Hilfe in Härtefällen

Stadt etabliert Fonds für Bürgerinnen und Bürger

In seiner Sitzung am 2. März 2023 hat der Gemeinderat Richtlinien zum Härtefallfonds der Stadt Konstanz verabschiedet. Auf Vorschlag der Verwaltung hatte der Rat bereits am 24.11.2022 den Grundsatzbeschluss für die Einrichtung eines entsprechenden Härtefallfonds mit einem Finanzvolumen von 100.000 Euro beschlossen. Von diesem Härtefallfonds sollen Bürgerinnen und Bürger profitieren, die aufgrund der steigenden Energiepreise nicht mehr in der Lage sind, ihre Energiekosten zu bezahlen und die auch keine staatlichen Leistungen erhalten.
 
Nach den neuen Richtlinien gilt für den Härtefallfonds folgendes Verfahren: Die Anträge können von Bürgerinnen und Bürgern über die Beratungsstellen (z.B. Schuldnerberatungsstellen, soziale Einrichtungen, Mieterbund) gestellt werden. Bei diesen Institutionen ist die entsprechende Sachkompetenz vorhanden, damit nur tatsächliche Härtefälle an die Verwaltung weitergeleitet werden. Innerhalb der Verwaltung wird dann das Sozial- und Jugendamt die Einzelfallprüfung vornehmen. Nach erfolgter Einzelfallprüfung erfolgt die Zusage oder Ablehnung der Freiwilligkeitsleistung durch den Verwaltungsdezernenten.
 
Bevor Leistungen aus dem Härtefallfonds in Anspruch genommen werden können, sind zuerst staatliche Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen. Ferner ist eigenes Barvermögen in Höhe von über 1.000 Euro vorrangig einzubringen. Die Leistungen sollen darüber hinaus bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II und der Sozialhilfe nach dem SGB XII weder bedarfsmindernd noch als Einkommen berücksichtigt werden. Bei den Leistungen nach dem Wohngeldgesetz sollen diese nicht als Einkommen berücksichtigt werden.

(Erstellt am 09. März 2023 10:36 Uhr / geändert am 29. März 2023 16:29 Uhr)