Fragen dazu?

Amt für Stadtplanung und Umwelt
Untere Laube 24
78462 Konstanz

Foto: Stadt Konstanz 

Baumschutzsatzung

Die Bäume, die Sträucher, die Pflanzen
sind der Schmuck und das Gewand
der Erde.

Jean Jaques Rousseau

  
Bäume tragen wesentlich zu unserer Lebensqualität bei und sichern einen ausgewogenen Naturhaushalt. Sie verbessern das Stadtklima, mindern Lärm, beleben, gliedern und prägen das Orts- und Landschaftsbild. Ein einzelner Baum ist eine ganze Welt für tausende Lebewesen.

Die Baumschutzsatzung der Stadt Konstanz dient dem Erhalt dieser ökologisch und städtebaulich wertvollen Lebensräume. Dabei geht es nicht nur um Schutz, sondern auch um Verantwortung: Bäume benötigen die richtige Pflege, um gesund zu bleiben und ein langes Leben zu führen.

Durch die Baumschutzsatzung sind unter anderem Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 100 cm gemessen in 1m Höhe geschützt. Bei mehrstämmigen Bäumen muss der Einzelumfang wenigstens eines Stammes in 100 cm Höhe gemessen mehr als 50 cm betragen. Grundsätzlich sind auch als Ersatz gepflanzte Bäume geschützt. Beabsichtigen Sie die Fällung eines solchen Baumes, benötigen Sie eine Befreiung von den Verboten des §3 der Baumschutzsatzung der Stadt Konstanz. Befreiungspflichtig sind auch starke Rückschnitte in der Krone oder Eingriffe in den Wurzelbereich, die das Erscheinungsbild oder das weitere Wachstum des Baumes beeinträchtigen. Eine Befreiung wird nur in begründeten Ausnahmefällen erteilt.

  
Die Satzung gilt im gesamten Stadtgebiet Konstanz einschließlich der Ortsteile (siehe § 2 der städtischen Baumschutzsatzung).

Möchten Sie eine Befreiung von der Baumschutzsatzung beantragen? Füllen Sie hierzu bitte folgendes Formular aus.

Welche Bäume stehen unter Schutz?

  • Bäume mit einem Umfang ab 100 cm, gemessen in 100 cm Höhe über dem Erdboden, fallen unter den Schutzstatus. Bei mehrstämmigen Bäumen muss der Einzelumfang wenigstens eines Stammes in 100 cm Höhe gemessen mehr als 50 cm betragen.
  • Geschützt sind ferner Ersatzpflanzungen auch wenn diese noch nicht den Stammumfang 100 cm erreicht haben.
  • Geschützt sind auch Bäume die im Rahmen des Bebauungsplans zum Erhalt festgesetzt sind.

Wo gilt die Baumschutzsatzung?

In der Stadt Konstanz werden alle Bäume innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB) und im Geltungsbereich der rechtswirksamen Bebauungspläne (§ 30 BauGB) und Planfeststellungen unter Schutz gestellt.
Hier finden Sie eine (nicht rechtlich verbindliche) Übersichtskarte: LINK folgt noch (Karte wird neu erstellt)

Wann darf ich Bäume schneiden?

Aufgrund der Brutzeiten der Vögel dürfen u.a. Bäume und Hecken nur von 1. Oktober bis Ende Februar geschnitten werden. Schonende Pflegeschnitte oder das Entfernen von Totholz aus Gründen der Verkehrssicherheit ist auch innerhalb des Verbotszeitraums möglich. (BNatSchG §39 Abs. 5) Genauere Informationen finden Sie im Gesetzestext oder bei der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamts Konstanz.

Angst vor Schäden durch den Baum: Kann die Stadt die Standsicherheit meines Baumes bescheinigen?

Die Stadtverwaltung kann die Bäume lediglich im Rahmen einer Ortsbesichtigung in Augenschein nehmen, führt aber keine zertifizierte Baumkontrolle durch und stellt somit auch keine Baumgutachten aus. Hierfür sind auf Bäume spezialisierte Fachgutachter hinzuzuziehen, z.B. öffentlich bestellte und vereidigte (öbv) Sachverständige für Baumpflege.

Wie kann ich meine Bäume pflegen?

Grundstückseigentümer sind für die Pflege und die Sicherstellung der Verkehrssicherheit ihrer Bäume verantwortlich. Es gibt in der Region viele fachkundige Baumpflegefirmen sowie qualifizierte Sachverständige die Privathaushalte dabei unterstützen, Bäume fachgerecht zu erhalten, zu entwickeln und ihre Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Bitte beachten Sie, dass eine unsachgemäße Pflege zu erheblichen Schäden am Baum führen kann. Bei Fragen kann die Beratung der zuständigen Fachstelle der Stadt Konstanz in Anspruch genommen werden.

Unterliegen auch die städtischen Bäume der Baumschutzsatzung?

Ja, auch die städtischen Bäume unterliegen der Baumschutzsatzung.
Der nachhaltige Umgang mit dem städtischen Baumbestand ist für die Stadt Konstanz von entscheidender Bedeutung, um die Gesundheit und Langlebigkeit der Bäume sowie die Sicherheit und das Wohlbefinden der Bürger zu gewährleisten. Die Pflege, Sicherung und Entwicklung der städtischen Bäume ist Aufgabe der Technischen Betriebe Konstanz (TBK). Die TBK verfügt mit einem eigenen Sachgebiet für Baummanagement und einem qualifizierten Team aus Baumpflegefachkräften über umfangreiche Kenntnisse und langjährige Erfahrung im Umgang mit Stadtbäumen. Weitere Informationen zum Baummanagement der Stadt Konstanz finden Sie auf der Website der TBK. https://www.konstanz.de/technischebetriebe/baeume

Bauvorhaben: Bäume sind von der Planung betroffen, wie gehe ich vor?

Befreiungsanträge für Bäume die im Rahmen eines genehmigungspflichtigen Bauvorhabens gefällt werden sollen sind zusammen mit dem Bauantrag beim zuständigen Bau- und Denkmalamt einzureichen.

Was füge ich dem Antrag bei?

Sollten Sie kein Baumgutachten haben, senden Sie bitte aussagekräftige Bilder vom ganzen Baum, dem Baumstamm und Wurzelbereich mit. Falls Sie den Baum im Auftrag eines Dritten befreien lassen wollen, fügen Sie bitte eine Einverständniserklärung bei.

Wie ist das Vorgehen nach Antragstellung?

Je nach Fallsituation kann ein Ortstermin erforderlich sein: Bei gut zugänglichen Grundstücken ist in der Regel kein Termin notwendig, bei nicht frei zugänglichen Privatgrundstücken wird ein Termin vereinbart. Nach Abschluss der Prüfung wird Ihnen unsere Entscheidung mit allen weiteren Informationen postalisch zugesandt. Je nach Einzelfall kann das gesamte Verfahren mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Was für Kosten fallen an?

Für eine Befreiung wird eine Gebühr von 76,50 € für einen Baum und 12,70 € für jeden weiteren Baum fällig.

Muss ich eine Ersatzpflanzung leisten?

Grundsätzlich muss mit Fällung eines geschützten Baumes eine Ersatzpflanzung erfolgen. Art und Umfang der Ersatzpflanzung wird im Einzelfall im Rahmen der Antragstellung geprüft. Gesetzliche Regelungen zu Grenzabständen finden Sie im Nachbarrecht Baden-Württemberg.

Welche Baumart kann ich als Ersatz anpflanzen?