Solarstrom gemeinsam nutzen
Solarstrom vom eigenen Dach zu nutzen, ist für viele Konstanzerinnen und Konstanzer längst Alltag. Doch während Eigentümerinnen und Eigentümer eines Einfamilienhauses meist selbst über die Installation einer Photovoltaikanlage entscheiden können, sind die Voraussetzungen in Mehrparteienhäusern komplexer: Hier müssen mehrere Eigentümerinnen und Eigentümer oder Vermieterinnen und Vermieter sowie Mieterinnen und Mieter einbezogen werden.
Mehrparteienhäuser spielen für die Energiewende eine wichtige Rolle. Ihre Dächer bieten häufig große Flächen für Photovoltaikanlagen, gleichzeitig besteht innerhalb der Hausgemeinschaft ein gebündelter Strombedarf. Trotzdem kommt der Ausbau von Photovoltaik auf diesen Gebäuden bislang nicht überall schnell voran. Gründe dafür können langwierige Entscheidungsprozesse, notwendige Anpassungen an der Elektroinstallation und aufwendige Verfahren für Messung und Abrechnung sein.
Zwei von der Stadt Konstanz geförderte Leuchtturmprojekte in der Hoheneggstraße zeigen, wie sich solche Herausforderungen bewältigen lassen. In der Hoheneggstraße 17 setzt eine Wohnungseigentümergemeinschaft auf ein gemeinsames Energiekonzept. In der Hoheneggstraße 22 wird Solarstrom im Rahmen eines Mieterstrommodells direkt an die Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses weitergegeben.
Hoheneggstraße 17: Gemeinsam planen und Solarstrom im Haus nutzen
Im Gebäude in der Hoheneggstraße 17 leben fünf Parteien, die eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) bilden. Im Zuge grundlegender Sanierungsmaßnahmen wurde unter anderem eine Wärmepumpe eingebaut. Dadurch konnte der Gesamtenergiebedarf des Gebäudes gesenkt werden. Gleichzeitig erhöhte sich der Strombedarf, weil die Wärmeversorgung nun mit Strom erfolgt.
Die WEG entschied sich deshalb für die Installation einer Photovoltaikanlage. Ein darauf abgestimmtes Energiekonzept ermöglicht es, den erzeugten Solarstrom möglichst direkt im Gebäude zu nutzen. Überschüssige Energie kann über einen Warmwasserspeicher genutzt und durch das Laden von Elektrofahrzeugen zeitlich flexibel eingesetzt werden. Auf diese Weise lässt sich der selbst erzeugte Strom auch dann nutzen, wenn die Photovoltaikanlage gerade weniger Energie produziert.
Um zusätzliche Umbauten an der Elektroinstallation und eine externe Stromabrechnung zu vermeiden, entwickelte die WEG ein gemeinsames Mess- und Betriebskonzept. Der Strom wird zunächst über einen gemeinsamen Netzanschluss bezogen und anschließend innerhalb der Hausgemeinschaft aufgeteilt und abgerechnet.
Miteigentümer und Energieberater Christoph Lukas erklärt: „[Es gibt] nur noch einen gemeinschaftlichen Netzlieferanten […] und die Abrechnung der Verbräuche erfolgt […] intern. Daher funktioniert die Umsetzung dann besonders gut, wenn alle an einem Strang ziehen.“
Das Beispiel zeigt, dass ein gemeinsames Vorgehen innerhalb einer WEG entscheidend sein kann. Voraussetzung ist, dass die Eigentümerinnen und Eigentümer eine gemeinsame Lösung tragen und die technischen sowie organisatorischen Fragen frühzeitig klären.
Hoheneggstraße 22: Solarstrom direkt für Mieterinnen und Mieter
Nur rund 100 Meter entfernt wurde in der Hoheneggstraße 22 ein anderes Modell umgesetzt: Hier wird Solarstrom im Rahmen eines Mieterstrommodells genutzt. In dem Mietshaus mit zehn Parteien beteiligen sich neun Haushalte an dem Angebot.
Der Vermieter ließ auf dem Flachdach eine große Photovoltaikanlage installieren und verkauft den dort erzeugten Strom an die teilnehmenden Mieterinnen und Mieter. Der Solarstrom wird damit direkt im Gebäude genutzt und muss nicht zunächst vollständig in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden.
Die Beteiligten entschieden sich für ein Summenzählermodell. Dieses erfordert nach den vorliegenden Angaben nur eine geringfügige Anpassung der bestehenden Elektroinstallation und ist dadurch technisch vergleichsweise einfach und kostengünstig umzusetzen. Der Vermieter tritt dabei als Gesamtstromanbieter auf und stellt den beteiligten Mieterinnen und Mietern den gesamten benötigten Strom zur Verfügung. Reicht der Solarstrom vom Dach nicht aus, wird der zusätzliche Bedarf über das Stromnetz gedeckt.
Da der selbst erzeugte Solarstrom im Gebäude genutzt werden kann, wurde außerdem ein Batteriespeicher installiert. Ziel ist es, rund 80 Prozent des gesamten Stromverbrauchs mit der Photovoltaikanlage abzudecken.
Vermieter Dr. Arne Gülzow sagt: „„Ich würde mich freuen, wenn es Nachahmer in Konstanz gibt, die sich auch an ein Mieterstromprojekt heranwagen! Ich kann nur jeden dazu ermutigen, denn der Aufwand ist gar nicht so groß, wie er sich anfänglich anhört.“
Zwei Modelle, ein gemeinsames Ziel
Die beiden Projekte in der Hoheneggstraße zeigen unterschiedliche Wege, wie Solarstrom in Mehrparteienhäusern genutzt werden kann. In der Hoheneggstraße 17 organisiert eine Wohnungseigentümergemeinschaft die gemeinsame Stromnutzung innerhalb des Hauses. In der Hoheneggstraße 22 bietet der Vermieter den Mieterinnen und Mietern Solarstrom vom eigenen Dach an.
Beiden Projekten gemeinsam ist, dass technische Lösungen mit einem passenden Mess-, Betriebs- und Abrechnungskonzept verbunden wurden. Ebenso wichtig war die Bereitschaft der Beteiligten, sich frühzeitig abzustimmen und gemeinsam tragfähige Lösungen zu entwickeln.
Leuchtturmförderung
Beide Projekte wurden im Rahmen der Leuchtturmförderung der Stadt Konstanz mit jeweils 10.000 Euro gefördert. Ausführliche Porträts der umgesetzten Maßnahmen finden sich unter konstanz.de/leuchtturmprojekte.
Wer sich als Privatperson oder Verein über Fördermöglichkeiten informieren möchte, findet das vollständige Förderprogramm zur energetischen Bestandssanierung unter konstanz.de/stadtwandel/foerderprogramme.

