Umbenennungsverfahren Seeuferweg: Acht Widersprüche eingegangen
Stadt Konstanz prüft Eingaben – Umbenennung verzögert sich
Die Stadt Konstanz informiert über den aktuellen Stand im Verfahren zur geplanten Umbenennung des Seeuferwegs in Erwin‑Reisacher‑Weg. Der Gemeinderat hatte Ende Oktober 2025 nach intensiver Debatte beschlossen, den beliebten Fußweg zwischen Seestraße und Hörnle nach dem früheren SPD‑Stadtrat Erwin Reisacher zu benennen, der sich in den 1970er-Jahren maßgeblich für den freien Zugang zum Seeufer engagiert hatte.
Gegen die angekündigte Umbenennung sind acht Widersprüche eingegangen. Die Frist für Widersprüche ist am 11. Dezember 2025 abgelaufen. Die Einreichungen werden nun sorgfältig geprüft. Die Widerspruchsführenden werden im nächsten Schritt über die beabsichtigte Entscheidung der Stadt informiert. Im Anschluss kann ein formeller Widerspruchsbescheid ergehen, gegen den wiederum Klage erhoben werden kann.
Die Einlegung des Widerspruchs hat aufschiebende Wirkung, so dass die Umbenennung bis zum bestandskräftigen Abschluss des Widerspruchsverfahrens – und eines sich eventuell anschließenden Klageverfahrens – nicht vollzogen werden kann. Über weitere Schritte wird zu gegebenem Zeitpunkt informiert.
