und teures Equipment
Private Ausgaben
Schulden oder Rücklagen
Bereits vollständig anderweitig finanzierte Maßnahmen
Achtet bei eurem Vorhaben bitte auf: Innovation
Künstlerischer und inhaltlicher Anspruch
Regionale Bedeutung und überregionale Ausstrahlung
Beitrag zur Nachwuchsförderung und zur Entwicklung neuer Veranstaltungsformate
Sonderregeln für Konzerte und Live-Veranstaltungen
Regionalbezug: Mindestens eine regionale Band muss auftreten (Wohn-/Tätigkeitsschwerpunkt in der Region Bodensee Hochrhein; bei Bands mind. 50 % der Mitglieder).
Kapazität: Das Konzert muss sich im Rahmen von maximal 500 BesucherInnen bewegen.
GEMA: Die Veranstaltung muss nach dem GEMA-Tarif U-K angemeldet sein. Ein Nachweis kann auf Verlangen angefordert werden.
Kein DJ-Only-Format: Nicht förderfähig sind Veranstaltungen, bei denen ausschließlich DJ-Sets ohne Live-Elemente präsentiert werden. Ein Live-Act muss Headliner des Formats sein.
Bei Veranstaltungsreihen: Es kann innerhalb einer Förderperiode nur eine (1) Veranstaltung aus der Reihe gefördert werden.
Auf Nachfrage können folgende Nachweise verlangt werden: GEMA-Bestätigung, Spielplan/Running Order, Presseankündigungen, Vertrags- oder Buchungsbestätigungen, Nachweis über Kapazität der Spielstätte.
Was gehört in den Antrag?
Der Antrag ist bewusst schlank gehalten – keine langen Konzepte, keine komplizierten Unterlagen. Du benötigst: Eine kurze Beschreibung deiner Projektidee
Angaben zu dir oder deinem Projektteam
Einen einfachen Kosten- und Finanzierungsplan
Einen geplanten Zeitraum für die Umsetzung
Optional: Links zu Musik, Videos, Social Media oder bisherigen Projekten
Entscheidend ist, dass nachvollziehbar wird: Was du vorhast, warum es relevant ist und wofür du die Förderung einsetzen möchtest.
Einreichung
Anträge können ausschließlich mit unserem Förderformular und über unsere e-mail Adresse popbuero@konstanz.de eingereicht werden.
Modus: Anträge werden laufend nach Eingang bearbeitet, bis die verfügbaren Mittel aufgebraucht sind (Windhundprinzip). Wer zuerst einreicht, hat die besten Chancen – schnell sein lohnt sich!
Entscheidung: Wir prüfen deinen Antrag zügig und melden uns per E-Mail.
Nach der Zusage – wie geht's weiter?
Auszahlung: per Rechnungsstellung nach Genehmigung (das Projekt muss begonnen haben oder kurz vor sicherem Beginn stehen). Aus vergaberechtlichen Gründen erfolgt die Auszahlung ausschließlich gegen Rechnungsstellung. Für steuerliche Fragen empfehlen wir die Rücksprache mit einer Steuerberatung. Bitte Belege einreichen
Projektabschluss: Kurzbericht als Nachweis der Durchführung.
Kennzeichnung: Geförderte Projekte weisen die Förderung aus durch: „Mikroförderung durch das Popbüro Konstanz | Region Bodensee Hochrhein / RegioNet Popakademie Baden-Württemberg / Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg"
Noch Fragen?
Bei Fragen zur Mikroförderung meldet euch gerne direkt bei uns:
Popbüro Konstanz | Region Bodensee Hochrhein
E-Mail: popbuero@konstanz.de
Weitere Förderangebote auf regionaler, landesweiter und bundesweiter Ebene findet ihr auf den Seiten der Popakademie Baden-Württemberg und des RegioNets.
Nützliches
Das Juze (Jugendzentrum der Stadt Konstanz) vergibt ihren 350qm großen Raum an Personen bis 27 Jahren kostenfrei - z.B. für Konzerte. Aber auch ältere Menschen können die Räume anfragen und werden nachrangig berücksichtigt. Alle Infos gibt es hier in der Vergabeordnung (72 KB).
