Land spricht Klinikum Konstanz Planbetten für Herzchirurgie zu
Voraussetzungen für den Erhalt herzchirurgischer Leistungen im Landkreis Konstanz geschaffen
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg hat dem Gesundheitsverbund Landkreis Konstanz (GLKN) mitgeteilt, dem Antrag des Klinikums Konstanz auf Ausweisung von Planbetten für die Errichtung einer Herzchirurgie zu entsprechen. Eine offizielle schriftliche Bestätigung soll zeitnah erfolgen. Damit ist der Weg für den Ausbau des Zentrums für Herzmedizin im Landkreis Konstanz frei.
Landrat Zeno Danner, Aufsichtsratsvorsitzender des GLKN, bedankt sich bei allen, die auf diese Entscheidung hingearbeitet haben: „Wir freuen uns, dass das Land den Weg für die Etablierung der Herzchirurgie am Klinikum Konstanz frei gemacht hat. Diese Entscheidung stärkt die medizinische Kompetenz unserer Region, erhält wertvolle Arbeitsplätze und bietet den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Herzzentrums eine sichere Zukunft im Gesundheitsverbund.“
Die Entscheidung schafft die krankenhausplanerische Grundlage, um auch künftig komplexe herzchirurgische Eingriffe wohnortnah anbieten zu können. Der GLKN sieht darin eine Bestätigung seines medizinischen und strukturellen Konzepts sowie seines Engagements für eine zukunftsfähige Versorgung in der Region.
Sicherung und Stärkung der regionalen Versorgung
„Mit der Genehmigung der Planbetten schaffen wir die Basis, das Zentrum für Herzmedizin weiterzuentwickeln“, erklärt Thomas Beringer, Kaufmännischer Direktor des Klinikums Konstanz.
Die Kombination der Leistungen des bisherigen Herz-Zentrums Bodensee mit der umfassenden medizinischen Kompetenz des Klinikums Konstanz eröffnet künftig neue Möglichkeiten für eine integrierte Versorgung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Durch die genehmigten Planbetten entsteht am Standort Konstanz ein leistungsfähiges Zentrum, um weiterführende Leistungen, wie minimalinvasive Eingriffe, komplexe Nachsorge und interdisziplinäre Behandlungsprogramme aus einer Hand anzubieten.
Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Krankenhausreform
Die Entscheidung des Landes fällt in eine Phase grundlegender Veränderungen im Krankenhauswesen: Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) werden bundesweit Leistungsgruppen und Qualitätsstandards neu definiert und zugeteilt. Durch die Planbetten hat der GLKN die Voraussetzungen geschaffen, um im Zuge der laufenden Reform die medizinischen Leistungen des Herzzentrum Bodensee zu erhalten, auszubauen und so langfristig zu sichern.
„Die Entscheidung des Sozialministeriums ist ein starkes Signal für die Herzmedizin am Bodensee und eine wichtige Bestätigung für die strategische Entwicklung des GLKN“, sagt Bernd Sieber, Geschäftsführer des Gesundheitsverbunds Landkreis Konstanz. „Damit wird die wohnortnahe Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen langfristig gesichert – in kommunaler Verantwortung und auf höchstem medizinischem Niveau. Wir werden an der medizinischen Qualität und dem Leistungsspektrum des Herzzentrum Bodensee anknüpfen und es weiter ausbauen.“
