Bebauungsplan "Brückenquartier"
BEBAUUNGSPLÄNE DER STADT KONSTANZ - Beteiligung der Öffentlichkeit – Veröffentlichung im Internet –(beschleunigtes Verfahren nach § 13a Absatz 1 Sätze 1 und 2 Nr. 1 BauGB)
Der Technische und Umweltausschuss der Stadt Konstanz hat am 10.07.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Brückenquartier“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diese gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Internet zu veröffentlichen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Absatz 1 Sätze 1 und 2 Nr. 1 BauGB aufgestellt, die entsprechenden Voraussetzungen dieser Vorschriften liegen vor.
Der räumliche Geltungsbereich ist im Kartenausschnitt dieser Bekanntmachung dargestellt.
Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt
- nördlich durch die südöstlichen Ecken des Flurstücks 1741/15 und die südliche Grenze des Flurstücks 1741/13 der Gemarkung Konstanz,
- östlich durch das Flurstück 1721 der Gemarkung Konstanz und die De-Trey-Straße,
- südlich durch die nördliche Grenze der Reichenaustraße und
- die westliche Grenze liegt im Bereich des nördlichen Brückenkopfes der Europabrücke und der südöstlichen Grenze des Flurstücks 8279/1 der Gemarkung Konstanz.
Er umfasst die Flurstücke Nr. 1701 teilweise, 1701/3 teilweise, 1701/10 und 1721/3 der Gemarkung Konstanz.
Der Bebauungsplan hat das Ziel das Gebiet der linksrheinischen Abfahrt der Europabrücke weiterzuentwickeln. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Mobilpunkt zur Entlastung der Innenstadt vom motorisierten Verkehr, ein urbanes, dichtes, gemischt genutztes Quartier mit Schwerpunkt auf wissens- und serviceorientierten Dienstleistungen und Gewerbe, ergänzt um soziale Nutzungen sowie einen Fahrradhandel und weiteren, nicht großflächigen Einzelhandel geschaffen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Absatz 3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen wird. Der Inhalt dieser Bekanntmachung, der Entwurf des Bebauungsplans mit der Begründung (einschließlich Umweltbeitrag und aller weiteren Anlagen) sowie der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften können im Zeitraum vom 08.09.2025 bis einschließlich 17.10.2025 im Internet unter dem Link www.konstanz.de/bauleitplanung eingesehen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im obengenannten Zeitraum im Amt für Stadtplanung und Umwelt der Stadt Konstanz, Untere Laube 24, 5. OG, vor den Räumen 5.04 – 5.05 öffentlich ausgelegt. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu dem Bebauungsplanentwurf und dem Entwurf der örtlichen Bauvorschriften abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (E-Mail: bauleitplanung@konstanz.de) übermittelt werden, bei Bedarf ist die Abgabe auch auf anderem Weg – wie etwa schriftlich – beim Amt für Stadtplanung und Umwelt möglich. Die Stellungnahmen sollten gegebenenfalls die genaue Bezeichnung des betroffenen Grundstücks beziehungsweise Gebäudes enthalten. Außerdem sollte die volle Anschrift des Verfassers angegeben werden, damit das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt werden kann. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a Absatz 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Bei Rückfragen zu den obengenannten Unterlagen wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung (Tel. 07531/900-2551 oder -2833) gebeten.
STADT KONSTANZ Uli Burchardt, Oberbürgermeister
Information zu den öffentlichen Bekanntmachungen von Bauleitplänen im Amtsblatt
Gemäß § 1 Absatz 2 der Satzung über Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Konstanz erfolgen öffentliche Bekanntmachungen zu Bauleitplänen im Amtsblatt der Stadt Konstanz.Als Tag der Bekanntmachung gilt der Erscheinungstag des Amtsblattes.