Landtagswahl Baden-Württemberg
am 08. März 2026
Die BürgerInnen bestimmen am 08.03.2026 die Zusammensetzung des Landtags Baden-Württemberg. Der Landtag entscheidet unter anderem über Landesgesetze, den Landeshaushalt und die politische Ausrichtung der Landesregierung. Die Stadt Konstanz organisiert die Wahl.
Neu ist, dass Wahlberechtigte zwei Stimmen haben:
·Mit der Erststimme wird ein/e DirektkandidatIn im Wahlkreis gewählt.
·Mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei gewählt.
Damit ähnelt das Wahlverfahren stärker der Bundestagswahl.
Das Mindestalter für das aktive Wahlrecht (ich darf wählen gehen) wurde auf 16 Jahre gesenkt. Das passive Wahlrecht (ich kann gewählt werden) besteht weiterhin erst ab 18 Jahren.
Alle Infos zur Landtagswahl 2026 gibt es unter konstanz.de/wahlen
