Schulpflicht

Mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 werden alle Kinder schul­pflichtig, die in der Zeit vom 01.07.2018 bis 30.06.2019 geboren sind und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Konstanz haben. Sie sind zur Anmeldung der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule in Konstanz verpflichtet.

Zurückstellungen

Kinder, die im Schuljahr 2025/2026 schulpflichtig werden, jedoch geistig und körperlich nicht genügend entwickelt sind, um mit Erfolg am Unterricht teilzunehmen, können um ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Der Antrag auf Zurück­stellung muss bei der zuständigen Grundschule bei der Anmeldung gestellt wer­den.Über die Zurückstellung entscheidet die Schulleitung der Wohnbezirksschule. Kinder, die im Schuljahr 2024/2025 vom Schulbesuch zurückgestellt waren, müssen neu angemeldet werden.

Flexible Einschulung

Kinder, die in der Zeit vom 01.07.2019 - 30.06.2020 geboren sind, können von ihren Eltern zur Schule angemeldet werden und erhalten damit den Status eines schulpflichtigen Kindes. Voraussetzung ist die Schulfähigkeit des Kindes, die von der Schulleitung - ggf. unter Hinzuziehung eines pädagogisch-psychologischen Gutachtens und eines Gutachtens des Gesundheitsamts - festgestellt wird.

Die Grundschulen können für die Anmeldung im Rahmen der flexiblen Einschulung gesonderte, vom regulären Einschulungstermin abweichende Termine festlegen.

Kinder mit vermutetem sonderpädagogischem Bildungsanspruch

Kinder, deren Eltern einen Antrag auf Klärung des sonderpädagogischen Bildungsanspruchs gestellt haben, werden ebenfalls an der zuständigen Grundschule angemeldet. Die zuständige Grundschule wird nachrichtlich durch den Feststellungsbescheid des Staatlichen Schulamtes über den Bildungsanspruch und den Lernort informiert.

Sonderregelungen

Montessori-Zug Grundschule Stephan
Für Kinder, die das Montessori-Kinderhaus oder den Käthe-Luther-Montessori-Kindergarten besuchen, ist eine Anmeldung für den jahrgangsgemischten Montessori-Zug der Stephansschule möglich und erfordert keinen Antrag auf Ausnahmegenehmigung vom Schulbezirk. Die Anmeldung für diese Kinder erfolgt direkt an der Stephansschule.

Ganztagesgrundschule Petershausen
Die Grundschule Petershausen ist eine (teilgebundene) Ganztagesschule in Wahlform mit Inklusionsklassen. Die Zahl der aufzunehmenden Kinder ist begrenzt. Eltern, deren Kinder die Ganztagesgrundschule besuchen wollen und nicht im Schulbezirk wohnen, müssen bei der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung vom zuständigen Schulbezirk stellen.
 
Ganztagesgrundschule Berchen
Die Grundschule Berchen wird als  (teilgebundene) Ganztagesgrundschule in Wahlform geführt. Die Zahl der aufzunehmenden Kinder ist begrenzt. Eltern, deren Kinder die Ganztagesgrundschule besuchen wollen und nicht im Schulbezirk wohnen, müssen bei der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung vom zuständigen Schulbezirk stellen.