Langzeitparken in Parkhäusern, kurzes Abstellen im Straßenraum

Parkgebühren in Konstanz werden an drei Stellen angepasst

Symbolbild Spielzeugautos

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16. Dezember 2025, die Anpassung einiger Parkgebühren im Stadtgebiet beschlossen. Damit geht die Änderung der Satzung einher.
 
Die neuen Gebühren betreffen die Strandbäder Klausenhorn und Horn sowie das linksrheinische Stadtgebiet und berücksichtigen die Weitergabe der Umsatzsteuer, die die Stadt seit 2025 auch für Stellplatzanlagen abführen muss:
Am Strandbad Klausenhorn zahlt man künftig auf 2,00 € pro Stunde, die Tagesgebühr liegt bei 11,00 €. Für das Strandbad Horn legt der Beschluss 2,50 € pro Stunde sowie eine Tagesgebühr von 15,00 € fest. Im linksrheinischen Bereich werden die Gebühren auf 3,00 € pro Stunde erhöht; der Sockelbetrag von 1,00 € bleibt bestehen.
 Mit dem Beschluss folgt der Rat dem Verwaltungsvorschlag, die Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum anzuheben. Ziel ist, dass das Parken in den Parkhäusern für längere Standzeiten die günstige Alternative sein soll. Besonders günstig sind die Parkangebote mit nur 1 € pro Stunde im Parkhaus am Europaquartier. Der öffentliche Raum, das Parken an der Straße also, soll für das Kurzzeitparken zur Verfügung stehen. Diese Abstufung ist in vielen anderen Städten bereits gelebte Praxis. Die nun geänderte Satzung enthält zusätzlich auch eine Anpassung fest, der ein früherer Beschluss aus dem November 2025 zugrunde liegt: sie hält für den Wohnmobilparkplatz an der Europabrücke eine Gebühr von 16 € pro Übernachtung, bei maximal drei Übernachtungen, fest. Die Satzung trat mit der Bekanntmachung unter konstanz.de/bekanntmachungen am 17. Dezember 2025 in Kraft.

(Erstellt am 19. Dezember 2025 16:26 Uhr / geändert am 19. Dezember 2025 16:27 Uhr)