Parkraumkonzept Petershausen ist in Umsetzung
Gebühren werden voraussichtlich ab April 2026 erhoben
Das Parkraumkonzept für den Stadtteil Petershausen kommt 2026 zum Tragen. Nachdem der Technische und Umweltausschuss das Bewirtschaftungskonzept am 30. April 2024 beschlossen hatte, beginnt nun die konkrete Umsetzung: Seit Mitte Januar 2026 läuft der Aufbau der Beschilderung sowie die Aufstellung neuer Parkscheinautomaten inklusive der notwendigen Fundamente. Die Arbeiten sollen bis Ende März 2026 abgeschlossen sein. Die Erhebung der Parkgebühren beginnt am 1. April 2026.
Im vorgesehenen neuen Bewirtschaftungsgebiet befinden sich 1.110 öffentliche Parkplätze. Es ist begrenzt durch die Bahnlinie und die Moltkestraße im Norden, die Theodor-Heuss-Straße und Glärnischstraße im Osten sowie den Seerhein im Süden und die Schneckenburgstraße im Westen.
Das Gebiet wird in klar abgegrenzte Bewirtschaftungszonen eingeteilt:
·Bereiche mit ganztägigem Bewohnerparken
·Bereiche mit ganztägigem Bewohner- und Besucherparken
·Bereiche mit Bewohner- und Besucherparken tagsüber und reinem Bewohnerparken nachts
Das Bewohnerparken in Gebiet wird in zwei Bereiche unterteilt. Diese werden in die bestehenden Bewohnerparkgebiete VIII und IX eingegliedert.
Sonderschalter ab Mitte März im Bürgerbüro
Für die Beantragung der Bewohnerparkkarten richtet die Stadt ab dem 16. März 2026 zwei Sonderschalter im Foyer des Verwaltungsgebäudes an der Unteren Laube ein, im Raum der ehemaligen Tatenbörse. Dort können berechtigte Bürgerinnen und Bürger ihre Bewohnerparkkarte ohne vorherige Terminvereinbarung beantragen. Die Sonderschalter sind bis 01. April 2026 geöffnet und haben die gleichen Öffnungszeiten wie das Bürgerbüro.
Nach dem 01. April 2026 erfolgt die Beantragung regulär über das Bürgerbüro und ist dann nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Bewohnerparkkarte kostet 150 Euro, eine Kurzgenehmigung für drei Monate ist für 45 Euro erhältlich. Zur Antragstellung sind ein gültiges Ausweisdokument, der KFZ-Schein im Original sowie die entsprechende Gebühr mitzubringen. Generell haben nur BewohnerInnen mit Hauptwohnsitz Konstanz ein Recht auf eine Bewohnerparkkarte.
Für die Umsetzung werden insgesamt 16 neue Parkscheinautomaten installiert. Diese verfügen über Touchscreens zur Eingabe des KFZ-Kennzeichens und kommen ohne Papierticket aus. An den acht bestehenden Automaten im Gebiet wird hingegen weiterhin ein gedruckter Parkschein ausgegeben.