Wilder Müll: Verstärkte Kontrollen
Hohe Geldstrafen für illegale Entsorgung
Die Entsorgungsbetriebe Stadt Konstanz (EBK) richten diesen Herbst den Blick verstärkt auf sogenannte wilde Müllablagerungen, also Praktiken illegaler Entsorgung im Stadtgebiet. Denn: Der wilde Müll wird immer mehr. Dazu tragen Möbel an Containerstandorten und vergessene Verschenke-Kisten ebenso bei wie manch ein Gewerbe, das seinen Müll illegal an der nächsten Straßenecke entsorgt. Die EBK lenken aktuell mit Pressenotizen und Videos in den sozialen Medien viel Aufmerksamkeit auf diese illegalen Entsorgungswege. Die Stadt spricht darüber. Allerdings werden die Verursachenden damit nicht unbedingt erreicht.
Die EBK haben zusätzlich die ämterübergreifende Zusammenarbeit gestärkt. Im Zuge des Aktionszeitraums wurde sowohl der zusätzliche Arbeitsaufwand der Technischen Betriebe Konstanz (TBK) durch die Entsorgung von übrig gebliebenen Verschenke-Kisten in den Fokus genommen wie auch das Verkehrs- und Bußgeldwesen sensibilisiert. Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) achtet in den Herbstmonaten 2025 verstärkt auf illegale Müllablagerungen. Dazu ist er vor allem an bekannten „Müll-Hotspots“ unterwegs. Denn illegale Entsorgung ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Schaden für alle, finanziell und im Stadtbild. Wer dabei erwischt wird, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Je nach Art und Ort der illegalen Entsorgung sind das schnell Beträge im vierstelligen Bereich.
Was kann jede und jeder Einzelne tun, wenn illegale Müllablagerungen beobachtet werden? Die Stadt wird über den Müll am besten immer über den Mängelmelder informiert. So wird am schnellsten die jeweils zuständige Stelle benachrichtigt. Wenn tatsächlich die illegale Entsorgung beobachtet wird, also wie Müll an dafür nicht vorgesehenen Stellen abgelegt wird, so sollte man sich möglichst viele Details notieren und den Vorgang bei der Polizei oder der Abteilung Sonstiges Bußgeldwesen der Stadt Konstanz anzeigen. Im besten Fall stellt man sich für weitere Rückfragen als Zeugin oder Zeuge zur Verfügung.
