Landtagswahl am 8. März 2026

Infos zur Wahl des Landtags Baden-Württemberg am 08.03.2026

zu sehen ist eine graue Wahlurne aus Kunststoff in der Nahaufnahme
Am 08.03.2026 bestimmen die BürgerInnen über die Zusammensetzung des Landtags Baden-Württemberg.

Warum wähle ich den Landtag?
BürgerInnen bestimmen am 8. März 2026 die Zusammensetzung des nächsten Landtags Baden-Württemberg, also des Landesparlaments. Der Landtag entscheidet unter anderem über Landesgesetze, den Landeshaushalt und die politische Ausrichtung der Landesregierung. Die Wahl ist damit ein zentrales Instrument der demokratischen Mitbestimmung.
 
Was ist neu bei der Landtagwahl?
Wahlberechtigte haben künftig zwei Stimmen:
Mit der Erststimme wird ein/e DirektkandidatIn im Wahlkreis gewählt. Mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei gewählt.

Damit ähnelt das Wahlverfahren stärker der Bundestagswahl. Außerdem: Das Mindestalter für das aktive Wahlrecht (ich darf wählen gehen) wurde auf 16 Jahre gesenkt. Das passive Wahlrecht (ich kann gewählt werden) besteht weiterhin erst ab 18 Jahren.
 
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
das 16. Lebensjahr vollendet haben,
seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
nicht vom Wahlrecht infolge eines Richterspruchs ausgeschlossen sind.
 
Wer ist nicht wahlberechtigt?
Nicht wahlberechtigt sind alle, die
aufgrund eines Gerichtsurteils vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
Auslandsdeutsche, die keinen Wohnsitz mehr in Baden-Württemberg haben.
 
Ich bin wahlberechtigt und kurzfristig im Ausland. Wie kann ich wählen?
Wahlberechtigte, die sich vorübergehend im Ausland aufhalten, ihren Hauptwohnsitz jedoch weiterhin in Konstanz haben, können Briefwahl beantragen. Der Antrag kann per Email an wahlbuero@konstanz.de gestellt werden.
 
Bitte folgende Angaben beifügen:
vollständiger Name
Anschrift in Konstanz
Geburtsdatum
vollständige Adresse im Ausland (für den Versand der Briefwahlunterlagen)
 
Die Briefwahl kann online beantragt werden unter konstanz.de/landtagswahl+2026

 
Alle Infos zur Landtags­wahl 2026 gibt es unter konstanz.de/wahlen

Zetstrahl zur Landtagswahl: Wahlbenachrichtigungen derzeit in Zustellung, Briefwahl kann ab sofort onlnie beantragt werden, Vorabwahl im Bürgersaal öffnet zum 7.2., die Onlnie Briefwahlbeantragung schließt zum 3.3. um 12 Uhr, spätestens zum 5.3. sollte der Wahlbrief zur Post gegeben werden, der Einwurf im Verwaltungsgebäude Laube (nicht in den Ortsverwaltungen) ist bis 8.3. um 18 Uhr möglich. Wer dann noch nicht gewählt hat, sollte am 8.3. zwischen 8 und 18 Uhr ins Wahllokal.
(Erstellt am 09. Januar 2026 12:13 Uhr / geändert am 26. Januar 2026 10:46 Uhr)