Grabsteinpflege und Rücksicht auf den Friedhöfen

Die Friedhofsverwaltung informiert über wichtige Regelungen und bittet um die Mithilfe aller BesucherInnen für einen würdevollen und sicheren Aufenthalt auf den Konstanzer Friedhöfen.

Ein Mann mit Bart ist neben zwei unbeschrifteten Grabstelen zu sehen.
Daniel Hepfer leitet die Friedhofsverwaltung der Stadt Konstanz.

Nutzungsberechtigte von Grabstätten sind verpflichtet, die Standsicherheit ihrer Grabsteine regelmäßig zu überprüfen, besonders nach der Frostperiode. Zusätzlich kontrolliert die Friedhofsverwaltung im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht alle Grabmale auf Standfestigkeit. Mangelhafte oder nicht standfeste Grabsteine werden mit einem gelben Aufkleber markiert und die Angehörigen informiert. Bei akuter Gefahr werden sofort Sicherungsmaßnahmen ergriffen, um die Sicherheit der FriedhofsbesucherInnen zu gewährleisten.

Pflege- und Mäharbeiten

Für eine optimale Pflege der Friedhofsanlagen bittet die Friedhofsverwaltung darum, Beet- und Rasenflächen frei zu halten. Übermäßiger Grabschmuck oder Zubehör auf Rasenflächen oder hinter Grabsteinen sollte vermieden werden, damit Pflege- und Mäharbeiten problemlos durchgeführt werden können.

Hundekot auf den Friedhöfen

Das Hinterlassen von Hundekot auf den Friedhöfen, auch auf Gräbern, nimmt leider zu. Dies ist nicht nur unangenehm, sondern stellt auch eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 118 OWiG). Die Hinterlassenschaften sind umgehend zu beseitigen, damit Hunde weiterhin an der Leine mitgebracht werden dürfen.

Rücksichtnahme auf den Friedhofsflächen

Beim Befahren der Wege ist auf die Würde des Ortes und auf andere Personen Rücksicht zu nehmen. Die Nutzung von Fahrrädern und E-Scootern ist grundsätzlich verboten. Die Friedhofsverwaltung dankt für das Verständnis und die Mithilfe aller BesucherInnen.

(Erstellt am 02. Oktober 2025 08:12 Uhr / geändert am 02. Oktober 2025 08:15 Uhr)