Bauleitpläne im Verfahren

Aufgaben und Ziele der Bauleitplanung

Nachhaltige städtebauliche Entwicklung wird durch organisierte Bauleitplanung möglich.

Die städtebauliche Planungshoheit liegt bei den Gemeinden. Sie sind verpflichtet, bei Bedarf durch Bauleitplanung eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung der Gemeinde und eine sozialgerechte ressourcenschonende Bodennutzung sicherzustellen. Bauleitplanung besteht aus einer vorbereitenden Planung als Flächennutzungsplanung und der verbindlichen Bauleitplanung in Bebauungsplänen.

In der Verwaltungsorganisation der Stadt Konstanz werden die Aufgaben der Bauleitplanung im Dezernat III vom Amt für Stadtplanung und Umwelt (ASU) wahrgenommen. Hier werden auch Ablauf und Einhaltung des rechtsverbindlichen Verfahrens gesteuert. Dies ist insbesondere die gesamte Koordination des Verfahrens, die Verfahrenssteuerung nach BauGB, Durchführung der Träger und Bürgerbeteiligungen, Herbeiführen der notwendigen Beschlüsse, Prüfung der Rechtmäßigkeit; Rechts- / Normenkontrollverfahren, Städtebauliche Verträge, Durchführungsverträge, Vereinbarungen zur Übernahme der Planungskosten u.a.

Der Flächennutzungsplan 2010

Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar und ist dabei nicht parzellenscharf angelegt. Er ist Bestandteil der im Baugesetzbuch definierten zweistufigen Bauleitplanung und wird als „vorbereitender Bauleitplan" bezeichnet. Er hat keine Rechtsverbindlichkeit für die Gemeinde oder Privatpersonen. Er hat jedoch Bindungswirkung gegenüber den Trägern öffentlicher Belange (Behörden, Verbände oder gemeinnützige Vereine) und den Gemeinden, besonders bei der Aufstellung von Bebauungsplänen. Diese haben Rechtsverbindlichkeit und werden daher als „rechtverbindliche Bauleitpläne" bezeichnet.

Der für Konstanz geltende Flächennutzungsplan wird durch die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft „Bodanrück-Untersee" erstellt, zu der sich die Gemeinden Konstanz, Allensbach und Reichenau zusammengeschlossen haben, um die Planung über die Gemeindegrenzen hinweg abstimmen zu können.
Der derzeit gültige Flächennutzungsplan 2010 hat eine vorgesehen Laufzeit von 1996 bis 2010.

Der Flächennutzungsplan wird auf die Planungsvorgaben des gültigen Regionalplans des Regionalverbandes „Hochrhein-Bodensee" abgestimmt, zu dem die Landkreise Konstanz, Lörrach und Waldshut gehören.

Der Regionalplan wiederum berücksichtigt die Vorgaben des aktuellen Landesentwicklungsplans Baden Württemberg (Link LEP) nach den Grundsätzen des Raumordnungsgesetzes.

Der Regionalplan „Hochrhein-Bodensee" wird, bedingt durch die Grenzlage der Region, auch grenzüberschreitend mit den entsprechenden Planungen der Schweiz und Frankreichs abgestimmt.

AnsprechpartnerInnen zum Flächennutzungsplan

Bebauungspläne / Vorhabenbezogene Bebauungspläne

Bebauungspläne stellen ein weiteres Instrument der Bauleitplanung dar. Im Bebauungsplan legt eine Gemeinde als Satzung (Ortsgesetz) fest, welche Nutzungen auf einer Fläche zulässig sind.

In der Regel besteht der Plan aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B). Nicht Teil der Satzung, aber im Rahmen des Verfahrens zwingend erforderlich ist eine Erläuterung, in der die Planintention dargelegt und in der jede zeichnerische und textliche Festsetzungen begründet werden muss (Begründung). Teil der Begründung ist auch der Umweltbericht , wenn es sich um einen umweltprüfungspflichtigen Bebauungsplan handelt.

Bauleitplanung

Bauleitplanung ist die kommunale räumliche Planung, die von der Gemeinde im Rahmen ihrer Planungshoheit vorgenommen wird. Sie besteht aus der vorbereitenden Bauleitplanung als Flächennutzungsplanung und der verbindlichen Bauleitplanung in Bebauungsplänen. Zur Sicherung der Bauleitplanung und zur Erhaltung besonderer Gebiete kann die Gemeinde weitere städtebauliche Planungen aufstellen (z.B. Rahmenpläne, Sanierungssatzungen etc.)

vorbereitende Bauleitplanung - Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt die mittelfristig beabsichtigte Nutzung und städtebauliche Ordnung der Grundstücke einer Gemeinde in ihren Grundzügen dar. Er dient der Vorbereitung der städtebaulichen Ordnung und wird alle 10-20 Jahre von der Gemeinde neu aufgestellt, Abweichungen eines neuen Bebauungsplanes vom FNP erfordern ein förmliches Änderungsverfahren für den FNP.
Aus dem FNP selbst können keine konkreten Ansprüche abgeleitet werden, die rechtsverbindliche städtebauliche Ordnung wird erst in Bebauungsplänen festgelegt.

s.o. Nähere Erklärungen zu Flächennutzungsplänen

Einfacher Bebauungsplan

Ein Bebauungsplan, der nicht gleichzeitig Art und Maß der baulichen Nutzung und die überbaubaren Grundstücksflächen regelt, wird als einfacher Bebauungsplan bezeichnet. Einfache B-Pläne werden beispielsweise genutzt, um Nutzungen auszuschließen (z. B. Einzelhandel im Gewerbegebiet) oder wenn durch den Charakter der Umgebungsbebauung die Bebauung eindeutig festgelegt wird (Baulücken). Der einfache B-Plan regelt die Zulässigkeit von Vorhaben nur im Zusammenhang mit dem §34 im Innenbereich bzw. 35 im Außenbereich.

Städtebaulicher Vertrag

Zur Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen kann die Gemeinde städtebauliche Verträge abschließen. Mit einem städtebaulichen Vertrag können Gemeinden - zB. in einem public-private-partnership (ppp) - einem privaten Maßnahmeträger Planungsleistungen, Aufgaben und Pflichten und deren Finanzierung übertragen. In einem städtebaulichen Vertrag werden Rechte übertragen, die nicht schon durch Gesetz bestehen, die vertraglichen Regelungen dürfen gesetzlichen Bestimmungen nicht widersprechen.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan (VBP) oder auch Vorhaben- und Erschließungsplan stellt ein besonderes Verfahren zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein konkretes Vorhaben dar. Im Unterschied zum normalen Bebauungsplan beinhaltet der VBP einen Durchführungsvertrag, in dem sich der Vorhabenträger zur Durchführung der Maßnahme in einem bestimmten zeitlichen Rahmen verpflichtet. Der Verfahrensablauf entspricht dem normalen Bebauungsplanverfahren, sämtliche Planungen werden vom Vorhabenträger beauftragt, er trägt die Kosten des Verfahrens.
Über die Aufstellung eines VBP entscheidet der Gemeinderat auf Antrag.

Vereinfachtes Verfahren

Sofern durch die Änderung oder Ergänzung eines Bauleitplanes die Grundzüge einer Planung nicht berührt werden oder die Planaussage im unbeplanten Innenbereich dem Umgebungscharakter entspricht, kann die Gemeinde beschließen, das vereinfachte Verfahren anzuwenden. Im festgelegten Verfahrensverlauf kann dann auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Durchführung einer Umweltprüfung verzichtet werden.

AnsprechpartnerInnen für Bauleitplanung

Bauleitplanung, Stadtgestaltung, Öffentlicher Raum, Bezirksbetreuung Altstadt
Hannes Munk
Hannes.Munk@konstanz.de
Telefon: +49 7531 900-5564
 
Bauleitplanung, Bezirksbetreuung Petershausen West
Jan Bode
Jan.Bode@konstanz.de
Telefon: +49 7531 900-2551
 
Bauleitplanung, Bezirksbetreuung Petershausen Ost
Sabine Schmitz
Sabine.Schmitz@konstanz.de
Telefon: +49 7531 900-2536

Bauleitplanung, Bezirksbetreuung Fürstenberg und Wollmatingen
Adrian Pooth
Adrian.Pooth@konstanz.de
Telefon: +49 7531 900-7633

Bauleitplanung, Bezirksbetreuung Hafner
Kristine Hanke
Kristine.Hanke@konstanz.de
Telefon: +49 7531 900-2566

Bauleitplanung, Bezirksbetreuung Allmannsdorf, Egg, Königsbau und Staad
Benjamin Schimmer
Benjamin.Schimmer@konstanz.de
Telefon: +49 7531 900-2714

Bauleitplanung, Bezirksbetreuung Ortsteile Dettingen, Dingelsdorf, Litzelstetten und Wallhausen
Martin Grünmüller
Martin.Gruenmueller@konstanz.de
Telefon: +49 7531 900-2532

Bauleitplanung, Bezirksbetreuung Paradies
Jochen Friedrichs
Jochen.Friedrichs@konstanz.de
Telefon: +49 7531 900-2794

Bauleitplanung, Bezirksbetreuung Industriegebiet
Charlotte Bernhard
Charlotte.Bernhard@konstanz.de
Telefon: +49 7531 900-5573

Technische Zeichnungen, Grafiken, Website
Karen Hübner
Karen.Huebner@konstanz.de
Telefon: +49 7531 900-2686

Verwaltung
Michael Brand
Michael.Brand@konstanz.de
Telefon: +49 7531 900-5568

Matthias Franz
Matthias.Franz@konstanz.de
Telefon: +49 7531 900-2539

Oliver Latzel
Oliver.Latzel@konstanz.de
Telefon: +49 7531 900-2533

Susanne Werner
Susanne.Werner@konstanz.de
Telefon: +49 7531 900-2511

Strategische Verkehrplanung Sachgebietsleitung
Stephan Fischer
Stephan.Fischer@konstanz.de
Telefon: +49 7531 900-2859

Gregor Gaffga
Gregor.Gaffga@konstanz.de
Telefon: +49 7531 900-2994

Christopher Hainsch
Christopher.Hainsch@konstanz.de
Telefon: +49 7531 900-5565

Sebastian Nadj
Sebastian.Nadj@konstanz.de
Telefon: +49 7531 900-2527

Polina Vorobyeva
Polina.Vorobyeva@konstanz.de
Telefon: +49 7531 900-2759