Informationen für Personen, die in der Kindertagespflege tätig werden möchten

Tagesmutter oder Tagesvater werden?

Tagesmutter mit Kindern
Bild: Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg / Charlotte Fischer

Qualifizierungskurs für die Kindertagespflege:

Der Verein Kindertagespflege Landkreis Konstanz e.V. bietet im Auftrag und in Kooperation mit dem Jugendamt der Stadt Konstanz regelmäßig Qualifizierungskurse für die Kindertagespflege an. Der nächste Qualifizierungskurs mit 300 UE startet voraussichtlich im Frühjahr 2027. Bewerbungen sind ab sofort erwünscht. 

Wir empfehlen allen Interessierten, ein persönliches Beratungsgespräch bei einer Fachberaterin des Jugendamtes, Fachbereich Kindertagespflege, wahrzunehmen (Ansprechpartnerinnen s. "Wissenswertes").
Informationen zum Bewerbungsverfahren und zu den Voraussetzungen für die Teilnahme am Qualifizierungskurs finden Sie hier:

Infoveranstaltungen:

Der Verein Kindertagespflege Landkreis Konstanz e. V. bietet 2026 wieder mehrere Informationsveranstaltungen zum Qualifizierungskurs in Konstanz an.

Informationsveranstaltungen zur Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen
Was leisten Kindertagespflegepersonen? Welche Voraussetzungen müssen sie mitbringen? Was kann man mit dieser Tätigkeit verdienen?
Der Verein Kindertagespflege Landkreis Konstanz informiert über das Tätigkeitsfeld von Kindertagespflegepersonen. An der Infoveranstaltung wird Auskunft über die Voraussetzungen, rechtlichen Grundlagen, Bezahlung sowie über die Qualifizierung erteilt.
Die Teilnahme an der Infoveranstaltung ist unverbindlich und gebührenfrei, sie ist Voraussetzung für die Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson.

Termine
Online-Infoveranstaltung - Zoom-Meeting
• Mo. 03.08.2026, 19:00-20:30 Uhr
• Mi. 16.09.2026, 19:00-20:30 Uhr
• Di. 13.10.2026, 19:00-20:30 Uhr
• Mi. 18.11.2026, 19:00-20:30 Uhr
• Mo. 14.12.2026, 19:00-20:30 Uhr

Anmeldung bis 1 Tag vor der Veranstaltung per E-Mail: verwaltung@kindertagespflege-landkreis.kn.de. Der Link wird wenige Tage vor der Veranstaltung zugesendet.

Referentinnen:
Sozialpädagogische Mitarbeiterinnen Kindertagespflege Landkreis Konstanz e.V.

Weitere Informationen bei den Beratungsstellen
Kindertagespflege Landkreis Konstanz e.V.:
Radolfzell: 07732/823388-3 qualifizierung@kindertagespgflege-landkreis-kn.de 

Wissenswertes


Sie möchten Kinder in Kindertagespflege betreuen?
Sie interessieren sich für diese Tätigkeit und möchten sich bewerben?
Sie sind bereits in der Kindertagespflege  tätig?

Der Fachbereich Kindertagespflege des Sozial- und Jugendamtes der Stadt Konstanz bietet unverbindliche Beratungsgespräche zum vielseitigen Berufsfeld einer Kindertagespflegeperson an.
Ihre persönlichen Ansprechpartnerinnen finden Sie hier:

Pflegeerlaubnis

Jede Kindertagespflegeperson benötigt grundsätzlich vor Beginn einer Betreuung eines Kindes in Kindertagespflege eine Pflegeerlaubnis.
Für die Erlangung einer Pflegeerlaubnis ist unter anderem der Besuch von Qualifikationskursen zur Kindertagespflege und die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs am Kind nachzuweisen.
Die Pflegeerlaubnis wird für Kindertagespflegepersonen mit Wohnsitz in Konstanz vom Jugendamt der Stadt Konstanz erteilt.

Eignungsvoraussetzungen für Kindertagespflegepersonen

  • Freude und Erfahrung in der Betreuung von Kindern
  • Vertiefte Kenntnisse (Qualifizierungskurs)
  • Kooperationsbereitschaft
  • Kindgerechte Räumlichkeiten
  • Gesundheitliche Eignung
  • Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses
  • Deutschkenntnisse (ggf. B2-Zertifikat)

Steuer- und Sozialversicherung in der Kindertagespflege

Jedes Einkommen aus  der Kindertagespflege ist steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Tagespflegevereinbarung zwischen Eltern und Kindertagespflegeperson

Zu Beginn einer Betreuung in Kindertagespflege sind alle wichtigen Absprachen für die Kindertagespflege  schriftlich zwischen den Eltern/dem Elternteil und der Kindertagespflegeperson zu vereinbaren.
Der Fachbereich Kindertagespflege des Jugendamtes Konstanz hat hierzu ein entsprechendes Formular für einen Tagespflegevereinbarung entwickelt.

Sobald eine Betreuung fest vereinbart wird, sollte folgende Absichtserklärung beim Sozial- und Jugendamt, Fachbereich Kindertagespflege, eingereicht werden, um eine doppelte Vergabe eines Betreuungsplatzes für das Kind zu vermeiden: 

Haftpflichtversicherung

Bei Kindertagespflegen, die über das Jugendamt gefördert werden, sind alle Tagespflegekinder und Kindertagespflegepersonen im Rahmen einer Sammelhaftpflichtversicherung versi­chert.
Eine bestehende Haftpflichtversicherung der Eltern oder der Kindertagespflegeperson ist jedoch vorran­gig.

Pflegegeld und Kostenbeitrag

Die Kindertagespflege wird vom Jugendamt gefördert, wenn die gesetzlichen Vorraussetzungen hierfür vorliegen. Das Jugendamt zahlt das Pflegegeld an die Kindertagespflegeperson und die Eltern werden zu einem Kostenbeitrag, vergleichbar mit dem Elternbeitrag in der Kita, herangezogen.

Kindertagespflegepersonen aus dem Freundes-, Verwandten- oder Bekanntenkreis


Die Kindertagespflegebetreuung durch Bekannte oder befreundete Personen ist in Ausnahmesituationen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen möglich. Betreuungen durch Verwandte bis zum dritten Grad können nur bei Vorliegen einer Pflegeerlaubnis gefördert werden.