Sonstige soziale Leistungen beantragen
Ausbildungsförderung für SchülerInnen (BAföG)
Übernahme der Bestattungskosten
Bildungspaket - Leistungen für Bildung und Teilhabe
Blindenhilfe
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
Hilfen für berufstätige Eltern (Elterngeld u.a.)
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)
Hilfe zur Pflege
Rentenanträge
Unterhalt
Wohnberechtigungsschein
Wohngeld
Konstanzer Sozialpass
Vergünstigung für Bus und Freizeitangebote
Ende der 1980er Jahre hat die Stadt Konstanz den Sozialpass eingeführt. In seiner jetzigen Form gibt es das freiwillige städtische Angebot seit 2009. Es wendet sich an Personen mit niedrigem Einkommen, die in Konstanz oder ihren Ortsteilen wohnen. Der Konstanzer Sozialpass ermöglicht Beziehern von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe- und Wohngeld sowie seit 2012 Asylbewerbern und seit 2016 unbegleiteten minderjährige Ausländern und jungen Volljährigen, deren Lebensunterhalt die Jugendhilfe übernimmt, vergünstigte Eintritte und reduzierte Teilnahmebeiträge in verschiedene Konstanzer Einrichtungen, wie Frei- und Hallenbäder, Rosgartenmuseum, Stadttheater, Südwestdeutsche Philharmonie, Volkshochschule und Kulturzentrum. Preisermäßigungen und -nachlässe in Höhe bis zu 80 Prozent gibt es bei der Musikschule und Vereinen für Minderjährige, bei Angeboten der Chancengleichheitsstelle und von Senioreneinrichtungen, der Kinder- und Jugendarbeit, im Rahmen des Ferienprogramms und der verlässlichen Ferienbetreuung. Außerdem können öffentliche Verkehrsmittel zum ermäßigten Tarif genutzt werden. 2015 hat der Gemeinderat Änderungen bei der vergünstigten Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel für Kinder und bestimmter Fahrausweise beschlossen, die Sozialpassinhabern zugutekamen. Zahlen des Erfahrungsberichts zum Konstanzer Sozialpass für das Jahr 2017, den das Sozial- und Jugendamt am 14. November im Sozialausschuss vorgestellt hat, zeigen, dass diese Änderungen von Kindern und Schülern sehr gut angenommen wurden, und dass das ermäßigte Umweltticket besonders attraktiv war.
Den Konstanzer Sozialpass erhält man an der Informations- und Servicestelle im Sozial- und Jugendamt am Benediktinerplatz. Er kann ganz einfach beantragt werden: Man bringt den aktuellen Bescheid zum Beispiel des Jobcenters zu uns an die Informations- und Servicestelle am Benediktinerplatz. Dann füllt man ein Formular aus und erhält den Sozialpass. Der Sozialpass ist ein halbes Jahr gültig und kann dreimal verlängert werden, bevor ein neuer ausgestellt wird. Der Sozialpass ist nicht übertragbar und gilt nur in Verbindung mit dem Personalausweis.erhält man den Konstanzer Sozialpass, den Jürgen Herbst, Leiter der Abteilung Sozialhilfe, Sonstige soziale Leistungen und Zentrale Dienste im Sozial- und Jugendamt, und Mitarbeiterin Anette Bergmann zeigen.
Sozial- und Jugendamt