Fragen dazu?

Stephan Fischer
Telefon +49 7531 900-2859

Ein Zug fährt über die alte Rheinbrücke, im Hintergrund die Häuser der Seestraße

Nahverkehrsplan

Der Nahverkehrsplan setzt Standards und gibt Vorgaben für Umfang und Qualität des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).

Der Nahverkehrsplan (NVP) ist das vorgegebene Planungsinstrument, mit dem der Landkreis Konstanz festlegt, welches ÖPNV-Angebot – auch in Zusammenspiel mit den anderen Verkehrsträgern – erforderlich ist, um eine ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit ÖPNV-Verkehrsleistungen als vollwertige Alternative zum motorisierten Individualverkehr (MIV) zu gewährleisten. Der NVP enthält eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Einrichtungen und Strukturen sowie der Bedienung im ÖPNV und definiert die verschiedenen Linien, die im Landkreis verkehren sollen, sowie die einzuhaltenden Standards und Vorgaben, die im ÖPNV einzuhalten sind. Er ist Grundlage für die Ausschreibung der verschiedenen Linienbündel.
 
Zuständiger Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und damit für das Bahn-Angebot ist das Land Baden-Württemberg, für den übrigen ÖPNV der Landkreis Konstanz. Das ÖPNV-Gesetz ermöglicht, dass Konstanz als kreisangehörige Stadt die Aufgabenträgerschaft für den Stadtverkehr selbst wahrnimmt. Den Betrieb des Stadtbusverkehrs hat die Stadt an die Stadtwerke Konstanz Mobil GmbH (KMG) als Tochter der Stadtwerke Konstanz übertragen.
 
Die Stadt Konstanz hat über die europäische Plattform TED die Absicht veröffentlicht, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag an die Stadtwerke Konstanz Mobil GmbH im Wege der Inhouse-Vergabe zu vergeben. Die Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung vom 05.08.2025 lautet: 511996-2025. Ergänzende Angaben zu dieser Veröffentlichung (Ergänzendes Dokument und Anlagen) stehen als Download über die nachstehenden Links zur Verfügung.

Download