Für die Grundschule angemeldet werden müssen alle Kinder, die zwischen 01.07.2019 und 30.06.2020 geboren sind.
Anmeldetermin ist Donnerstag, der 26.02.2026, in der jeweiligen Grundschule.

Ort und Zeit der Anmeldungen
Die Anmeldungen für alle Kinder in der für den Schulbezirk zuständigen Grundschule erfolgen am Donnerstag, den 26.02.2026 jeweils von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Über Anmeldezeiten, die davon abweichen, und andere Möglichkeiten der Anmeldung (z.B. per Post) informieren die zuständigen Grundschulen direkt.

Bringen Sie zur Anmeldung bitte mit:
-    Geburtsurkunde des Kindes-     Nachweis einer U9-Vorsorgeuntersuchung oder eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes über      die Teilnahme an der  Einschulungsuntersuchung-     Nachweis über die Immunität gegen Masern (ärztliche Bescheinigung oder Impfbuch)
Ausnahmegenehmigungen vom Schulbezirk
Grundsätzlich sind Ausnahmegenehmigungen vom Schulbezirk bei der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule zu beantragen.


Die vollständige Öffentliche Bekanntmachung zur Anmeldung der Grundschulanfänger/innen für das Schuljahr 2025/2026 finden Sie hier

Schulpflicht

Zum Schuljahr 2026/27 werden alle Kinder schulpflichtig, die zwischen dem 1. Juli 2019 und dem 30. Juni 2020 geboren sind. Sie müssen in Konstanz wohnen oder dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die Anmeldung erfolgt an der zuständigen Grundschule des Wohnbezirks.

Zurückstellungen

Kinder, die 2026/27 schulpflichtig werden, aber noch nicht bereit für den Schulbesuch sind, können um ein Jahr zurückgestellt werden. Das ist der Fall, wenn sie geistig und körperlich noch nicht weit genug sind, um mit Erfolg am Unterricht teilzunehmen. Der Antrag muss bei der zuständigen Grundschule gestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung der Wohnbezirksschule.

Kinder, die im Schuljahr 2025/26 vom Schulbesuch zurückgestellt waren, müssen neu angemeldet werden.


Flexible Einschulung

Kinder, die in der Zeit vom 01.07.2020 – 30.06.2021 geboren sind, können von ihren Eltern zur Schule angemeldet werden und erhalten damit den Status eines schulpflichtigen Kindes. Voraussetzung ist die Schulfähigkeit des Kindes, die von der Schulleitung festgestellt wird. Das kann auch unter Hinzuziehung eines pädagogisch-psychologischen Gutachtens und eines Gutachtens des Gesundheitsamtes geschehen.

Die Grundschulen können für die Anmeldung im Rahmen der flexiblen Einschulung gesonderte, vom regulären Einschulungstermin abweichende Termine festlegen.

Sonderpädagogischer Bildungsanspruch

Kinder, deren Eltern einen Antrag auf Klärung des sonderpädagogischen Bildungsanspruchs gestellt haben, werden ebenfalls an der zuständigen Grundschule angemeldet. Die zuständige Grundschule wird nachrichtlich durch den Feststellungsbescheid des Staatlichen Schulamtes über den Bildungsanspruch und den Lernort informiert.

Sonderregelungen

Montessori-Zug an der Grundschule Stephan:
Für Kinder, die das Montessori-Kinderhaus oder den Käthe-Luther-Montessori-Kindergarten besuchen, ist eine Anmeldung für den jahrgangsgemischten Montessori-Zug der Stephansschule möglich und erfordert keinen Antrag auf Ausnahmegenehmigung vom Schulbezirk. Die Anmeldung für diese Kinder erfolgt direkt an der Stephansschule.

Ganztagsgrundschule Petershausen:
Die Grundschule Petershausen ist eine teilgebundene Ganztagsschule in Wahlform mit Inklusionsklassen. Die Zahl der aufzunehmenden Kinder ist begrenzt. Eltern, deren Kinder die Ganztagsgrundschule besuchen wollen und nicht im Schulbezirk wohnen, müssen bei der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung vom zuständigen Schulbezirk stellen.

Ganztagsgrundschule Berchen:Die Grundschule Berchen wird als teilgebundene Ganztagsgrundschule in Wahlform geführt. Die Zahl der aufzunehmenden Kinder ist begrenzt. Eltern, deren Kinder die Ganztagsgrundschule besuchen wollen und nicht im Schulbezirk wohnen, müssen bei der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung vom zuständigen Schulbezirk.