Routinemäßige Geschwindigkeitsüberwachung in der Brüelstraße

Geringe Überschreitungsquote, aber deutlicher Spitzenwert

Spielzeugautos

Am Mittwoch, den 05.11.2025, führte die Stadt Konstanz in der Zeit von 10:30 bis 15 Uhr eine routinemäßige Geschwindigkeitsüberwachung in der Brüelstraße durch. In dem überwachten Abschnitt gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Von insgesamt 472 erfassten Fahrzeugen wurden 11 Geschwindigkeitsüberschreitungen dokumentiert. Dies entspricht einem Anteil von 2,3 Prozent.
 
Die höchste gemessene Geschwindigkeit lag bei 49 km/h. Für eine derartige Überschreitung sieht der Bußgeldkatalog ein Verwarngeld in Höhe von 70 Euro vor. Die Stadt Konstanz weist darauf hin, dass Geschwindigkeitskontrollen der Verkehrssicherheit dienen und insbesondere in Tempo-30-Zonen dem Schutz von Anwohnerinnen und Anwohnern, Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrenden gelten.
 
Die Stadt dankt allen Verkehrsteilnehmenden, die sich an die Regeln halten, und appelliert an alle Fahrerinnen und Fahrer, die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten konsequent einzuhalten. Weitere Kontrollen werden auch künftig regelmäßig im Stadtgebiet durchgeführt.

(Erstellt am 10. November 2025 13:28 Uhr / geändert am 10. November 2025 13:29 Uhr)