Zukunft der Bodensee Philharmonie

Maßnahmenpaket für langfristige Sicherung und Neuordnung der Finanzierung

Grafik mit Konstanzer Stadt-Silhouette und Text "Konstanz informiert"

Es ist das Ziel der Verwaltung der Stadt Konstanz, die Bodensee Philharmonie langfristig zu sichern. Deshalb schlägt sie einen mehrjährigen Rahmen für die künftige Finanzierung und organisatorische Weiterentwicklung der Bodensee Philharmonie vor. Eine abschließende politische Entscheidung steht noch aus. Der Gemeinderat wird in seiner Sitzung am 29. September 2026 über den Vorschlag beraten und beschließen.
Vorgeschlagen wird, den städtischen Betriebskostenzuschuss bis zum Jahr 2030 schrittweise auf 3,25 Millionen Euro anzupassen. Gegenüber der bisherigen Finanzplanung entspricht dies einer stufenweisen Reduzierung um bis zu 1,1 Millionen Euro bis zum Jahr 2030. Die vorgeschlagene Anpassung ist Teil einer politischen Beratung über die nachhaltige Neuordnung der Finanzierung.
 
„Es sind im politischen Raum Stimmen vernehmbar, die die weitere Existenz der Bodensee Philharmonie in Frage stellen. Mein Ziel ist, das Orchester zu erhalten. Die Bodensee Phil-harmonie ist heute eine wichtige kulturelle Einrichtung für Konstanz und unsere Region, und sie hat ein klares Bekenntnis auch zu ihrer Zukunft verdient. Jetzt geht es darum, die Finanzierung langfristig tragfähig aufzustellen und gleichzeitig die Verantwortung für den städtischen Haushalt wahrzunehmen. Ich erwarte dabei auch eine faire Verteilung der Lasten unter allen Besuchern und Zuschussgebern. Ich bin zuversichtlich, dass wir gemeinsam einen Weg finden werden, damit die Bodensee Philharmonie ihre herausragende kulturelle Arbeit für die Stadt und die Region unter den veränderten finanziellen Rahmenbedingungen auch in der Zukunft leisten kann“, erklärt Oberbürgermeister Uli Burchardt.

Mehrjährige Neuordnung statt kurzfristiger Einschnitt
Die Reduzierung des städtischen Zuschusses soll nicht zu einer ungedeckten Unterfinanzierung der Bodensee Philharmonie führen. Vielmehr sieht der Verwaltungsvorschlag ein Maßnahmenpaket vor, das sich über mehrere Jahre erstreckt. Die angestrebte Ergebnisverbesserung soll durch verschiedene Beiträge erreicht werden – insbesondere durch Einsparungen, Mehreinnahmen, zusätzliche Finanzierungsbeiträge sowie strukturelle Synergien.
 
Mit dem Verwaltungsvorschlag ist keine Entscheidung über eine konkrete Stellenzahl, eine bestimmte Leitungsstruktur, eine Verkleinerung des Klangkörpers oder eine endgültige Organisationsform verbunden. Diese Optionen sollen zunächst fachlich und wirtschaftlich geprüft werden. Dabei sollen auch die Auswirkungen auf Personal, Spielbetrieb, künstlerisches Profil und bestehende Zuschüsse transparent dargestellt werden.
 
Weitere Gespräche und Prüfungen vorgesehen
Nach dem Vorschlag der Verwaltung sollen gemeinsam mit der Bodensee Philharmonie und weiteren Einrichtungen die nächsten Schritte vorbereitet werden. Dazu gehören Gespräche mit dem Landkreis Konstanz, dem Kanton Thurgau, der Stadt Kreuzlingen und dem Land Baden-Württemberg sowie ein konkreter Vorschlag zur Preisgestaltung für die Beratungen zum Doppelhaushalt 2027/2028.
 
Perspektive für die Zukunft
Der Verwaltungsvorschlag verbindet die Prüfung des künftigen Finanzierungs- und Organisationsmodells mit der Perspektive, die Bodensee Philharmonie als kulturelle Einrichtung der Stadt Konstanz langfristig zu sichern. Wenn die dafür erforderlichen finanziellen und strukturellen Voraussetzungen geschaffen und dauerhaft gesichert werden, soll anschließend auch die vertiefte Prüfung baulicher Optionen für ein Konzerthaus oder eine andere geeignete Konzertsaallösung möglich sein. Das städtische Grundstück neben dem Bodenseeforum soll dafür reserviert werden.

(Erstellt am 24. September 2026 13:52 Uhr / geändert am 24. September 2026 13:59 Uhr)