Wählen für Menschen mit Unterstützungsbedarf

Nicht rollstuhlgerechte Wahllokale

Folgende beiden Wahllokale sind nicht rollstuhlgerecht:

01002 Sozialzentrum von Wessenberg 
04001 Familienzentrum Stockacker

Aufgrund Baustelle voraussichtlich nicht rollstuhlgerecht:
05002 Grundschule Allmannsdorf I
05003 Grundschule Allmannsdorf II
06001 Grundschule Allmannsdorf III

Was kann ich machen, wenn mein Wahllokal nicht rollstuhlgerecht ist?

In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit einen Wahlschein (Briefwahl) zu beantragen. Mit diesem können Sie in jedem rollstuhlgerechten Wahllokal abstimmen oder alternativ per Briefwahl wählen.

Hilfspersonen / Assistenzpersonen / Assistenzhunde

Wer nicht oder nicht ausreichend lesen kann oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung daran gehindert ist, selbst den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu werfen, kann sich im Wahllokal oder bei der Briefwahl durch eine andere Person unterstützen lassen.
Die Hilfsperson kann frei bestimmt werden, beispielsweise auch aus dem Kreis der Mitglieder des Wahlvorstandes. 
Soweit für die Hilfeleistung erforderlich, darf sie gemeinsam mit der Wählerin oder dem Wähler die Wahlkabine aufsuchen. Die Hilfsperson darf aber nur die Wünsche der Wählerin oder des Wählers erfüllen und ist verpflichtet, ihre dadurch erlangten Kenntnisse von der Wahl des oder der anderen geheim zu halten. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter oder eine Vertreterin anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig. 
Eine andere Möglichkeit für die assistiert durchgeführte Wahl ist die Briefwahl. Allerdings darf auch bei der Briefwahl nicht für die wahlberechtigte Person gewählt werden.

Menschen mit Beeinträchtigung und Assistenzpersonen und/oder Assistenzhunden sind in unseren Wahllokalen willkommen. Für Assistenzpersonen gelten die gleichen Bestimmungen wie für die Hilfsperson.