Informationen für Personen, die in der Kindertagespflege tätig werden möchten
Tagesmutter oder Tagesvater werden?

Qualifizierungskurs für die Kindertagespflege:
Der Verein Kindertagespflege Landkreis Konstanz e.V. bietet im Auftrag und in Kooperation mit dem Jugendamt der Stadt Konstanz regelmäßig Qualifizierungskurse für die Kindertagespflege an. Der nächste Qualifizierungskurs mit 300 UE startet voraussichtlich im Frühjahr 2026. Bewerbungen sind ab sofort erwünscht.
Wir empfehlen allen Interessierten, ein persönliches Beratungsgespräch bei einer Fachberaterin des Jugendamtes, Fachbereich Kindertagespflege, wahrzunehmen (Ansprechpartnerinnen s. "Wissenswertes").
Informationen zum Bewerbungsverfahren und zu den Voraussetzungen für die Teilnahme am Qualifizierungskurs finden Sie hier:
Infoveranstaltungen:
Der Verein Kindertagespflege Landkreis Konstanz e. V. bietet 2025 wieder mehrere Informationsveranstaltungen zum Qualifizierungskurs in Konstanz an. Eine Anmeldung ist bis 1 Tag vorher erforderlich, sie kann per Mail an konstanz@kindertagespflege-landkreis-kn.de erfolgen oder telefonisch unter 07531/364653 (AB).
Die Teilnahme an allen Infoveranstaltungen ist kostenfrei. Wir freuen uns über Ihr Interesse!
Wissenswertes
Sie möchten Kinder in Kindertagespflege betreuen?
Sie interessieren sich für diese Tätigkeit und möchten sich bewerben?
Sie sind bereits in der Kindertagespflege tätig?
Der Fachbereich Kindertagespflege des Sozial- und Jugendamtes der Stadt Konstanz bietet unverbindliche Beratungsgespräche zum vielseitigen Berufsfeld einer Kindertagespflegeperson an.
Ihre persönlichen Ansprechpartnerinnen finden Sie hier:
Pflegeerlaubnis
Jede Kindertagespflegeperson benötigt grundsätzlich vor Beginn einer Betreuung eines Kindes in Kindertagespflege eine Pflegeerlaubnis.
Für die Erlangung einer Pflegeerlaubnis ist unter anderem der Besuch von Qualifikationskursen zur Kindertagespflege und die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs am Kind nachzuweisen.
Die Pflegeerlaubnis wird für Kindertagespflegepersonen mit Wohnsitz in Konstanz vom Jugendamt der Stadt Konstanz erteilt.
Eignungsvoraussetzungen für Kindertagespflegepersonen
Steuer- und Sozialversicherung in der Kindertagespflege
Tagespflegevereinbarung zwischen Eltern und Kindertagespflegeperson
Zu Beginn einer Betreuung in Kindertagespflege sind alle wichtigen Absprachen für die Kindertagespflege schriftlich zwischen den Eltern/dem Elternteil und der Kindertagespflegeperson zu vereinbaren.
Der Fachbereich Kindertagespflege des Jugendamtes Konstanz hat hierzu ein entsprechendes Formular für einen Tagespflegevereinbarung entwickelt.
Sobald eine Betreuung fest vereinbart wird, sollte folgende Absichtserklärung beim Sozial- und Jugendamt, Fachbereich Kindertagespflege, eingereicht werden, um eine doppelte Vergabe eines Betreuungsplatzes für das Kind zu vermeiden:
