
Wissenswertes zur Landtagswahl am 8. März 2026
Die zentrale Briefwahlausgabe hat ab sofort geöffnet!
Was kann ich dort machen?
Hier können Sie Ihre Briefwahlunterlagen persönlich beantragen und direkt mitnehmen. Sie haben vor Ort auch die Möglichkeit, sofort die Briefwahl durchzuführen.
Wer für Dritte Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen will, benötigt eine schriftliche Vollmacht. Muss ich etwas mitbringen?
Bringen Sie bitte Ihre Wahlbenachrichtigung mit - gerne schon auf der Rückseite ausgefüllt, dass Sie die Briefwahl beantragen möchten. Alternativ reicht auch Ihr Personalausweis / Reisepass zum Abgleich. Gibt es weiteres zu beachten?
Sollten Sie bereits auf anderem Wege Ihre Briefwahlunterlagen beantragt haben (online, postalisch etc.) können wir Ihnen nicht zusätzlich die Briefwahlunterlagen im Bürgersaal aushändigen. Seien Sie versichert, die beantragten Unterlagen sind unterwegs zu Ihnen. Wir bitten um Geduld.
FAQs zur Landtagswahl
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Informationen zur Briefwahl
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Info für im Ausland lebende Deutsche
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
1. das 16. Lebensjahr vollendet haben,
2. seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
3. nicht vom Wahlrecht infolge eines Richterspruchs ausgeschlossen sind.
Aufgrund dessen sind im Ausland lebende Deutsche nicht zur Wahl berechtigt.
Info zur Ausübung des Wahlrechts
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Wählen für Menschen mit Unterstützungsbedarf
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Info zur repräsentativen Wahlstatistik
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