Jetzt für Atelier- und Proberaumförderung bewerben!

Die Atelier- und Probenraumförderung der Stadt Konstanz unterstützt Bands, MusikerInnen und bildende KünstlerInnen bei der Miete von Räumen in Konstanz. Damit stärkt die Stadt die lokale Kulturszene und hilft dabei, entsprechende Räumlichkeiten langfristig zu sichern.
Die Förderung richtet sich an bildende KünstlerInnen mit einem abgeschlossenem Kunststudium, die seit mindestens drei Jahren dauerhaft künstlerisch tätig sind, in Form von Ausstellungen, Publikationen, Kunst im öffentlichen Raum oder ähnlichem.
Für die Förderung eines Proberaums richtet sich an musikalisch aktive Bands und Musikerinnen und Musiker, deren Arbeitsschwerpunkt in Konstanz liegt und bei denen mindestens ein Bandmitglied hier wohnt. Voraussetzung sind unter anderem mindestens drei Jahre künstlerische Tätigkeit mit öffentlichen Konzerten, überwiegend selbstgeschriebene Songs und mindestens zwei öffentlichkeitswirksame Konzerte pro Jahr in Konstanz.
In beiden Fällen müssen die Räumlichkeiten als Arbeitsraum genutzt werden und es muss ein entsprechender Mietvertrag vorliegen. Der Zuschuss beträgt höchstens 50 Prozent der Raumkosten ohne Nebenkosten und maximal 150 Euro im Monat. Die Förderung ist auf zwei Jahre angelegt und startet ab dem 01.01.2027.
Bewerbungsschluss ist der 10. November 2026. Die Bewerbung ist ausschließlich über das Online-Formular unter „Institutionelle Förderung“ auf www.konstanz.de/kulturfoerderung möglich. Weitere Informationen wie die Richtlinien zur Förderung und das Formular stehen dort bereit.