Konstanz lässt sich testen
Testzentren
Für die Zulassung und die Kontrolle der Dienstleister als Testbetreiber ist nicht die Stadt Konstanz, sondern das Gesundheitsamt des Landkreises zuständig. Eine regelmäßig aktualisierte Übersicht finden Sie hier auf der Seite des Landratsamtes Konstanz unter dem Punkt "Testungen / Vorgehen bei Kontakt oder Infektion" und hier unter "SARS-CoV-2-Testungen".
Corona-Antigen-Schnelltests
Zum 30. Juni 2022 trat die Regelungen der aktualisierten Coronavirus-Testverordnung in Kraft und die kostenlosen Bürgertest für Menschen ohne Symptome sind ausgelaufen.
Ausnahmen gelten für folgende Gruppen:
·Kinder unter fünf JahrenMenschen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, insbesondere auch Schwangere im ersten Drittel ihrer Schwangerschaft,
·Personen, die aktuell an Studien zu Corona-Impfstoffen teilnehmen oder in den vergangen drei Monaten teilgenommen haben.
·Menschen, die sich aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus in Isolierung befinden, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist,
·Personen, die jemanden in einem Krankenhaus oder einer stationären Pflegeeinrichtung besuchen wollen,
·Menschen, die mit einer infizierten Person im selben Haushalt leben oder gelebt haben,
·Pflegende Angehörige sowie Assistentinnen und Assistenten, die von Menschen mit Behinderungen angestellt sind (im Rahmen eines persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX).
Folgende Personengruppen müssen sich mit drei Euro an einem Test beteiligen:
·Menschen, die am selben Tag eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen werden
·Personen, die zu einer Person ab 60 Jahren oder einer Person mit einer Vorerkrankung mit einem hohen Risiko, schwer an Covid-19 zu erkranken, am selben Tag Kontakt haben werden,
·Personen, die durch die Corona Warn-App des Robert Koch-Instituts eine Warnung mit der Statusanzeige „erhöhtes Risiko“ erhalten
Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der Bundesregierung.
Bitte untenstehende Einverständniserklärung ausgefüllt mitbringen, wenn die Person, die sich testen lassen möchte, noch keine 18 Jahre alt ist.