Aggressives Betteln im Stadtgebiet

Hinweise und Empfehlungen zum Umgang

Grafik mit Konstanzer Stadt-Silhouette und Text "Konstanz informiert"

Aktuell kommt es im Stadtgebiet vermehrt zu aggressivem Betteln. Gemäß § 13 der städtischen Umweltschutz- und Polizeiverordnung ist das Betteln dann strikt untersagt, wenn die bettelnden Menschen dabei die körperliche Nähe zu den angesprochenen Personen suchen oder sonst besonders aufdringlich sind. Es handelt sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 17 dieser Polizeiverordnung in Verbindung mit § 26 des Polizeigesetzes Baden-Württemberg mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden kann. Zudem kann aggressives Betteln unter Umständen als Belästigung der Allgemeinheit nach § 118 Ordnungswidrigkeitengesetz gelten. Bestimmte Verhaltensweisen im Zusammenhang mit aggressivem Betteln können sogar strafbar sein (z.B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, Nötigung, Sachbeschädigung oder auch Körperverletzung).
Das städtische Bürgeramt empfiehlt, sich nicht auf Diskussionen mit solchen bettelnden Menschen einzulassen und diesen kein Geld zu geben. Sollte es zu massiver Belästigung kommen, sollten sich Betroffene bitte umgehend an die Polizei wenden. Diese steht auch in ständiger Verbindung mit den Mitarbeitern des Kommunalen Ordnungsdienstes der Stadt Konstanz.

(Erstellt am 14. Juli 2025 17:50 Uhr / geändert am 14. Juli 2025 17:51 Uhr)