FAQ zu den Europa- und Kommunalwahlen 2024

Am Sonntag, 09.06.2024 finden die Europa- und Kommunalwahlen statt.
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Wahl.

Wie erreiche ich das Wahlamt?

Telefonisch über die Wahlhotline:
07531 900-3333

Montag – Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

Per E-Mail:
wahlamt@konstanz.de

Postalisch:
Personal- und Organisationsamt -Team Wahlen
Untere Laube 24
78462 Konstanz

Wo befindet sich die persönliche Ausgabe der Briefwahlunterlagen?

Ab KW 19 (06.05. - 12.05.) können Wahlberechtigte ihre Briefwahlunterlagen im Bürgersaal (Sankt-Stephans-Platz 17) persönlich abholen. 
Den genauen Tag für den Beginn der Ausgabe geben wir noch bekannt.

Öffnungszeiten: 
Montag, Dienstag, Donnerstag 07:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 18:00 Uhr
Freitag 07.30 - 14.30 Uhr

Wann wird gewählt?

Die Europa- und Kommunalwahlen finden am Sonntag, 9. Juni 2024 statt.
Die Wahllokale sind am Wahltag von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

Wer ist für die Europawahl wahlberechtigt?

Deutsche Staatsangehörige und Unionsbürgerinnen und Unionsbürger,
die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
seit mindestens drei Monaten – also mindestens seit dem 09. März 2024 – in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem der anderen 26 EU-Mitgliedstaaten eine Wohnung (bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung) innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und im Wählerverzeichnis geführt werden.
 
Darüber hinaus sind alle im Ausland lebenden volljährigen Deutschen (sogenannte Auslandsdeutsche) wahlberechtigt. Die Voraussetzungen lesen Sie bitte unter der FAQ ‚Auslandsdeutsche‘.
 
Personen ohne festen Wohnsitz sowie Auslandsdeutsche müssen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Die Antragsfrist ist hierfür der 19. Mai 2024. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Ausschlussfrist handelt, also den letztmöglichen Termin für eine Antragsstellung.

Wer ist für die Kommunalwahlen wahlberechtigt?

Deutsche Staatsangehörige und Unionsbürgerinnen und Unionsbürger,
die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,

Wahl des Gemeinderats
seit mindestens drei Monaten – also mindestens seit dem 09. März 2024 – in der Gemeinde wohnt (Hauptwohnung), 

Wahl des Kreistags
seit mindestens drei Monaten – also mindestens seit dem 09. März 2024 – im Landkreis wohnt (Hauptwohnung), 

Wahl des Ortschaftsrats
seit mindestens drei Monaten – also mindestens seit dem 09. März 2024 – in der Gemeinde wohnt und in der betreffenden Ortschaft (Litzelstetten, Dingelsdorf, Dettingen-Wallhausen) die Hauptwohnung hat. Für Bürger der Stadt Konstanz, die in eine Ortschaft zu- oder aus einer Ortschaft wegziehen, gilt die Dreimonatsregel nicht.

Bürgerinnen und Bürger, die durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde/aus dem Landkreis das Wahlrecht verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde/Landkreis zuziehen oder ihre Hauptwohnung begründen und , sind mit der Rückkehr sofort wieder wahlberechtigt. Die Erforderlichkeit einer Mindestwohndauer entfällt in diesen Fällen.

Personen ohne festen Wohnsitz müssen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen (siehe unten). Die Antragsfrist ist hierfür der 19. Mai 2024. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Ausschlussfrist handelt, also den letztmöglichen Termin für eine Antragsstellung.
Falls Sie bis zum 19. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, jedoch meinen, dass Sie nach den oben genannten Bestimmungen wahlberechtigt sind, sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse nachprüfen, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Die Auskunft hierüber erteilt Ihnen gerne das Wahlbüro:

Per E-Mail wahlbuero@konstanz.de
Telefonisch 07531 900-3335 / -3336
Stadt Konstanz - Wahlbüro
Untere Laube 24
78462 Konstanz

Sprechzeiten:
Montag 07:30 - 17:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag, Freitag 07:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 07:30 - 18:00 Uhr

Wer kann gewählt werden?

Wählbar in den Gemeinderat sind Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Für den Ortschaftsrat gelten die gleichen Voraussetzungen plus den Hauptwohnsitz in einem der Teilorte Litzelstetten, Dingelsdorf oder Dettingen-Wallhausen. Die Wahlvorschläge wurden am 08.04.2024 durch den Gemeindewahlausschuss zugelassen und sind in einer Bekanntmachung mit allen Kandidatinnen und Kandidaten veröffentlicht worden:

Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge

Dürfen ausländische Bürger und Bürgerinnen wählen?

EU-Bürger und Bürgerinnen aus den 26 Mitgliedsstaaten mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde sind bei den Europa- und Kommunalwahlen stimmberechtigt.
Die weiteren Voraussetzungen finden Sie bei den Fragen
"Wer ist bei den Kommunalwahlen wahlberechtigt?" und
"Wer ist bei den Europawahlen wahlberechtigt?"

Sind Auslandsdeutsche wahlberechtigt?

Bei der Europawahl sind deutsche Staatsbürger und Staatsbürgerinnen, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben wahlberechtigt, sofern sie

  nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt.
 
ODER

aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind. 

Um in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde eingetragen zu werden, ist ein Antrag erforderlich. Die Antragsfrist ist hierfür der 19. Mai 2024. Bitte beachten Sie hierbei, es handelt sich hier um eine Ausschlussfrist also den letztmöglichen Termin für eine Antragsstellung.
Der Antrag ist unterschrieben und im Original an die folgende Anschrift zu senden:

Stadt Konstanz
Bürgerbüro – Wahlbüro
Untere Laube 24
78462 Konstanz

Hier finden Sie weitere Informationen:

Die Bundeswahlleiterin
Stadt Konstanz - Informationen für Deutsche im Ausland

Wie wird gewählt?

Alle wahlberechtigten Personen sind im Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen. Das Wählerverzeichnis ermöglicht die Kontrolle, dass nur Wahlberechtigte wählen und 
jeder nur einmal wählt.
Allen Wahlberechtigten wird etwa vier bis sechs Wochen vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung zugesandt. Wenn Sie bis zum 19. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, melden Sie sich bitte unter wahlbuero@konstanz.de oder 07531 900-3335 oder 07531 900-3336, um abzuklären, ob Sie ordnungsgemäß in das Wählerverzeichnis aufgenommen worden sind.
Vom 21.-24.05.2024 wird das Wählerverzeichnis auch zur Einsichtnahme ausliegen. Eine Bekanntmachung hierzu folgt.
 
Bei der Europawahl haben Sie eine Stimme.
 
Bei der Kreistagswahl haben Sie 21 Stimmen.
Bei der Gemeinderatswahl haben Sie 40 Stimmen.
Bei der Ortschaftsratswahl Litzelstetten haben Sie 10 Stimmen.
Bei der Ortschaftsratswahl Dingelsdorf haben sie 10 Stimmen.
Bei der Ortschaftsratswahl Dettingen-Wallhausen haben Sie 14 Stimmen.

Nähere Informationen zum Wahlverfahren der Kommunalwahlen finden Sie auch auf der Homepage der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg

Für die Wahl im Wahllokal gilt: 

Die Stimmabgabe vor Ort ist nur im Wahllokal möglich, welches auf Ihrer Wahlbenachrichtigung zu finden ist. Alternativ können Sie auch mit einem Wahlschein in anderen Wahllokalen der Gemeinde wählen. Der Wahlscheinantrag geht Ihnen mit der Wahlbenachrichtigung zu.

Für die Stimmabgabe im Wahllokal ist die Wahlbenachrichtigung erforderlich, bitte halten Sie zudem einen Personalausweis bereit.
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung vorlegen können, können Sie mit Ihrem Personalausweis in Ihrem Wahllokal wählen.

Für die Briefwahl gilt:

Briefwahlunterlagen werden nur auf Antrag versendet. Wenn Sie in einem anderen Wahlraum Ihres Wahlkreises oder durch Briefwahl wählen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein. Um diesen zu erhalten, reicht ein einfacher Antrag. Wie die Briefwahl beantragt werden kann, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.

Wie beantrage ich Briefwahl?

Eine telefonische Antragsstellung ist rechtlich nicht möglich. Sie haben allerdings mehrere andere Möglichkeiten für die Beantragung.
 
Die schnellste und bequemste Möglichkeit ist, die Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Diese wird nach dem Versand der Wahlbenachrichtigungen freigeschaltet.

Haben Sie bereits Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten, scannen Sie einfach den QR-Code auf der Rückseite ein. Sie gelangen so direkt zu Ihrer personalisierten Antragsstellung.
Die Online-Beantragung ist bis Mittwoch, 5. Juni 2024 um 15:00 Uhr freigeschaltet. Danach können Briefwahlanträge an die E-Mail-Adresse wahlamt@konstanz.de gerichtet oder persönlich gestellt werden. Bitte beachten Sie bei der Beantragung die regulären Postlaufzeiten für den Versand der Unterlagen an Sie und die Rücksendung an das Wahlamt.
Wir empfehlen Ihnen daher nach Möglichkeit den Einwurf der Wahlbriefe in einem der amtlichen Briefkästen an den städtischen Verwaltungsgebäuden oder den Ortsverwaltungen.
 
Die Beantragung per E-Mail an wahlamt@konstanz.de ist ebenfalls zulässig. Ihr Antrag muss zwingend folgende Angaben beinhalten:

Familiennamen
Vornamen
Geburtsdatum
Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)

Soweit aus der Wahlbenachrichtigung bekannt, geben Sie möglichst auch die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, an.
Bitte geben Sie für eventuelle Nachfragen Ihre Telefonnummer an. Dies ermöglicht eine schnellere Bearbeitung Ihres Antrages. Bitte beachten Sie, dass es bei unvollständigen Anträgen zu Verzögerungen kommen kann.
 
Sie können den Antrag auch postalisch einreichen.
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Vordruck, der vollständig ausgefüllt und unterschrieben dem Wahlamt zurückgesendet werden muss. Sie können die Antragsunterlagen auch direkt in einen der amtlichen Briefkästen an den Verwaltungsgebäuden oder Ortsverwaltungen einwerfen. Bitte beachten Sie dabei, dass nur vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet werden können. Die Angabe Ihres Geburtsdatums sowie Ihre Unterschrift sind für die weitere Bearbeitung Ihres Antrags unbedingt erforderlich.
 
Ab KW 19 (06.05.-12.05.) richten wir eine zentrale Briefwahlausgabestelle im Bürgersaal, Sankt-Stephans-Platz 17, ein.
Hier können Sie Ihre Briefwahlunterlagen persönlich beantragen und direkt mitnehmen. Sie haben vor Ort auch die Möglichkeit, sofort die Briefwahl durchzuführen.

Die Öffnungszeiten sind:

Montag, Dienstag, Donnerstag 07:30 – 17:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07.30 - 14.30 Uhr

Personen, die vor KW 19 bereits für längere Zeit (bis nach der Wahl) verreisen, können sich per E-Mail an wahlamt@konstanz.de wenden.
Anträge auf Briefwahl können bis Freitag, 7. Juni, um 18:00 Uhr, gestellt werden. Bis zum Samstag den 8. Juni, um 12 Uhr, können Wahlscheine ersetzt werden, wenn der oder die Wahlberechtigte glaubhaft versichert, dass er oder sie den Wahlschein nicht erhalten hat.
Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung kann ein Antrag auch noch bis zum Wahltag, Sonntag, der 9. Juni, 15:00 Uhr, gestellt werden.
Wer für Dritte Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen will, benötigt eine schriftliche Vollmacht.

Wie funktioniert die Briefwahl?

Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise, die Ihren Briefwahlunterlagen beiliegen. Dort ist genau beschrieben, auf was Sie zu achten haben und wie Sie die Wahl korrekt vornehmen können.
Achten Sie insbesondere auf folgende Punkte beim Ausfüllen der Wahlscheine:


Für die Europawahl- und die Kommunalwahlen gibt es jeweils eigene Unterlagen. Die Briefwahl muss daher für beide Wahlarten getrennt beantragt werden.
Zu Ihrer Unterscheidung sind die Briefwahlumschläge für die Europawahl in rot, für die Kommunalwahlen in gelb gehalten.
Achten Sie darauf, dass die an uns zurück übersandten Wahlbriefunterlagen nicht vertauscht oder vermischt werden.
Die eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein muss unterschrieben sein. Eine fehlende Unterschrift macht den Wahlschein ungültig und Ihre Stimmen können nicht zur Wahl zugelassen werden. 
Die eidesstattliche Versicherung darf nicht vom Wahlschein getrennt werden. Ein Abtrennen macht den Wahlschein ungültig. 
Dem Stimmzettel für die Europa- und Kommunalwahlen ist ein Merkblatt ‚Wichtige Hinweise für die Stimmabgabe‘ beigefügt. Darin werden die Form der Stimmabgabe, die Zahl der maximal zu vergebenden Stimmen sowie, für die Kommunalwahlen, das Verfahren zum Kumulieren und Panaschieren genau beschrieben.
Die Stimmzettel kommen in die Stimmzettelumschläge der jeweiligen Wahl und werden zusammen mit dem Wahlschein in den Briefwahlumschlag gelegt und dieser verschlossen.
Der Wahlbrief muss bei Übersendung per Post innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht frankiert werden.
Bitte beachten Sie die regulären Postlaufzeiten, damit Ihr Wahlbrief rechtzeitig bei der auf dem Wahlbrief eingedruckten Stelle ankommt. Sie können Ihren Wahlbrief natürlich auch in einen Briefkasten der Stadtverwaltung einwerfen. Eine vollständige Liste der Briefkästen finden Sie weiter unten. 
Auch, wenn Sie aus dem Ausland per Briefwahl wählen, muss der Wahlbrief so frühzeitig versendet werden, dass er spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr bei der zuständigen, auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle vorliegt. Wir empfehlen, Wahlbriefe aus dem außereuropäischen Ausland per Luftpost zu versenden. Dazu benötigt man einen Luftpostaufkleber (Priority/Prioritaire), den man unter anderem im Internet findet. Beachten Sie auch, dass der Wahlbrief vom Ausland aus ausreichend frankiert werden muss. Die Kosten hierfür muss man in diesem Fall selbst tragen.

Bis wann kann ich die Briefwahl durchführen?

Der Wahlbrief muss bis zum Ende der Wahlzeit, also bis Sonntag, den 9. Juni 2024, 18:00 Uhr, bei der zuständigen Stelle eingegangen sein.


Sie können Ihren Wahlbrief in folgende Briefkästen einwerfen:
Verwaltungsgebäude Laube, Untere Laube 24, 78462 Konstanz
Verwaltungsgebäude Rathaus, Kanzleistraße 15, 78462 Konstanz
Verwaltungsgebäude Torkel, Benediktinerplatz 2, 78467 Konstanz
Ortsverwaltung Dettingen-Wallhausen, Kapitän-Romer-Straße 4, 78465 Konstanz
Ortsverwaltung Litzelstetten, Großherzog-Friedrich-Straße 10, 78465 Konstanz
Ortsverwaltung Dingelsdorf, Rathausplatz 1, 78465 Konstanz

Die letzte Leerung der Briefkästen erfolgt um 18:00 Uhr.
Verspätet eingegangene Wahlbriefe (nach 18 Uhr am 9. Juni 2024) sind ungültig und werden bei der Ermittlung des Wahlergebnisses nicht berücksichtigt.

Wie ergibt sich die Reihenfolge auf dem Stimmzettel bei der Europawahl?

Wahlvorschläge von Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen, die sich an der Europawahl 2019 in Deutschland beteiligt und Stimmen erworben haben: Ihre Reihung richtet sich nach der Zahl der Stimmen, die sie bei der Europawahl 2019 in Deutschland errungen haben.
Die übrigen Wahlvorschläge schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der ausgeschriebenen Namen der Wahlvorschlagsberechtigten an.

Wie ergibt sich die Reihenfolge auf dem Stimmzettel bei den Kommunalwahlen?

Ein wichtiger Punkt ist, ob die Partei oder Wählervereinigung bereits im aktuellen Gemeinde- oder Ortschaftsrat vertreten ist, dann wird die Gruppierung, die aktuell die meisten Stimmen hat, den Wahlzettel sozusagen anführen usw. Bei Parteien/Wählervereinigungen, die noch nicht im Gremium vertreten sind, entscheidet die Reihenfolge des Eingangs. Im Wortlaut heißt es in § 18 Kommunalwahlordnung (KomWO):
„Bei der Wahl der Gemeinderäte und der Kreisräte richtet sich die Reihenfolge der Wahlvorschläge der im Gemeinderat und Kreistag vertretenen Parteien und Wählervereinigungen nach ihren Stimmenzahlen bei der letzten regelmäßigen Wahl dieser Organe; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Die übrigen Wahlvorschläge schließen sich in der Reihenfolge ihres Eingangs an; bei gleichzeitigem Eingang entscheidet das Los.“

Wieso hat der Stimmzettel ein Loch?

Mit dem Stimmzettel ist alles in Ordnung.
Blinde sowie Wähler und Wählerinnen mit Sehbehinderung können ihre Stimme mit Hilfe einer Stimmzettelschablone eigenständig abgeben.
Zur Orientierung sind alle Stimmzettel in der rechten oberen Ecke gelocht oder abgeschnitten. 

Zur gleichberechtigten Teilnahme an den Wahlen bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Sie erhalten diese kostenlos über den Blinden- und Sehbehindertenverband Südbaden e.V.
telefonisch: 0761/36122 E-Mail: info@bsvsb.org
Homepage: https://www.bsvsb.org/

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Welche Wahllokale sind rollstuhlgerecht?

Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung ist vermerkt, ob Ihr nächstgelegenes Wahllokal einen rollstuhlgerechten Zugang hat.
Wir sind stets bemüht, ausschließlich rollstuhlgerechte Wahllokale einzurichten. Dennoch kommt es vor, dass wir aufgrund fehlender Lokalitäten kein rollstuhlgerechtes Wahllokal im Wahlbezirk einrichten können. Mit einem Wahlschein haben Sie die Möglichkeit, in einem Wahllokal Ihrer Wahl Ihre Stimme abzugeben. Bitte stellen Sie hierfür unbedingt einen Briefwahlantrag (siehe oben). Bei Fragen zum rollstuhlgerechten Zugang stehen wir Ihnen unter 07531 900-3333 oder unter wahlamt@konstanz.de zur Verfügung.

Was muss ich für die Europawahl beachten, wenn ich kurz vor der Wahl umziehe?

Wenn Sie kurz vor der Wahl innerhalb Deutschlands umziehen und sich ummelden, ist der Zeitpunkt der Ummeldung entscheidend. Das Wahlrecht regelt über Stichtage das Verfahren.

Fall 1:
Sie melden sich bis zum 27.April 2024 an?
 
Alle Anmeldungen in der Zuzugsgemeinde führen bis zum Stichtag zur Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis, alle Abmeldungen bis zum Stichtag führen zur Nichteintragung der Wahlberechtigten.
 
 
Fall 2:
Sie melden sich zwischen dem 28. April 2024 bis 19. Mai 2024 um?
 
Der Umzug und die Anmeldung in derselben Gemeinde führen nicht zu einer Veränderung des Wählerverzeichnisses.
 
Der Umzug mit Anmeldung in einer anderen Gemeinde des Wahlgebiets vor Beginn der Einsichtsfrist für das Wählerverzeichnis (20. Mai) führt nicht automatisch zur Eintragung und Streichung im Wählerverzeichnis. Das bedeutet vielmehr: Die Eintragung am Zuzugsort erfolgt nur auf Antrag. Vom Zuzugsort erfolgt dann eine Rückmeldung an die Fortzugsgemeinde. Diese streicht Sie dann aus ihrem Wählerverzeichnis.
 
Fall 3:
Sie melden sich zwischen dem 20. Mai und dem Wahltag 9. Juni 2024 um?
 
Der Umzug und die Anmeldung in derselben Gemeinde oder in eine andere Gemeinde führen nicht zu einer Veränderung des Wählerverzeichnisses.
Es gibt keinen „Veränderungsdienst“ mehr, der an Wohnungsverlegungen, Neuanmeldungen oder Hauptwohnungsveränderungen anknüpft oder an die Rückkehr aus dem Ausland.
 
Grundsätzlich:
Bei Rückfragen zu Ihrem zugeordneten Wahllokal oder weiteren Fragen können Sie sich unter 07531 900-3333 melden oder uns per E-Mail über wahlamt@konstanz.de anschreiben. 

Was muss ich für die Kommunalwahlen beachten, wenn ich neu zugezogen bin?

Generell gilt, dass Sie wahlberechtigt sein müssen (siehe FAQ "Wer ist für die Kommunalwahlen wahlberechtigt?")
 
Vorausgesetzt, Sie erfüllen die Voraussetzungen für die Wahlberechtigung, bleiben Sie bei einem Umzug innerhalb des Landkreises wahlberechtigt, wenn Sie die Hauptwohnung im Landkreis behalten. Wenn Sie für die Kreistagswahl in diesem Landkreis als Wahlberechtigte oder Wahlberechtigter in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, Ihre (Haupt-)Wohnung in unsere Stadt verlegen und sich bis 19. Mai 2024 bei der Meldebehörde unserer Stadt anmelden, werden Sie auf Antrag in ein Wählerverzeichnis unserer Stadt eingetragen und können hier Ihr Wahlrecht ausüben. Sie müssen diesen Antrag schriftlich bis zum 19. Mai 2024 stellen. Antragsvordrucke erhalten Sie bei Ihrem Bürgermeisteramt – Wahlamt. Wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt zuziehen oder sich nach dem 19. Mai 2024 anmelden, bleiben Sie in Ihrer bisherigen Gemeinde (Fortzugsgemeinde) in das Wählerverzeichnis für die Kreistagswahl eingetragen und können dort persönlich oder durch Briefwahl wählen.

Bei einem Umzug innerhalb unserer Stadt bleiben Sie für die Wahl des Gemeinderats wahlberechtigt, vorausgesetzt, Sie behalten hier die Hauptwohnung bei. Bei einem Umzug in einen Ortsteil ohne Ortschaftsratswahl verlieren Sie das Wahlrecht für die Wahl des Ortschaftsrats. Bei einem Umzug bis zum 24. Mai 2024 in einen Ortsteil mit Ortschaftsratswahl werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis in die Zuzugsortschaft eingetragen und können dort Ihr Wahlrecht ausüben. Bei Anmeldung nach dem 24. Mai 2024 erhalten Sie auf Antrag zur Ausübung Ihres Wahlrechts in der Zuzugsortschaft einen Wahlschein, denn in den Ortschaften gilt die o.g. Dreimonatsfrist nicht.

Antragsvordrucke erhalten Sie bei Ihrem Bürgermeisteramt – Wahlamt bzw. im Internet zu den Themen „Wählerverzeichnis“: Lebenslagen von A-Z - Stadt Konstanz.

Sollten Sie nach dem 9. März 2024 aus einer anderen Gemeinde bzw. aus einem anderen Landkreis zugezogen sein, sind Sie für die Wahl des Gemeinderats bzw. für die Wahl des Kreistags/für die Wahl des Ortschaftsrats nicht Eine Ausnahme gilt, wenn Sie bereits früher hier in der Gemeinde bzw. im Landkreis gewohnt haben, damals bereits wahlberechtigt waren und vor Ablauf von drei Jahren jetzt wieder zugezogen sind oder Ihre Hauptwohnung wieder hierher verlegt haben. In diesem Fall sind Sie mit Ihrer Rückkehr sofort wieder wahlberechtigt.
Für den Ortschaftsrat gilt dies allerdings nur, wenn Sie am Wahltag außerdem in der betreffenden Ortschaft Ihre Hauptwohnung haben. Zu beachten ist, dass Sie in diesem Fall nicht automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, sondern rechtzeitig – spätestens bis zum 19. Mai 2024 – einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen müssen. Bei einer Rückkehr nach dem 19. Mai 2024 erhalten Sie auf Antrag zur Ausübung Ihres Wahlrechts einen Wahlschein, wenn Wahlberechtigung besteht. Antragsvordrucke erhalten Sie im Wahlbüro oder im Internet:
Leistungen von A-Z - Stadt Konstanz Wählerverzeichnis (Kommunalwahl) - Eintragung als Rückkehrer beantragen

Ich habe keine Wahlbenachrichtigung erhalten, was nun?

Sie erhalten Ihre Wahlbenachrichtigung spätestens drei Wochen vor dem Wahltag, also bis zum 19. Mai 2024.

Haben Sie bis zum 19. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten, wenden Sie sich bitte an das Team Wahlen: Wahlamt@konstanz.de oder telefonisch unter 07531 900-3333.

Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können am Wahltag mit Vorlage eines Ausweisdokumentes in dem ihnen zugeordneten Wahllokal wählen. Die Wahlbenachrichtigung ist nicht zwingend erforderlich. Welches Wahllokal Ihnen zugeordnet ist, erfahren Sie über unseren Wahllokalfinder.

Ich habe meine beantragten Briefwahlunterlagen nicht erhalten, was nun?

Sollten Sie Ihre Briefwahlunterlagen auch nach längerer Wartezeit nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte umgehend an die städtische Wahlhotline: 07531 900-3333.
Bitte beachten Sie, dass Ersatzwahlscheine nur bis Samstag, 08.06.2024 um 12:00 Uhr ausgestellt werden können. Im Fall einer beantragten Briefwahl ist die Wahl ohne vorliegenden Wahlschein auch NICHT mehr gegen Vorlage der Wahlbenachrichtigung im Wahllokal möglich.

Wie kann ich in einem anderen Wahlbezirk wählen?

Möchten Sie am Wahltag in einem anderen als in „Ihrem“ Wahlbezirk wählen, müssen Sie zuvor rechtzeitig einen Wahlschein beantragt haben. Mit diesem können Sie einen beliebigen Wahlbezirk innerhalb der Stadt aufsuchen. Nach Prüfung des Wahlscheins durch den dortigen Wahlvorstand erhalten Sie einen Stimmzettel und können wählen. Den Wahlschein behält der Wahlvorstand ein. Dies ist u.a. dann von Vorteil, wenn Sie nach dem 28.4.24 innerhalb von Konstanz umgezogen sind und längere Wege zum alten Wahllokal vermeiden wollen.

Wo finde ich das Wahlergebnis der Stadt Konstanz?

Das Wahlergebnis wird auf der Homepage der Stadt Konstanz www.konstanz.de veröffentlicht.
Die Daten aktualisieren sich in Echtzeit mit jeder eingehenden Schnellmeldung.