Landtagswahl Baden-Württemberg

am 08. März 2026

zu sehen ist eine graue Wahlurne aus Kunststoff in der Nahaufnahme
Am 08.03.2026 bestimmen die BürgerInnen über die Zusammensetzung des Landtags Baden-Württemberg.

Die BürgerInnen bestimmen am 08.03.2026 die Zusammensetzung des Landtags Baden-Württemberg. Der Landtag entscheidet unter ande­rem über Landesgesetze, den Lan­deshaushalt und die politische Aus­richtung der Landesregierung. Die Stadt Konstanz organisiert die Wahl.
 
Neu ist, dass Wahlberechtigte zwei Stimmen haben:
·Mit der Erststimme wird ein/e Di­rektkandidatIn im Wahlkreis ge­wählt.
·Mit der Zweitstimme wird die Lan­desliste einer Partei gewählt.

Damit ähnelt das Wahlverfahren stär­ker der Bundestagswahl.
Das Mindestalter für das aktive Wahl­recht (ich darf wählen gehen) wurde auf 16 Jahre gesenkt. Das passive Wahlrecht (ich kann gewählt werden) besteht weiterhin erst ab 18 Jahren.
Alle Infos zur Landtags­wahl 2026 gibt es unter konstanz.de/wahlen

(Erstellt am 09. Januar 2026 12:13 Uhr / geändert am 09. Januar 2026 12:48 Uhr)