So setzt Konstanz die ganztägige Schulkindbetreuung um

Die Stadt entwickelt das Betreuungssystem weiter

Ein Kleinkind in grünem Shirt und orangener Hose balanciert auf einem Geländer. Es ist von hinten zu sehen und streckt die Arme zur Seite aus.
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Die Schulkindbetreuung (ehemals auch „Kernzeit“ genannt) stellt zum Teil seit mehr als 30 Jahren Betreuungsangebote für Konstanzer SchülerInnen durch engagierte (Förder)-Vereine und Initiativen zur Verfügung. Dazu gehören die „Verlässliche Grundschule“ und eine flexible Nachmittagsbetreuung. Diese Angebote werden durch Landeszuschüsse unterstützt.
Das bestehende Betreuungssystem wird nun weiter ausgebaut. Die Stadt steht hierzu in engem Austausch mit den Schulstandorten, um zu klären, was bei der Weiterentwicklung der Betreuungsangebote beachtet werden muss.

Stadt übernimmt Trägerschaft an fünf Standorten

Aktuell gibt es in Konstanz elf Grundschulen – zwei davon sind bereits Ganztagsschulen, die anderen neun Halbtagsschulen. Die Stadt Konstanz übernimmt ab 01.09.2025 die Trägerschaft der Schulkindbetreuung an den fünf Standorten:
·Berchenschule
·Grundschule Petershausen
·Grundschule Litzelstetten
·Grundschule Dettingen
·Stephansschule.

Das hat der Gemeinderat 2024 beschlossen.

Schulkindbetreuung in externer Trägerschaft

An sechs Konstanzer Grundschulen organisieren (Förder-)Vereine die Schulkindbetreuung weiterhin in eigener Trägerschaft:·Grundschule Sonnenhalde
·Grundschule Wallgut
·Grundschule Wollmatingen
·Grundschule Dingelsdorf
·Grundschule Allmannsdorf
·Grundschule Haidelmoos.

Anmeldungen zur Schulkindbetreuung erfolgt direkt über den Schulstandort.

Orientierung an landesweiten Standards

In dem Prozess, ein ergänzendes Betreuungsangebot für Grundschulkinder bereitzustellen, arbeiten das Amt für Bildung und Sport sowie das Sozial- und Jugendamt eng zusammen. Zudem setzt die Stadt auf die interkommunale Zusammenarbeit, um das Betreuungsangebot an landesweiten Standards zu orientieren.

In den nächsten Schritten geht es darum, das bestehende System weiterzuentwickeln und zukunftsfest zu machen. Dabei bleibt auch die Abstimmung mit jenen Standorten wichtig, an denen (Förder-)Vereine die Betreuung weiterhin in eigener Trägerschaft organisieren.
Für interessierte Eltern gibt es umfassende Informationen auf der Website der Stadt Konstanz unter konstanz.de/schulkindbetreuung. Bei Fragen hilft das Team des Amts für Bildung und Sport weiter unter schulkindbetreuung@konstanz.de.

Hintergrund

Im September 2021 haben Bundestag und Bundesrat im Rahmen des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) beschlossen, für Grundschulkinder schrittweise einen Anspruch auf ganztägige Betreuung (8 Stunden/Mo-Fr) einzuführen. Bundesweit soll dieser Anspruch ab dem Schuljahr 2026/27 zunächst für die erste Klassenstufe gelten. Ab dem Schuljahr 2029/30 wird der Anspruch auf alle Grundschulklassenstufen (1 bis 4) ausgeweitet. Der Anspruch umfasst auch die Ferienzeiten. In den Ferien ist eine Schließzeit von insgesamt bis zu vier Wochen pro Jahr vorgesehen.

(Erstellt am 24. Juli 2025 11:01 Uhr / geändert am 29. Juli 2025 11:12 Uhr)