
Ihr Weg zu einem Platz in der Kindertagesbetreuung in Konstanz
In Konstanz gibt es ein vielfältiges Angebot an Kindertageseinrichtungen mit unterschiedlichen pädagogischen Konzepten und Betreuungsangeboten.
Für alle Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Konstanz gibt es die gemeinsame digitale Kita-Vormerkung, in der Sie Ihr Kind für einen Platz in einer Spielgruppe, Krippe, Kindertagesstätte oder der Kindertagespflege vormerken können. Für eine Aufnahme in eine Konstanzer Kindertageseinrichtung muss der erste Wohnsitz (gewöhnliche Aufenthalt) der Familie in Konstanz liegen.
Vormerkung für Ihr Kind jetzt erstellen! (gemeinsame Vormerkliste aller Kindertagesstätten in Konstanz)
Kita-Vormerkstelle
Die Kita-Vormerkstelle der Stadt Konstanz berät Eltern bei Fragen zur Kindertagesbetreuung und der Kita-Vormerkung für Betreuungsplätze in der Stadt Konstanz. Sollten Sie keine Möglichkeit haben für Ihre Kita-Vormerkung das Internet zu nutzen oder anderweitig Hilfe benötigen, nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.
Erreichbarkeit Telefon-Hotline
Persönliche Beratungsgespräche in der Kita-Vormerkstelle sind nach Terminvereinbarung möglich.
Sie erreichen die Kita-Vormerkstelle per Telefon unter 07531 900-4400 oder per E-Mail unter kita-vormerkung@konstanz.de. Online kann eine Kita-Vormerkung jederzeit vorgenommen werden.
Kita-Plätze und Fristen
Kindergartenjahr 2026/27
Das Kindergartenjahr 2026/27 läuft vom 01.09.2026 bis 31.08.2027. Kita-Vormerkungen für dieses Kindergartenjahr können nach wie vor angelegt werden. Bitte speichern Sie notwendige Unterlagen innerhalb von 3 Wochen in Ihrer Kita-Vormerkung oder reichen diese bei uns ein.
Beachten Sie bitte, dass Arbeitsbescheinigungen zum Zeitpunkt der gewünschten Aufnahme nicht älter sein dürfen als 9 Monate.
Kindergartenjahr 2027/28
Das Kindergartenjahr 2027/28 beginnt am 01.09.2027 und endet am 31.08.2028.
Für Kita-Vormerkungen für das Kindergartenjahr 2027/28 ist der Stichtag der 01.03.2027.
Dieser Stichtag gilt für gewünschte Aufnahmen zwischen dem 01.09.2027 und dem 31.12.2027. Kita-Vormerkungen für gewünschte Aufnahmen ab Januar 2028 müssen nicht bis zum 01.03.2027 angelegt werden.
Notwendige Bescheinigungen müssen innerhalb von drei Wochen eingereicht werden. Notwendige Bescheinigungen für gewünschte Aufnahmen bis 31.12.2027 müssen bis spätestens 01.03.2027 vorliegen auch wenn die Kita-Vormerkung nach dem 08.02.2027 angelegt wird.
Beachten Sie bitte, dass Arbeitsbescheinigungen zum Zeitpunkt der gewünschten Aufnahme nicht älter sein dürfen als 9 Monate. Wenn Sie Ihre Kita-Vormerkung schon früher anlegen, warten Sie mit dem Einreichen Ihrer Arbeitsbescheinigungen bitte entsprechend.
Hier eine Kita-Vormerkung für Ihr Kind erstellen (gemeinsame Vormerkliste aller Kindertagesstätten in Konstanz)
Betreuungsangebote
Informieren Sie sich über die speziellen Angebote bei einem Besuch der einzelnen Kindertageseinrichtungen, im Internet oder in unserer Broschüre "Kindertagesbetreuung in Konstanz" (2,3 MB).
Informationen zur Kindertagespflege finden Sie unter www.konstanz.de/ktp.
Hier finden Sie eine Übersicht aller Kindertageseinrichtungen in Konstanz auf einer Karte.
Dort finden Sie individuelle Informationen über alle Kitas in der Stadt Konstanz. Falls Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich am besten direkt an die jeweilige Einrichtungsleitung. Manche Kitas bieten auch Informationsbesuche an, bei denen Sie sich direkt vor Ort über das jeweilige Angebot informieren können.
Wenn Sie eine Vorauswahl getroffen und sich entschieden haben, in welcher Kindertagesstätte Sie einen Betreuungsplatz für Ihr Kind wünschen, können Sie die Kita-Vormerkung vornehmen. Dabei können Sie bis zu fünf Wunscheinrichtungen auswählen. Bitte geben Sie auch an, ob Ihnen Plätze außerhalb dieser Wunscheinrichtungen angeboten werden dürfen.
Für eine Aufnahme zum Beginn des nachfolgenden Kindergartenjahres müssen Sie Ihre Kita-Vormerkung bis einschließlich 1. März vornehmen und alle erforderlichen Unterlagen bis zu diesem Zeitpunkt einreichen. Bei der Platzvergabe spielt es keine Rolle, ob Sie die Kita-Vormerkung weit vor dem 1. März oder erst kurz vorher angelegt haben.
Um den Rechtsanspruch geltend zu machen, muss die Kita-Vormerkung mit allen erforderlichen Unterlagen mindestens 6 Monate vor einer gewünschten Aufnahme erfolgen. Alle erforderlichen Unterlagen müssen zu diesem Zeitpunkt ebenfalls vorliegen.
Formulare, Vergaberichtlinien, Broschüren und Infomaterial
Bescheinigungen
Für einen Krippenplatz (Alter des Kindes 0 - 3 Jahre), einen Ganztagesplatz (Alter des Kindes 0 - 6 Jahre) oder einen Platz in Kindertagespflege müssen Sie diese Bescheinigung einreichen. Wenn beide Elternteile in einem Haushalt leben, benötigen wir immer die Arbeitgeberbescheinigung von beiden Elternteilen. Bitte verwenden Sie ausschließlich diese Bescheinigung. Andere Nachweise sind nicht erforderlich.
Die Arbeitgeberbescheinigung darf zum Zeitpunkt der gewünschten Aufnahme nicht älter als 9 Monate sein.
Wenn Sie noch nicht in Konstanz wohnen, sondern in der nächsten Zeit erst noch zuziehen werden, müssen Sie einen entsprechenden Nachweis einreichen. Dieser kann erfolgen durch die Kopie des Miet- oder Kaufvertrages oder nachfolgende Zuzugserklärung.
Vergabekriterien zur Kitaplatzvergabe
Zuschuss zum Elternbeitrag für Kinderbetreuung
Informationen zum Zuschuss, Ihre AnsprechpartnerInnen und die Formulare für den Antrag finden Sie hier: www.konstanz.de/kitabeitrag.
