FAQs zum Bürgerentscheid

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Abstimmung.

Wann wird abgestimmt?

Der Bürgerentscheid findet am Sonntag, 29.11.2026, statt.
Die Abstimmung ist von 08:00 bis 18:00 Uhr in den Abstimmungslokalen möglich.

Alternativ können Sie vorab per Briefabstimmung abstimmen.

Was ist ein Bürgerentscheid?

Ein Bürgerentscheid ist eine Abstimmung, bei der die Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde unmittelbar über eine kommunale Angelegenheit entscheiden.
Das Ergebnis eines Bürgerentscheids hat die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Auf dieser Seite finden Sie demnächst fortlaufen alle wichtigen Informationen, Termine und Bekanntmachungen rund um den Bürgerentscheid.

Wer ist abstimmungsberechtigt?

Abstimmungsberechtigt sind die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Konstanz, die am Abstimmungstag wahlberechtigt sind.

Nach § 12 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung (GemO) sind dies:
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs.1 des Grundgesetzes sowie
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger,

die am Wahltag
das 16. Lebensjahr vollendet haben,
seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben und
nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wann erhalte ich meine Abstimmungsbenachrichtigung?

Die Abstimmungsbenachrichtigung wird Ihnen voraussichtlich etwa drei bis vier Wochen vor dem Bürgerentscheid per Post zugesandt.
Mit der Abstimmungsbenachrichtigung können Sie auch Briefabstimmungsunterlagen beantragen.

Sie haben bis zum 06.11.2026 noch keine Abstimmungsbenachrichtigung erhalten? Dann wenden Sie sich bitte an das Team Wahlen: Wahlamt@konstanz.de oder telefonisch unter 07531 900-3333.

Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können am Abstimmungstag mit Vorlage eines Ausweisdokumentes in dem ihnen zugeordneten Abstimmungslokal wählen. Die Abstimmungsbenachrichtigung ist nicht zwingend erforderlich. Welches Abstimmungslokal Ihnen zugeordnet ist, erfahren Sie über unseren Absimmungslokalfinder.

Sind Auslandsdeutsche abstimmungsberechtigt?

Nein.

An einem Bürgerentscheid sind grundsätzlich nur Personen abstimmungsberechtigt, die am Abstimmungstag die Voraussetzungen des § 12 Gemeindeordnung erfüllen und ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in der Stadt Konstanz haben.
Eine Eintragung in das Wählerverzeichnis für Auslandsdeutsche, wie sie bei Bundestagswahlen möglich ist, gibt es bei Bürgerentscheiden nicht.

Kann ich schon vor dem 29.11.2026 abstimmen?

In der Briefabstimmungsausgabe im
Bürgersaal,
Sankt-Stephans-Platz 17
können Sie Ihre Briefabstimmungsunterlagen beantragen.

Dort haben Sie auch die Möglichkeit direkt vor Ort abzustimmen und Ihren Abstimmungsbrief in eine Wahlurne zu werfen.

Der Bürgersaal öffnet voraussichtlich Anfang/Mitte Oktober. Nähere Informationen folgen.

Ich bin umgezogen, was muss ich tun?

Umzug innerhalb von Konstanz
Wenn Sie innerhalb von Konstanz umgezogen sind und sich rechtzeitig umgemeldet haben, werden Sie grundsätzlich automatisch in das Abstimmungsverzeichnis Ihres neuen Abstimmungsbezirks aufgenommen.

Zuzug nach Konstanz
Sie sind abstimmungsberechtigt, wenn Sie am Abstimmungstag seit mindestens drei Monaten in Konstanz Ihre Wohnung (bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung) haben oder sich hier gewöhnlich aufhalten.

Wegzug aus Konstanz
Wer vor dem Bürgerentscheid aus Konstanz wegzieht und die Voraussetzungen des § 12 Gemeindeordnung nicht mehr erfüllt, ist nicht mehr abstimmungsberechtigt.

Rückkehr nach Konstanz
Personen, die nach einem Wegzug wieder nach Konstanz zurückziehen, sollten sich frühzeitig beim Bürgerbüro anmelden. Ob die Voraussetzungen für die Abstimmungsberechtigung erfüllt sind, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 12 Gemeindeordnung. Ob die erforderliche Dreimonatsfrist erfüllt ist, wird im Einzelfall geprüft.

Wann wird das Ergebnis bekannt gegeben?

Das vorläufige Abstimmungsergebnis wird am Abend des Abstimmungstags veröffentlicht. Das endgültige Ergebnis stellt der Gemeindewahlausschuss fest.

Wie erreiche ich das Team Wahlen?

Wahlleitung:
telefonisch 07531 900-3214
per E-Mail an wahlamt@konstanz.de


Bei Fragen zum Wählerverzeichnis wenden Sie sich bitte direkt an das
Wahlbüro:
telefonisch 07531 900-3335 oder -3336
per E-Mail an wahlbuero@konstanz.de

Adresse:
Stadt Konstanz
Personal- und Organisationsamt -Team Wahlen
Untere Laube 24
78462 Konstanz